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Zwölf Posten, zwei Steuersätze: Geht die Rechnung auf?
Gerechnet wird abends: vom Inhaber, mit Formel und Taschenrechner.
Auf einer Rechnung fällt ein Rechenfehler selten Ihnen auf, meist dem Kunden: die neue Zeile außerhalb der Summenformel, 7 statt 19 Prozent, ein nicht abgezogener Abschlag und zu viel ausgewiesene Steuer, die Sie trotzdem schulden.
Ihre Rechnungsvorlage, individuell und digital entwickelt, rechnet jeden Posten, die Steuer und den Endbetrag selbst: Die Rechnung geht auf. Auf Wunsch übernimmt Ihre Buchhaltung jede Rechnung, ohne dass noch jemand nachrechnet.
Empfänger, Positionen und Datum eintragen lässt jeder Vordruck. Den Unterschied macht, was eine programmierte Rechnungsvorlage zusätzlich erledigt – dort, wo eine Tabelle Fehler still durchlässt.
Ob zweite Abschlags- oder Schlussrechnung: Erfolgte Zahlungen werden abgezogen, der offene Betrag steht fest – ohne Nebenrechnung.
Ohne Rechnungsnummer, Leistungszeitraum und Empfängeranschrift lässt sich nichts fertigstellen – keine Rechnung geht lückenhaft hinaus.
Die nächste Nummer vergibt die Rechnungsvorlage selbst – keine doppelte Nummer, kein Suchen nach der letzten Datei im Ordner.
Firmierung, Steuernummer, IBAN und Registergericht stehen fest im Rechnungskopf – niemand tippt sie falsch ab oder überschreibt sie.
Geschäftskunden erhalten Nettopreise, Privatkunden Endpreise – beide Fassungen arbeiten mit dem Steuersatz, den Sie per Auswahl setzen.
Monatliche Rechnungen an viele Mieter oder Kunden entstehen per Import aus Ihrer Excel-Liste – jede fertig ausgefüllt.
Jede Rechnung geht als sauberes PDF per E-Mail an Kunde oder Auftraggeber – die Basis für Zahlung und Vorsteuerabzug, aber erst der Anfang.
Fertige Rechnungen laufen per Schnittstelle in Ihre Finanzbuchhaltung und zum Steuerberater, samt Nummer, Betrag und Steuersatz – ohne Abtippen.
Alle Posten aus der Rechnungsvorlage fließen in eine zentrale Datenbasis – Umsatz je Kunde, Leistung und Monat lässt sich auswerten, auch mit KI.
Jede Ausgangsrechnung landet automatisch als PDF im Dateimanagement- oder DMS-System, sortiert nach Kunde und Jahr – auch Jahre später schnell gefunden.
Per API, Webhook oder Import/Export (CSV, JSON, XML) kommen Kundendaten und Positionen aus Angebot oder CRM – Ihre Buchhaltung bleibt, wie sie ist.
Ihr Büro soll keine Summenformeln reparieren und keine Steuersätze nachschlagen – Sie bekommen die fertige Rechnungsvorlage vom Spezialisten. Dass so Rechnungen entstehen, mit denen Inhaber und Buchhaltung gern arbeiten, belegen tausende Projekte in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wir denken Ihren Weg vom Angebot bis zum Zahlungseingang mit und bringen ein, was Ihrem Büro Arbeit spart.
Für Ihr Rechnungsformular, mit bis zu drei Korrekturschleifen.
Nach Fertigstellung gehört Ihre Rechnungsvorlage ganz Ihnen.
Eine Person, die Ihre Steuerfälle und Ihre Rechnungen kennt.
Wir sichten Ihre bisherige Rechnungsvorlage, Ihre Steuerfälle und Ihre Positionen und ordnen Funktionen und Aufwand offen ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Nach Ihrem Auftrag testen Sie den ersten Entwurf mit den Positionen des Vormonats.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann schreibt Ihr Büro die erste Ausgangsrechnung damit – kleine Vordrucke oft binnen weniger Werktage.
Eine Rechnungsvorlage zum Herunterladen endet beim Ausfüllen, bezahlt ist damit nichts. Als Spezialist für individuelle Datenerfassung lösen wir das ganze Thema Fakturierung: vom Angebot über den Leistungsnachweis bis zur bezahlten Rechnung.
Jeder Betrieb fakturiert anders – Abschläge, Steuerfälle und Positionskataloge lassen sich per Standardbaukasten kaum passgenau abbilden.
Angebot, Lieferschein und Mahnung setzen wir als eigene Dokumente um – auf Wunsch bis zum Rechnungsmodul einer größeren Softwarelösung.
Wir schlagen vor, was Ihrem Büro das Fakturieren erleichtert, statt Ihre alte Rechnungstabelle Zelle für Zelle nachzubauen.
Ja. Ob Excel, Word oder PDF – Ihre bisherige Rechnungsvorlage ist der Ausgangspunkt; Briefkopf, Positionen und Begriffe übernehmen wir und bauen sie besser neu auf.
Ohne Umsatzsteuer, dafür mit einem Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG. Den genauen Wortlaut stimmen Sie mit Ihrer Steuerberatung ab, wir setzen ihn fest in die Rechnung.
Eine Rechnung bis 250 Euro brutto. Empfängeranschrift, Rechnungsnummer und Steuernummer entfallen, Bruttobetrag und Steuersatz bleiben Pflicht. Eine schlanke Fassung ergänzen wir auf Wunsch.
Als Buchungsbelege in der Regel acht Jahre; die für Sie geltende Frist nennt Ihre Steuerberatung. Privatkunden bewahren Rechnungen über Bauleistungen zwei Jahre auf, die Rechnung weist darauf hin.
Bei bestimmten Bauleistungen an andere Bauunternehmen schuldet der Empfänger die Umsatzsteuer (§ 13b UStG). Die Rechnung weist dann keine Steuer aus, sondern genau diesen Hinweis.
Für eine Handvoll Rechnungen im Jahr oft ja. Wer jede Woche Abschläge, zwei Steuersätze und lange Positionslisten fakturiert, verliert mit dem Nachrechnen bald mehr, als die Lösung kostet.
Eine Rechnungsvorlage füllt meist das Büro aus, in kleinen Betrieben der Inhaber selbst – nach der Lieferung oder Leistung, bei Geschäftskunden innerhalb von sechs Monaten. Was hineingehört, regelt § 14 UStG. Dazu zählen Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr. und das Ausstellungsdatum.
Ebenso Pflicht sind eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, der Leistungszeitpunkt sowie Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag. Neben der einzelnen Rechnung kennt die Praxis feste Sonderformen: Abschlags- und Schlussrechnung bei Bauprojekten, die Dauerrechnung, die Gutschrift und die Stornorechnung.
Im Ablauf schließt die Rechnung die Strecke aus Angebot, Auftragsbestätigung und Lieferschein oder Leistungsnachweis ab; bleibt die Zahlung aus, folgt die Mahnung. Gebucht wird sie in der Buchhaltung oder beim Steuerberater, dem Kunden dient sie als Grundlage des Vorsteuerabzugs. Seit 2025 regeln §§ 14 und 14a UStG zudem die E-Rechnung.
Jede Rechnung, die Sie abends nachrechnen, und jede, die der Kunde korrigiert zurückschickt, verschiebt das Zahlungsziel und bindet Ihr Büro. Das muss nicht so bleiben. Zeigen Sie uns im kostenlosen Erstgespräch Ihre jetzige Rechnungsvorlage – wir sagen Ihnen konkret, wie sie künftig aussehen kann, was möglich ist und was sie ungefähr kostet.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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