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Sie suchen die Wartungsintervalle für Ihre Anlagen?
Die Zahlen sind schnell gefunden. Die Begründung dahinter nicht.
Passen Wartungsintervalle nicht zur Anlage, zahlt der Betreiber doppelt: durch unnötige Einsätze, verpasste Höchstfristen, Fristen ohne Quelle, folgenlose Befunde und Rückfragen von Prüfer und Versicherer.
Sie brauchen keine weitere Intervalltabelle, sondern ein Werkzeug, das jede Frist mit Quelle führt und nach jedem Befund neu bewertet. Auf Wunsch digitalisieren und automatisieren wir auch Ihre weiterführenden Prozesse.
Eine Zahl in eine Spalte schreiben kann jede Tabelle. Der Unterschied beginnt dort, wo Ihr Werkzeug weiß, woher die Frist stammt, welche Grenze für sie gilt und was ein Befund an ihr ändert.
Paragraph, Norm mit Ausgabejahr oder Herstellerangabe – ohne Quelle lässt sich kein Intervall freigeben.
Aus der Befundhistorie erkennt das System, wo Mängel sich häufen oder seit Jahren ausbleiben, und schlägt eine Anpassung vor.
Der Techniker spricht ein, warum die Frist kürzer werden muss (Staub, Ölnebel, Dauerlast), und das steht am Intervall.
Mängel aus der Prüfung landen nicht nur im Bericht, sondern als Vorschlag bei der Frist – gültig erst nach Freigabe.
Wo eine Verordnung die Grenze setzt, kennt das Werkzeug sie – ein längeres Intervall kommt gar nicht erst zur Freigabe.
Füllmenge in CO₂-Äquivalent, Anlagenalter, Leckage-Erkennung – das Intervall ergibt sich aus der geltenden Regel.
Die freigegebene Fassung geht an Geschäftsleitung, Prüfsachverständigen oder Versicherer – die Basis, aber längst nicht alles.
Intervalle und Freigaben laufen per Schnittstelle in Ihr ERP-, CAFM- oder Instandhaltungssystem, das daraus die Termine plant.
Jede Fassung landet automatisch im Dokumentenmanagement, neben Gefährdungsbeurteilung und Prüfberichten – nachvollziehbar, welcher Stand wann galt.
Fristen, Befunde und Anpassungen aller Objekte wachsen zu einer Datenbasis – die Grundlage, um Auswertungen und KI daraufzusetzen.
Per API, Webhook oder Import/Export (CSV, JSON, XML) binden wir auch das Portal Ihrer Wartungsfirma an – Ihre Systemlandschaft bleibt bestehen.
Sie sollen nicht nach Feierabend Verordnungen, Normen und Herstellerangaben nebeneinanderlegen, um eine Spalte mit Zahlen zu füllen – Sie bekommen das fertige Werkzeug vom Spezialisten für operative Datenerfassung. Dass daraus verwertbare Ergebnisse werden, beweisen tausende Projekte in D/A/CH.
Wir denken Ihre Betreiberpflichten mit und bringen Verbesserungen ein, für die im Alltag nie Zeit war.
Klar kalkuliert, mit bis zu drei Korrekturschleifen inklusive.
Nach Fertigstellung gehört das Werkzeug vollständig Ihnen.
Eine Person, die Ihre Anlagen und Ihre Fristen kennt.
Wir sehen uns Ihre heutige Fristenliste an oder bringen Beispiele mit und ordnen Funktionen und Aufwand transparent ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Nach Ihrer Auftragsbestätigung erstellen wir den ersten Entwurf zur Prüfung.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann liefern wir Ihr fertiges Werkzeug aus – kleine Vordrucke oft binnen weniger Werktage.
Die meisten liefern Ihnen eine Tabelle und lassen Sie damit allein. Wir lösen das ganze Thema: Datenerfassung für Betreiberpflicht, Prüfung und Nachweis – individuell, von der Festlegung der Frist bis zum Bericht, der ihre Einhaltung belegt.
Jeder Anlagenbestand hat eigene Quellen, Grenzen und Freigabewege – das bildet ein Standardbaukasten selten passgenau ab.
Sobald wir im Gespräch sind, lösen wir alles rund um Erfassung, Datentransport und Weiterverarbeitung – auf Wunsch bis zur größeren Lösung.
Wir bringen moderne Lösungsansätze ein, statt nur abzutippen, was bestellt wurde.
Ja. Prüfbücher, Wartungsverträge, Herstellerunterlagen oder eine Excel-Liste genügen – wir führen alles zusammen und ergänzen die Quellen.
Ja, ohne feste Frist: § 60 GModG verlangt vom Betreiber regelmäßige Wartung der für den Wirkungsgrad wesentlichen Teile. Die Messung nach 1. BImSchV hat eigene Abstände.
Für Aufzüge, Druck- und Flüssiggasanlagen gilt sie bis zwei Monate nach Fälligkeit als fristgerecht – die nächste Frist läuft trotzdem ab dem ursprünglichen Fälligkeitsmonat.
Je nach Kältemittelmenge ja – Dichtheitskontrollen nach F-Gase-Verordnung; Anlagen ab sechs Wohnungen, eingebaut seit 2024, auch nach § 60a GModG.
Nur mit Grundlage: Bei Sprinkleranlagen ohne bedeutsame Mängel, mit jährlicher VdS-Prüfung und Wartungsvertrag lassen sich tägliche und wöchentliche Kontrollen in Abstimmung mit VdS anpassen.
Ja. Über einen eigenen Link tragen Fachfirma und Prüfsachverständiger ihre Befunde direkt ein.
Ein Wartungsintervall ist selten eine einzige Zahl. An einer Brandmeldeanlage laufen Begehung und Inspektion viermal im Jahr, die Wartung mindestens jährlich nach Herstellerangabe; Wandhydranten prüft der Betreiber spätestens alle sechs Monate, der Sachkundige wartet sie jährlich. Dahinter stehen Norm, Hersteller und Versicherer.
Festgelegt wird das Intervall vom Betreiber: Wo die Betriebssicherheitsverordnung gilt, ermittelt der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der Prüfungen und hält sie in der Gefährdungsbeurteilung fest; zeigt eine Prüfung, dass eine Anlage nicht bis zum nächsten Termin sicher läuft, ist die Frist neu festzulegen.
Angepasst wird es mit Alter und Nutzung: Öl- und Gasfeuerungen werden nach zwölf Jahren in jedem zweiten statt jedem dritten Kalenderjahr gemessen, Hebeanlagen im Gewerbe vierteljährlich statt jährlich wie im Einfamilienhaus gewartet. Der Wartungsplan terminiert, das Prüfbuch belegt – die Intervallfestlegung begründet.
Jedes Intervall, das nur deshalb gilt, weil es schon immer so in der Liste stand, ist eine Entscheidung, die niemand getroffen hat – und die Sie im Ernstfall trotzdem vertreten müssen. Das muss nicht so bleiben. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihre Intervallfestlegung künftig aussieht, was möglich ist und was es ungefähr kostet – zeigen Sie uns Ihre heutige Liste.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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