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Ihre Stornorechnung liest der Kunde besonders genau.
Denn an ihr sieht er, wie sorgfältig Sie einen Fehler beheben.
Aus einem Muster entsteht schnell ein Storno, das beim Kunden neue Fragen aufwirft: abgetippte Positionen, ein vergessenes Minus, die alte Rechnungsnummer, kein Rechnungsbezug und eine Vorsteuer, die er so nicht berichtigen kann.
Eine individuell programmierte digitale Stornorechnung übernimmt die Ursprungsrechnung Zeile für Zeile und liegt Minuten später beim Kunden. Auf Wunsch bucht Ihre Buchhaltung den Beleg im selben Zug, ohne einen Betrag abzutippen.
Positionsspalten auf ein Blatt zu drucken kann jede Vorlage. Der Unterschied beginnt dort, wo Ihre Stornorechnung die Rechnung kennt, die sie aufhebt, selbst rechnet und nichts durchgehen lässt.
Bezeichnung, Menge, Einheit und Einzelpreis kommen aus der Ursprungsrechnung – vollständig und ohne Übertragungsfehler.
Einzelne Zeilen oder Teilmengen markieren, der Restbetrag rechnet sich mit – die Retoure braucht keine zweite Datei.
Zeilensumme, Nettobetrag, Steuerbetrag und Stornobetrag rechnen sich selbst und stehen negativ auf dem Beleg.
Jede Stornorechnung bekommt ihre eigene fortlaufende Nummer – nie die der Ursprungsrechnung, nie eine Nummer zweimal.
Ohne Nummer und Datum der Ursprungsrechnung lässt sich das Storno nicht abschließen – genau daran scheitern Korrekturen beim Finanzamt.
Aus „Anschrift falsch“ wird ein Stornogrund, den Kunde und Steuerberater ohne eine einzige Rückfrage verstehen.
Jede Stornorechnung geht als sauberes PDF hinaus, damit der Empfänger seinen Vorsteuerabzug berichtigen kann – die Basis, aber nicht das Ende.
Stornobetrag, Steuersatz und Bezug laufen per Schnittstelle in Fibu, Warenwirtschaft und zum Steuerberater – niemand tippt sie ein zweites Mal.
Ursprungsrechnung, Stornorechnung und Neurechnung liegen verknüpft im DMS – fragt jemand Jahre später nach, sind alle drei in Sekunden beisammen.
Jeder Stornogrund fließt in eine zentrale Datenbasis – Sie sehen, ob Retouren, Rechenfehler oder falsche Anschriften Ihre Storni treiben.
Statt eines PDF-Bildes entsteht ein Datensatz samt Bezug zur Ursprungsrechnung, Basis für XRechnung oder ZUGFeRD – per API oder Export anbindbar.
Ihre Buchhaltung soll nicht an Nummernkreisen und Minuszeichen basteln und dafür geradestehen – Sie bekommen die fertige Stornorechnung vom Spezialisten. Dass so Stornobelege entstehen, die Ihr Büro ohne Handbuch nutzt, zeigen tausende Projekte in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wir denken Ihren Weg vom Rechnungsfehler bis zur Neurechnung mit und bringen Verbesserungen ein.
klar kalkuliert für Ihren Stornobeleg, bis zu drei Korrekturschleifen inklusive.
Nach Fertigstellung gehört Ihre Stornorechnung vollständig Ihnen.
eine Person, die Ihre Buchhaltung und Ihre Korrekturfälle kennt.
Wir sichten Ihren jetzigen Stornobeleg samt Ursprungsrechnung und Nummernkreis und ordnen Funktionen und Aufwand offen ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Nach Ihrem Auftrag testet Ihre Buchhaltung den Entwurf an einem echten Korrekturfall.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann geht Ihre Stornorechnung in Betrieb – kleine Vordrucke oft binnen weniger Werktage.
Ein Storno-Muster endet beim Ausfüllen – Neurechnung und Buchung bleiben bei Ihnen. Als Spezialist für individuelle Datenerfassung lösen wir das ganze Thema Abrechnung: von der Ausgangsrechnung über die Stornorechnung bis zur Rückzahlung.
Jeder Betrieb storniert anders – Teilmengen, Rückzahlungswege und Freigaben lassen sich per Standardbaukasten kaum abbilden.
Ausgangsrechnung, Retourenschein und Mängelrüge entstehen bei uns als eigene Dokumente – auf Wunsch wächst daraus eine größere Softwarelösung.
Wir schlagen vor, was Ihrer Buchhaltung Korrekturen erspart, statt Ihre alte Storno-Tabelle Spalte für Spalte nachzubauen.
Ja. Ob Word, Excel oder ausfüllbares PDF – Ihre bisherige Stornorechnung ist der Ausgangspunkt; wir bauen sie rechnend und deutlich verbessert neu auf.
Nein. Umsatzsteuerlich meint Gutschrift die Abrechnung durch den Leistungsempfänger. Laut BMF schadet das Wort auf einer Korrektur allein nicht – eindeutiger ist „Stornorechnung“.
War die Ursprungsrechnung eine E-Rechnung, ja: Laut BMF-Schreiben vom 15.10.2025 gehören Berichtigungen ins E-Rechnungsformat. Für Entgeltminderungen nach § 17 UStG gilt das nicht.
Ja, der Zahlstatus spielt keine Rolle. Stornieren darf allerdings nur der Rechnungsaussteller – auch dann, wenn der Kunde die Korrektur selbst anstößt.
Meist die Rechnung über Stornogebühren oder No-Shows, ein eigener Belegtyp. Abgerechnet wird dabei in der Regel Schadensersatz, ohne Umsatzsteuer – den Einzelfall klärt Ihre Steuerberatung.
Nur solange sie weder verschickt noch verbucht ist. Hat der Kunde sie erhalten oder steht sie in Ihrer Buchhaltung, hebt sie nur eine Stornorechnung wieder auf.
Geschrieben wird die Stornorechnung in der Buchhaltung, sobald ein Fehler auffällt oder ein Geschäft rückabgewickelt wird: falscher Empfänger, falscher Steuersatz, Rechenfehler, Warenrückgabe oder eine doppelte Rechnung. Davon zu trennen ist das Stornierungsformular, mit dem ein Kunde einen Auftrag oder eine Bestellung absagt: Es kann ein Storno auslösen, ist aber kein Buchungsbeleg.
Als eigene Rechnung braucht die Stornorechnung alle Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG, dazu eine eigene fortlaufende Nummer, negative Beträge und den Verweis auf Nummer und Datum der Ursprungsrechnung. Wer zu hoch ausgewiesene Steuer nicht berichtigt, schuldet sie nach § 14c UStG trotzdem.
Die Berichtigung wirkt im Zeitraum der Erteilung, nicht rückwirkend; Original, Storno und Neurechnung werden zusammen aufbewahrt. Im B2B müssen Unternehmen E-Rechnungen seit dem 01.01.2025 empfangen können, ausstellen ab dem 01.01.2027, bei höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz ab dem 01.01.2028.
Der Fehler ist passiert, das lässt sich nicht mehr ändern. Ändern lässt sich, was er Sie kostet: eine Viertelstunde oder einen ganzen Abend, einen sauberen Beleg oder Rückfragen bis in die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihre Stornorechnung künftig aussieht, was möglich ist und was sie ungefähr kostet – zeigen Sie uns einfach Ihren Beleg.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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