Sie suchen eine kostenlose Jahresunterweisungs-Vorlage?
Die Vorlage ist kostenlos. Der Blick auf die Fristen nicht.
Verliert ein Betrieb die Jahresfristen aus dem Blick, kostet das bares Geld: durch Termine ohne Wiedervorlage, Sammelrunden ohne Kranke und Monteure, eigene Fristen je Person, und Fahrer, die nicht mehr fahren dürfen.
Sie brauchen eine Jahresunterweisung, die die Fälligkeit selbst mitführt, an jede Person erinnert und den Nachweis sofort vorlegt. Auf Wunsch digitalisieren und automatisieren wir auch Ihre weiterführenden Prozesse.
Einen einzelnen Termin hält jedes Muster fest. Der Unterschied beginnt dort, wo Ihre Jahresunterweisung selbst weiß, wer im März fällig wird und wer morgen noch auf den Stapler darf.
Letzte Unterweisung plus zwölf Monate, bei Jugendlichen plus sechs – der Status steht je Person fest.
Vor der Schicht- und Baustellenplanung sehen Sie, welcher Stapler-, Kran- oder Baggerfahrer im nächsten Monat fällig wird.
Befähigungsnachweis, Geräteeinweisung, arbeitsplatzbezogene Unterweisung und schriftliche Beauftragung hängen zusammen.
Der Meister spricht direkt nach der Runde ein, welche Fragen kamen und was gezeigt wurde – das System schreibt mit.
Aus Stichworten entsteht ein nachvollziehbarer Themennachweis, und fehlende Pflichtthemen meldet das System schon vorab.
Rettungsübung am Gurt, Löschübung, Fahrübung am Gerät – der Bildbeleg hängt direkt am Nachweis dieser Person.
Jeder Termin wird als fertiges PDF abgelegt und geht an Führungskraft und Personalstelle – die Basis, aber noch nicht der Hebel.
Ein- und Austritte, Abteilung und Geburtsdatum kommen per Schnittstelle – daraus ergibt sich, wer welche Pflichtthemen wann braucht.
Jeder Nachweis wandert automatisch ins Dokumentenmanagement Ihrer Wahl, mit hinterlegter Aufbewahrungsdauer und Zugriff nur für Befugte.
Alle Termine laufen in einer zentralen Datenbasis zusammen – die Grundlage, um Auswertungen je Standort und später KI daraufzusetzen.
Per API, Webhook oder Export gehen fällige Termine als Erinnerung in Kalender, Postfach und in die Arbeitsschutzsoftware Ihrer Wahl.
Sie sollen nicht selbst eine Fristenliste pflegen und hoffen, dass sie stimmt – Sie bekommen die fertige Lösung, vom Spezialisten für wiederkehrende Pflichtnachweise. Dass daraus belastbare Dokumente werden, beweisen tausende Vordrucke, die in Betrieben in D/A/CH täglich im Einsatz sind.
Wir denken Ihre Personengruppen mit und bringen Ordnung in Themen, Turnus und Zuständigkeiten.
Klar kalkuliert, mit bis zu drei Korrekturschleifen inklusive.
Nach Fertigstellung gehört der Nachweis vollständig Ihnen.
Eine Person, die Ihre Standorte und Pflichtthemen kennt.
Wir sehen uns Ihren heutigen Unterweisungsnachweis an oder bringen Beispiele mit und ordnen Aufwand und Funktionen ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Nach Ihrer Bestätigung entsteht der erste Entwurf zur gemeinsamen Prüfung.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann liefern wir den fertigen Nachweis aus – kleine Vordrucke binnen weniger Werktage.
Die meisten geben Ihnen ein Blatt und lassen Sie mit dem Rest allein. Wir lösen das ganze Thema: Datenerfassung für wiederkehrende Nachweise, Qualifikationen und Fristen – individuell, von der Eingabe bis in die Auswertung.
Jeder Betrieb hat andere Personengruppen, andere Pflichtthemen und andere Intervalle – ein Standardkatalog trifft das selten.
Wir lösen Erfassung, Fristensteuerung und Weitergabe gleich mit – vom einzelnen Termin bis zur Auswertung für die Betriebsleitung.
Wir bringen moderne Lösungsansätze ein, statt nur zu übernehmen, was bestellt wurde.
Nein. Der Befähigungsnachweis gilt unbefristet – aber nur zusammen mit der jährlichen Unterweisung. Läuft sie ab, ruht der Einsatz am Gerät.
In der Praxis bewährt sich ein fester Turnus, etwa immer im ersten Quartal. Gerechnet wird trotzdem je Person, damit niemand still aus der Sammelrunde herausfällt.
Über eine kurze Verständniskontrolle als Pflichtschritt: Das Ergebnis hängt am Nachweis der Person, sodass nicht nur die Teilnahme, sondern auch das Verstehen dokumentiert ist.
Bei Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht den Entleiher, nicht den Verleiher. Wir bilden Leih- und Fremdpersonal mit eigener Frist ab.
Nein. Elektronische Hilfsmittel gelten ausdrücklich als Ergänzung, nicht als Ersatz des Gesprächs. Das Formular trägt Nachweis und Organisation – unterwiesen wird weiterhin im Dialog.
Ja. EFK, EFKffT und elektrotechnisch unterwiesene Person erhalten eigene Themen und Fristen.
Die Jahresunterweisung ist die Wiederholung der Arbeitsschutz-Unterweisung: nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich, bei Jugendlichen halbjährlich. Verantwortlich bleibt der Unternehmer, durchgeführt wird sie meist von weisungsbefugten Vorgesetzten – Meister, Polier, Schicht- oder Lagerleitung.
Besonders eng getaktet sind qualifikationsgebundene Gruppen: Fahrer von Flurförderzeugen, Kranführer, Bediener von Erdbaumaschinen und Hubarbeitsbühnen, Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen sowie Anwender von PSA gegen Absturz. Bei der Ladungssicherung sind auch Verlader und Disposition betroffen.
Der Nachweis hält Arbeitsbereich, Datum, Inhalte, die Namen der Teilnehmenden und des Unterweisenden sowie die Unterschriften fest; bei Gefahrstoffen sind Inhalt und Zeitpunkt schriftlich zu bestätigen. Eine einheitliche gesetzliche Aufbewahrungsfrist gibt es nicht. Abzugrenzen ist die Erstunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit.
Zwölf Monate vergehen schneller, als eine Liste im Ordner es zeigt – und irgendwann steht der Baggerfahrer da, dessen Unterweisung im März abgelaufen ist. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihre Jahresunterweisung künftig läuft und was es ungefähr kostet – zeigen Sie uns Ihren heutigen Nachweis, und wir sagen Ihnen konkret, was möglich ist.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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