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Wer im Frost ein Muster sucht, sucht eigentlich Bauzeit.
Und die gibt es nur für angezeigtes, belegtes Schlechtwetter.
Vom Frostmorgen bis zur anerkannten Bauzeitverlängerung reißen leicht Lücken: verspätete Anzeigen, tageweise Wetterdaten, kein Bezug zur behinderten Arbeit, Streit um absehbares Winterwetter und vergessene Wiederanlaufzeiten.
Eine digitale Schlechtwetteranzeige, individuell auf Ihre Baustellen zugeschnitten, belegt jeden Ausfalltag und führt direkt zur neuen Frist. Auf Wunsch schreibt sie die zusätzlichen Tage gleich in Ihren Bauzeitenplan fort.
Ein Muster ist schnell ausgedruckt. Was Papier nie kann, erledigt Ihre Schlechtwetteranzeige nebenbei – während die Kolonne im Container auf besseres Wetter wartet.
Die Anzeige übernimmt die Wetterdaten zur Arbeitszeit aus dem Bautagebuch – Frost am Morgen, Tauwetter am Mittag.
Steht im Bautagebuch ein witterungsbedingter Ausfall, erinnert die Anzeige an die unverzügliche Meldung – kein Frosttag bleibt liegen.
Ohne Wetterlage und behindernde Wirkung geht die VOB-Anzeige nicht raus – Lücken fallen auf, bevor der Auftraggeber sie findet.
Die Behinderung direkt auf der Baustelle diktieren – die Anzeige schreibt mit, auch bei Kälte und mit Handschuhen.
Aus knappen Stichworten entsteht eine klare Beschreibung, welche Arbeit wie behindert ist – mit Bezug auf § 6 VOB/B.
Gefrorener Baugrund, vollgelaufene Baugrube: Fotos hängen mit Uhrzeit direkt an der Anzeige, statt verstreut im Handy.
Von der Baustelle geht die Schlechtwetteranzeige mit dokumentiertem Versandzeitpunkt an Auftraggeber und Bauüberwachung – die Basis, aber nicht alles.
Behinderungszeitraum und Ausfallstunden stehen automatisch in Bautagebuch und Bautagesberichten der betroffenen Tage – ein Nachweis ohne Lücke.
Jede Anzeige landet samt Fotos als PDF in Ihrem DMS oder Dateimanagement, sortiert nach Bauvorhaben – im Streit um die Bauzeit sofort zur Hand.
Alle Schlechtwettertage fließen in Ihre zentrale Datenbasis – Sie sehen, welche Gewerke und Monate oft ausfallen, und können KI daraufsetzen.
Per API, Webhook oder Export (CSV, JSON, XML) gehen die Ausfallstunden an Ihre Lohnabrechnung fürs Saison-Kurzarbeitergeld oder an Ihre Bausoftware.
Im Winter zählt jeder Arbeitstag – Ihre Bauleitung soll ihn nicht mit Anzeigen-Mustern und Formulierungsfragen verbringen. Sie bekommen die fertige Schlechtwettermeldung vom Spezialisten für Dokumente rund um den Bauablauf. Dass daraus verwertbare Ergebnisse werden, belegen tausende Projekte in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wir gehen Ihren Weg vom ersten Ausfalltag bis zur verlängerten Frist mit durch und bringen ein, was bisher fehlt.
Der Preis steht vorab, bis zu drei Korrekturschleifen inklusive.
Die Schlechtwetteranzeige gehört nach Fertigstellung Ihnen.
Eine Person, die Ihre Baustellen und Ihre Auftraggeber kennt.
Wir sichten Ihr bisheriges Anzeigenschreiben samt Bautagebuch-Auszug oder bringen Beispiele mit und ordnen den Aufwand offen ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Nach Ihrer Zusage bauen wir den Erstentwurf mit Ihren Gewerken und Bauvertragsdaten auf.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann geht die Schlechtwettermeldung an Ihre Bauleiter – kleine Vordrucke oft binnen weniger Werktage.
Ein Muster hilft bei der ersten Schlechtwetteranzeige – wenn der Auftraggeber nachfragt, hilft es nicht mehr. Als Spezialist für individuelle Datenerfassung lösen wir das ganze Thema rund um Behinderung, Bauzeit und Nachweis am Bau – von der Erfassung bis zur Weiterverarbeitung.
Frost trifft Estrichleger anders als Dachdecker – witterungsempfindliche Arbeiten und Fristen lassen sich kaum per Standardbaukasten abbilden.
Bautagebuch, allgemeine Behinderungsanzeige, Bauzeitenplan und Nachtrag setzen wir als eigene Dokumente um – auf Wunsch bis zu den Abläufen danach.
Wir zeigen, wie Wetterdaten heute in die Anzeige kommen, statt alte Briefmuster nachzubauen.
Ja. Ob Word-Brief, PDF-Muster oder Ihr bewährtes Anschreiben – wir übernehmen Ihre Formulierungen in die digitale Schlechtwetteranzeige.
Nur außergewöhnliche Witterung, mit der bei Angebotsabgabe nicht zu rechnen war, etwa monatelanger Bodenfrost oder sehr seltener Starkregen. Normales Winterwetter zählt nicht.
In der Regel nein: VOB/B und BGB gewähren bei Schlechtwetter Zeit, kein Geld. Umso mehr zählt, dass jeder Ausfalltag angezeigt und belegt ist.
Heute: Saison-Kurzarbeitergeld in der Schlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März. Es läuft über die Arbeitsagentur, getrennt von der Anzeige an den Auftraggeber.
Ja. Der Polier erfasst auch offline auf Tablet oder Smartphone; sobald wieder Empfang da ist, geht die Anzeige automatisch raus.
Kaum. Aufbau und Begriffe richten wir nach Ihren Baustellen aus; auf Wunsch gibt es eine kurze Online-Einführung für Bauleiter und Poliere.
Die Schlechtwetteranzeige ist eine Sonderform der Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B: Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber, dass unvorhersehbares Wetter die ordnungsgemäße Ausführung behindert. Angezeigt wird unverzüglich, sobald die Bauleitung die Behinderung feststellt oder vermutet.
Verlängert wird die Ausführungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Wiederanlaufzeit; rutscht die Arbeit dadurch in eine ungünstigere Jahreszeit, kommt ein Zuschlag hinzu. Fehlt die Anzeige, zählt die Behinderung nur, wenn dem Auftraggeber Tatsache und behindernde Wirkung offenkundig bekannt waren.
Als Nachweis dient die laufende Wetterdokumentation im Bautagebuch, bezogen auf die tatsächliche Arbeitszeit, ergänzt um Auskünfte des Deutschen Wetterdienstes. Die Anzeige benennt Bauvorhaben, Beginn und voraussichtliche Dauer sowie die konkret behinderten, witterungsempfindlichen Arbeiten.
Fällt die Betonage wegen Frost aus, sollte die Anzeige noch am selben Morgen beim Auftraggeber liegen – nicht erst, wenn die Kolonne wieder anrückt. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihre Schlechtwetteranzeige künftig aussieht, was möglich ist und was sie ungefähr kostet – zeigen Sie uns einfach Ihr jetziges Schreiben, und wir sagen Ihnen konkret, was drin ist.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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