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Jede Jahresunterweisung startet mit einem leeren Blatt.
Wer fehlte und wer im März fällig wird, steht nicht darauf.
Also beginnt rund um jede neue Unterweisungsrunde wieder dieselbe Handarbeit: Namen abschreiben, Themen neu eintragen, Monteure und Kranke nachholen, Unterschriften einsammeln und Staplerfahrer übersehen, die längst fällig sind.
Eine individuelle digitale Jahresunterweisung bereitet jede Runde vorbelegt vor und behält alle Fristen im Blick, statt nur Namen zu sammeln. Auf Wunsch gehen fällige Termine gleich als Einladung in die Kalender Ihrer Meister.
Termin, Thema und Unterschriften trägt jedes Muster ein. Entscheidend sind die zwölf Monate danach: was Ihre Jahresunterweisung bis zur nächsten Runde selbst übernimmt.
Letzte Unterweisung plus zwölf Monate, bei Jugendlichen sechs – erledigt, fällig, überfällig steht an jedem Namen.
Vor der Schicht- und Baustellenplanung sehen Sie, welcher Stapler-, Kran- oder Baggerfahrer im nächsten Monat fällig wird.
Befähigungsnachweis, Geräteeinweisung, Jahresunterweisung und schriftliche Beauftragung liegen verknüpft beim selben Fahrer.
Der Meister spricht nach der Toolbox-Runde ein, welche Fragen kamen und was am Gerät gezeigt wurde – der Nachweis schreibt mit.
Aus Stichworten wird ein klarer Themennachweis, und fehlende Pflichtthemen aus der Gefährdungsbeurteilung meldet die KI vorab.
Rettungsübung im Auffanggurt, Löschübung, Fahrübung am Stapler – das Bild hängt direkt am Nachweis der unterwiesenen Person.
Nach der letzten Unterschrift liegt jede Jahresunterweisung als PDF bereit, falls BG oder Auditor fragen – das ist der Anfang.
Neue Staplerfahrer, Azubis unter 18 und Austritte kommen per Schnittstelle – jeder landet sofort in seiner Personengruppe samt Turnus.
Jede Teilnehmerliste wandert automatisch in Ihr DMS, mit hinterlegter Aufbewahrungsdauer und Zugriff nur für Personalstelle und Betriebsleitung.
Alle Runden laufen zentral zusammen – darauf setzen Auswertungen und später KI auf, etwa zu Themen, die nach Beinaheunfällen hinzukamen.
Per API, Webhook oder Export gehen Termine und Nachweise in Ihr Arbeitsschutzmanagement nach ISO 45001 oder an Generalunternehmer zur Präqualifikation.
Niemand in Ihrem Betrieb soll eine Fristenliste pflegen und hoffen, dass sie stimmt. Wir liefern die Jahresunterweisung fertig, mit Ihren Pflichtthemen und Fristen. Dass daraus Nachweise werden, die im Alltag halten, belegen tausende Projekte in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wir denken Ihre Gruppen vom Staplerfahrer bis zur Elektrofachkraft mit und ordnen Themen und Turnus.
Vor der ersten Runde kalkuliert, mit bis zu drei Korrekturschleifen.
Nach Fertigstellung gehört Ihre Jahresunterweisung ganz Ihnen.
Eine Person, die Ihre Standorte und Geräteführer kennt.
Wir sichten Ihre bisherige Teilnehmerliste samt Fristenübersicht je Personengruppe und ordnen Funktionen und Aufwand offen ein.
Sie bekommen ein unverbindliches Festpreisangebot, nach Ihrem Auftrag den ersten Entwurf mit Ihren Pflichtthemen und Jahresfristen.
Nach bis zu drei Korrekturschleifen steht die Jahresunterweisung vor der nächsten Runde bereit – oft binnen weniger Werktage.
Eine Jahresunterweisung ist selten der einzige Nachweis mit Frist im Betrieb. Als Spezialist für individuelle Datenerfassung lösen wir das ganze Thema: wiederkehrende Nachweise im Arbeitsschutz, von der Eingabe bis zur Auswertung.
Das Lager unterweist zu Stapler und Ladungssicherung, die Elektrotechnik zu Schaltberechtigungen – dafür passt kein Standardkatalog.
Erstunterweisung, UVV-Prüfprotokoll und Fremdfirmen-Unterweisungsbestätigung setzen wir als eigene Dokumente um – auf Wunsch bis zu den Abläufen danach.
Wir zeigen, wie Ihr Jahresturnus leichter läuft, statt alte Teilnehmerlisten abzutippen.
Nein. Der Befähigungsnachweis gilt unbefristet – aber nur zusammen mit der jährlichen Unterweisung. Läuft sie ab, ruht der Einsatz am Gerät.
Nicht zwingend. In der Praxis bewährt sich ein fester Turnus, etwa immer im ersten Quartal oder zum Geschäftsjahresbeginn – das macht die Runde planbar für alle Schichten.
Als Ergänzung ja, als Ersatz des Gesprächs nein. Die DGUV Information 211-005 nennt dafür Arbeitsplatzbezug, Verständnisprüfung und jederzeit mögliche Rückfragen.
Nach § 12 Abs. 2 ArbSchG der Entleiher, nicht der Verleiher. Leiharbeiter bekommen deshalb eine eigene Frist wie Stammkräfte.
Ja. Die Jahresfrist folgt aus § 4 DGUV Vorschrift 1, die Inhalte richten sich nach der Gefährdungsbeurteilung. Für EFK, EFKffT und EuP legen wir getrennte Themen an.
Oft nicht. Bei Fachthemen soll der Nachweis zeigen, worüber unterwiesen wurde und welche Tätigkeit es betrifft.
Die Jahresunterweisung ist die Wiederholung der Arbeitsschutz-Unterweisung: nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich, bei Jugendlichen halbjährlich. Verantwortlich bleibt der Unternehmer, durchgeführt wird sie meist von weisungsbefugten Vorgesetzten – Meister, Polier, Schicht- oder Lagerleitung.
Eigene Themen brauchen qualifikationsgebundene Gruppen: Fahrer von Flurförderzeugen, Kranführer, Bediener von Erdbaumaschinen und Hubarbeitsbühnen, Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen sowie Anwender von PSA gegen Absturz. Bei der Ladungssicherung sind auch Verlader und Disposition betroffen.
Festgehalten werden Arbeitsbereich, Datum, Inhalte, Unterweisender und Teilnehmende mit Unterschrift; bei Gefahrstoffen schreibt § 14 GefStoffV das ausdrücklich vor. Anders als eine allgemeine Unterweisungsvorlage für einen einzelnen Termin führt die Jahresunterweisung den Turnus je Person fort, im Anschluss an die Erstunterweisung.
Zwölf Monate vergehen schneller, als ein Ordner es zeigt – und am Montag soll der Fahrer an den Ladekran, dessen Unterweisung im Februar ablief. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihre Jahresunterweisung künftig läuft, was möglich ist und was sie ungefähr kostet – zeigen Sie uns Ihre heutige Teilnehmerliste, und wir sagen Ihnen konkret, was drin ist.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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