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Die Unterweisung ist so viel wert wie ihr Nachweis.
Ein Vordruck sammelt Namen. Ob alle dabei waren, prüft er nicht.
Nach einem Unfall will die Berufsgenossenschaft den Unterweisungsnachweis sehen: Dann zeigt sich, ob ein Name fehlt, das Thema zu allgemein ist, die Jahresfrist abgelaufen, die Unterschrift unleserlich oder der Ordner verlegt ist.
Eine individuelle digitale Sicherheitsunterweisung ist erst fertig, wenn jeder Unterwiesene unterschrieben hat, und merkt die nächste vor. Bei Bedarf landen die Nachweise gleich in Personalakte und Arbeitsschutz-Archiv.
Zeilen für Thema, Datum und Unterschrift hat jedes Unterweisungsblatt. Ob am Ende alle unterwiesen sind, hängt davon ab, was Ihre Sicherheitsunterweisung selbst prüft – auf Papier unmöglich.
Rückt die nächste Grundunterweisung näher, meldet die Lösung dem Meister, wer aus seiner Kolonne dafür fällig ist.
Jeder Unterwiesene unterschreibt am Tablet, der Unterweisende zeichnet gegen – mit Datum und Uhrzeit fest am Unterweisungsnachweis.
Fehlt jemand aus der Teilnehmerliste, bleibt die Unterweisung offen, bis er nachunterwiesen ist – so rutscht niemand durch.
Den Anlass einsprechen, etwa einen Beinaheunfall oder eine neue Maschine – die KI macht daraus den Themeneintrag der Runde.
Themen von PSA über Leiterarbeit bis Gefahrstoffe und Ihre Betriebsanweisungen per Auswahl statt Tippen – Sie ergänzen sie selbst.
Unterwiesen wird auf dem Dach, in der Werkstatt oder im Reinigungsobjekt – Tablet oder Smartphone genügen, auf Wunsch auch ohne Netz.
Jede Sicherheitsunterweisung liegt als PDF bereit, wenn Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht nachfragen – der Anfang, aber noch nicht das Ende.
Neue Beschäftigte und Tätigkeitswechsel kommen per Schnittstelle aus Ihrer Personal- oder Handwerkersoftware – die Teilnehmerliste steht schon.
Jeder Unterweisungsnachweis landet automatisch als PDF im DMS oder Cloud-Archiv, sortiert nach Mitarbeiter, Thema und Jahr – auch nach Jahren gefunden.
Alle Unterweisungen fließen in eine zentrale Datenbasis – auf ihr wertet die KI aus, auf welcher Baustelle und in welchem Gewerk Themen offen sind.
Per API, Webhook oder Export (CSV, JSON, XML) gehen Termine und Nachweise an Ihre Arbeitsschutz-Software oder an die Systeme Ihrer Auftraggeber.
Ihre Sifa und Ihre Meister sollen keine Vorlage zurechtbiegen und das Risiko tragen. Sie bekommen die fertige Sicherheitsunterweisung vom Spezialisten – die Inhalte bestimmen Sie. Dass daraus verwertbare Ergebnisse werden, belegen tausende Projekte in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wir denken Ihre Unterweisung von der Betriebsanweisung bis zur Ablage mit und bringen eigene Ideen ein.
Klar kalkuliert vor dem ersten Unterweisungstermin, mit bis zu drei Korrekturschleifen inklusive.
Nach Fertigstellung gehört Ihr Unterweisungsnachweis vollständig Ihnen.
Eine Person, die Ihre Betriebsanweisungen und Einsatzorte kennt.
Wir sichten Ihr bisheriges Unterweisungsblatt samt Themenliste und Anlässen und ordnen Funktionen und Aufwand offen ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Den ersten Entwurf testet Ihr Meister direkt in der nächsten Unterweisungsrunde.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann ist Ihre Sicherheitsunterweisung startklar – kleine Vordrucke oft binnen weniger Werktage.
Mit einer Unterweisungsvorlage bleiben Fristen und Nachholtermine bei Ihnen. Als Spezialist für individuelle Datenerfassung setzen wir Ihre Sicherheitsunterweisung so um, dass sie im Arbeitsschutz mitarbeitet – von der Baustelle bis ins Büro.
Der Dachdecker unterweist zur Absturzsicherung, die Gebäudereinigung zu Gefahrstoffen – das bildet kaum ein Standardbaukasten passgenau ab.
Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Begehungsprotokoll setzen wir als eigene Dokumente um – auf Wunsch bis zu den Abläufen danach.
Wir fragen, wo Ihre Unterweisungen heute stocken, und schlagen Lösungen vor, statt Ihr altes Blatt abzutippen.
Ja. Ob Papierblock, Word-Datei oder Muster Ihrer Berufsgenossenschaft – Ihr bisheriges Blatt ist der Ausgangspunkt für Ihre neue Sicherheitsunterweisung.
Nach DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal im Jahr, für Jugendliche unter 18 nach § 29 JArbSchG halbjährlich. Für Gefahrstoffe kommen eigene Regeln hinzu, etwa § 14 GefStoffV.
Als Grundunterweisung ist sie ein guter Anfang. Die Inhalte richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung – wer am Stapler oder mit Gefahrstoffen arbeitet, braucht eigene Themen.
Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Halten können sie auch Vorgesetzte, Meister, Poliere, Sicherheitsbeauftragte oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Ja. Wer keinen eigenen Zugang hat, unterschreibt direkt am Tablet Ihres Poliers – sein Nachweis steht trotzdem sauber neben denen Ihrer eigenen Leute.
Nur wer es soll, etwa Geschäftsleitung, Sifa und die zuständigen Vorgesetzten. Namen und Unterschriften liegen auf Wunsch auf Ihren eigenen Servern.
Die Sicherheitsunterweisung nach § 12 ArbSchG ist der dritte Schritt eines festen Ablaufs: Die Gefährdungsbeurteilung ermittelt die Gefahren, Betriebsanweisungen beschreiben das richtige Verhalten, und in der Unterweisung wird beides mündlich erklärt – bezogen auf Arbeitsplatz und Tätigkeit, oft direkt in der Werkstatt oder auf der Baustelle.
Unterwiesen wird vor Aufnahme der Tätigkeit, danach regelmäßig und zusätzlich aus Anlass: bei neuen Arbeitsmitteln oder Stoffen, nach Unfällen und wenn die Gefährdungsbeurteilung überarbeitet wurde. Die regelmäßige Wiederholung heißt in vielen Industriebetrieben Jahresunterweisung; neben der allgemeinen Grundunterweisung gibt es themenbezogene Unterweisungen.
Der Nachweis hält Betrieb, Datum, Thema und Dauer fest, dazu Unterweisenden und Unterwiesene mit Unterschrift. Die DGUV Information 211-005 empfiehlt, ihn mindestens zwei Jahre aufzubewahren; bei einem Arbeitsunfall fordert ihn die Berufsgenossenschaft an.
Ob Grundunterweisung oder Sicherheitskurzgespräch vor dem Baustellenstart: Jede Runde soll belegt sein, ohne dass Ihr Meister danach Listen abtippt. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihre Sicherheitsunterweisung künftig aussieht, was möglich ist und was sie ungefähr kostet – zeigen Sie uns Ihr jetziges Unterweisungsblatt, und wir sagen Ihnen konkret, was drin ist.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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