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Sie suchen ein kostenloses Rauchmelder-Wartungsheft?
Die Vorlage ist kostenlos. Das Nachhalten jedes Melders nicht.
Passen Wartungshefte nicht zum Wohnungsbestand, verlieren Vermieter viel Geld: durch Melder ohne Kennung, fehlende Einbaudaten, geplatzte Prüftermine, Mieterprotokolle, die nie zurückkommen, und vergessene Tauschfristen.
Sie brauchen ein Wartungsheft, das jeden Melder beim Namen kennt, keinen Termin verliert und den Tausch rechtzeitig ankündigt. Auf Wunsch digitalisieren und automatisieren wir auch Ihre weiterführenden Prozesse.
Raumliste und Prüfkästchen hat jedes Kaufheft. Der Unterschied beginnt dort, wo Ihr Wartungsheft zuhört, Widersprüche im Bestand erkennt und keine Wohnung vergisst – unmöglich auf Papier.
Die Wohnung bleibt offen markiert, der Ersatztermin ist sofort vorgemerkt – kein Melder fällt durchs Raster.
Melder-ID passt nicht zum Gerätepass, ein Raum fehlt ganz: Die KI gleicht jeden Eintrag noch vor Ort mit dem Bestand ab.
Auf der Leiter, eine Hand am Melder: Befund einsprechen – das Heft schreibt mit und ordnet ihn dem richtigen Raum zu.
„Batterie schwach“, „Melder abgenommen“, „Montageort geändert“ – Befunde per Fingertipp, die Liste pflegen Sie selbst.
Prüft der Mieter selbst, bestätigt er am Smartphone – je Melder, mit Unterschrift, ohne Zettel im Briefkasten.
Der Gerätepass bleibt in der Wohnung: Der Nachmieter bestätigt Übergabe und Melderzustand, der nächste Termin steht.
Das Prüfergebnis jeder Wohnung geht sauber als PDF an Eigentümer, WEG oder Auftraggeber – die Basis, auf der alles Weitere aufsetzt.
Prüfergebnisse und Prüfkosten laufen per Schnittstelle in Ihre Hausverwaltungs-, ERP- oder Abrechnungssoftware – ohne Zweiterfassung.
Jede Prüfung landet automatisch in Ihrem DMS – vollständig, auch wenn Mieter, Verwalter oder Dienstleister längst gewechselt haben.
Alle Melder Ihres Bestands an einem Ort – die Grundlage, um Tauschwellen, Mängelhäufungen und Kosten auszuwerten und KI daraufzusetzen.
Per API, Webhook oder Import/Export (CSV, JSON, XML) binden wir auch Exporte aus der Funk-Ferninspektion oder vom Dienstleister an – ohne Abtippen.
Sie müssen kein Heft entwerfen, keine Tabellen verknüpfen und keine Fristenlogik austüfteln – Sie bekommen das fertige Wartungsheft vom Spezialisten für Nachweise, die über Jahre halten müssen. Dass dabei belastbare Ergebnisse entstehen, zeigen tausende Projekte für Betriebe in D/A/CH.
Wir kennen das Dreieck aus Verwaltung, Dienstleister und Mieter und bringen ein, was dort hakt.
Fest kalkuliert, bis zu drei Korrekturschleifen inklusive.
Nach der Fertigstellung gehört das Wartungsheft Ihnen.
Eine Person, die Ihren Bestand und Ihre Abläufe kennt.
Wir sichten Ihr bisheriges Heft oder Protokoll, bringen Beispiele mit und ordnen Funktionen und Aufwand transparent ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Nach Ihrer Auftragsbestätigung erstellen wir den ersten Entwurf zur Prüfung.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann liefern wir das fertige Wartungsheft aus – kleine Vordrucke oft binnen weniger Werktage.
Die meisten liefern Ihnen eine Vorlage und lassen Sie damit allein. Wir lösen das ganze Thema: Datenerfassung für Prüfung, Nachweis und Abrechnung im Wohnungsbestand – individuell, von der Eingabe bis zur Weiterverarbeitung.
Jeder Bestand tickt anders – Landesregeln, Funkmelder oder Mieterprüfung bildet kaum ein Standardbaukasten passgenau ab.
Sind wir im Gespräch, lösen wir Erfassung, Datentransport und Weiterverarbeitung gleich mit – auf Wunsch bis zur größeren Softwarelösung.
Wir bringen moderne Lösungsansätze ein, statt nur das alte Heft nachzubauen.
Ja. Ob gekauftes Heft, Excel-Liste oder Protokoll des Dienstleisters – wir bauen daraus Ihr Wartungsheft, deutlich verbessert.
Das kann kein Formular versprechen. Was ein Heft liefert, ist Nachvollziehbarkeit: wer wann welchen Melder geprüft hat, mit welchem Ergebnis – jederzeit vorzeigbar.
Das regelt jede Landesbauordnung selbst: mal der Eigentümer, mal der Mieter, wenn der Eigentümer die Pflicht nicht übernimmt. Das Heft bildet beide Wege ab.
Grundsätzlich ja, wenn der Mietvertrag es vorsieht: Die regelmäßige Prüfung zählt laut BGH zu den Betriebskosten, die Miete der Melder nicht.
Ja, als eigenständiges Heft je Anlage. Ist die Anlage kontrollpflichtig, zählen die F-Gase-Aufzeichnungen: am Anlagenort verfügbar, digital zulässig, wenn Änderungen erkennbar bleiben.
Sie gehören genauso ins Heft: Der Termin vor Ort entfällt ganz oder teilweise, dokumentiert wird je Melder.
Das Wartungsheft gehört zur Wohnung, nicht zum Prüfer. Geführt wird es von dem, der prüft – der Fachkraft eines Rauchmelderdienstes, dem Hausmeister oder bei der Selbstprüfung vom Mieter –, gelesen von Eigentümer und Verwaltung. Den Kern bildet der Gerätepass: je Melder Raum, Hersteller und Typ, Kennung sowie das Datum der Inbetriebnahme.
Geprüft wird nach Herstellerangabe, mindestens einmal im Jahr: Sind die Raucheintrittsöffnungen frei, ist der Umkreis von 50 Zentimetern ohne Hindernis, das Gehäuse unbeschädigt und nicht überstrichen, ertönt der Alarm über die Prüftaste? Dazu kommt die Frage, ob ein Raum inzwischen als Schlaf- oder Kinderzimmer dient.
Spätestens zehn Jahre und sechs Monate nach der Inbetriebnahme wird ein Melder getauscht, so sieht es DIN 14676-1 vor. Weil die Länder ihre Fristen für Bestandswohnungen zwischen 2010 und 2024 gesetzt haben, erreichen viele Melder diese Grenze in Wellen. Brandmeldeanlagen aus Sonderbauvorschriften nimmt die Norm ausdrücklich aus.
Jeder Melder, dessen Einbaudatum niemand kennt, wird irgendwann zur Frage, auf die Ihnen die Antwort fehlt. Das muss nicht so bleiben. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihr Wartungsheft künftig aussieht, was möglich ist und was es ungefähr kostet – zeigen Sie uns einfach Ihr jetziges Heft oder Protokoll, und wir sagen Ihnen konkret, was drin ist.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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