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Ein Muster-Maklerauftrag kennt Ihre Provision nicht.
Auch nicht, wie Ihr Büro Allein- und Suchaufträge regelt.
Also wird aus einem Muster im Maklerbüro schnell ein Ordner voller Fassungen: Kauf und Miete getrennt, je Provisionsträger eine Datei, Mindestprovision von Hand, Widerrufsbelehrung in jeder Kopie, am Termin die falsche Fassung.
Wir entwickeln Ihren Maklerauftrag individuell und digital: ein Dokument für alle Fassungen, das die passenden Klauseln selbst einsetzt. Auf Wunsch fließt jeder unterschriebene Auftrag weiter in Vertragsakte und Buchhaltung.
Felder für Namen, Objekt und Provision bietet jedes Vertragsmuster. Entscheidend ist, was Ihr Maklerauftrag am Küchentisch des Eigentümers von selbst übernimmt – auf Papier unmöglich.
Prozent vom Kaufpreis oder Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer – der Maklerauftrag ermittelt die Provision ohne Zahlendreher.
Parteien, Objektadresse, Energieausweis und Provision müssen stehen, bevor unterschrieben wird – Lücken fallen sofort auf.
Aus Stichworten zu Lage und Zustand formuliert die KI eine saubere Objektbeschreibung für den Maklerauftrag.
Besondere Vereinbarungen mit dem Eigentümer einfach einsprechen – der Auftrag schreibt mit, Ihr Blick bleibt beim Gespräch.
Widerrufsbelehrung, Muster-Widerrufsformular und Zustimmung zum vorzeitigen Tätigwerden gelten für jede Fassung gleich.
Der Auftraggeber unterschreibt am Tablet; Laufzeitende, Verlängerung und Kündigungsfrist trägt der Auftrag selbst ein.
Jeder unterschriebene Maklerauftrag geht als PDF an Eigentümer, Vermieter oder Suchkunden – die Basis, aber längst nicht alles.
Auftragsart, Provisionshöhe und Laufzeit laufen per Schnittstelle in Ihr Makler-CRM – das Mandat steht dort ohne Zweiterfassung.
Jeder Auftrag landet als PDF im Dateimanagement- oder DMS-System, sortiert nach Objekt – bei Rückfragen zur Provision sofort gefunden.
Alle Makleraufträge fließen in eine zentrale Datenbasis – welche Auftragsart zum Abschluss führt, zeigt die Auswertung, KI setzt darauf auf.
Per API, Webhook oder Export (CSV, JSON, XML) gehen Objektdaten an Exposé und Portale, die Provision zur Rechnung an die Buchhaltung.
Ihr Büro soll keine Vertragsfassungen basteln und für jede veraltete Klausel geradestehen – Sie bekommen den fertigen Maklerauftrag vom Spezialisten. Dass daraus Lösungen entstehen, die im Makleralltag genutzt werden, belegen tausende Projekte in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wir denken Ihren Weg von der Objektaufnahme bis zur Provision mit und bringen ein, was Sie sich längst wünschen.
Sie kennen den Preis Ihres Maklerauftrags vorab, bis zu drei Korrekturschleifen inklusive.
Nach Fertigstellung gehört Ihr Maklerauftrag vollständig Ihnen.
Eine Person, die Ihr Maklerbüro und Ihre Provisionsmodelle kennt.
Wir sichten Ihre bisherigen Makleraufträge samt Provisionsmodellen oder bringen Beispiele mit und ordnen den Aufwand offen ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Nach Ihrem Auftrag entwerfen wir den Maklerauftrag mit Ihren Klauseln zur Prüfung.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann geht Ihr Maklerauftrag ins nächste Eigentümergespräch – kleine Vordrucke oft binnen weniger Werktage.
Mit dem Maklerauftrag beginnt die Arbeit am Objekt erst. Als Spezialist für individuelle Datenerfassung lösen wir das ganze Thema im Maklerbüro: Objektaufnahme, Nachweis und Abrechnung, von der Eingabe bis zur Weiterverarbeitung.
Jedes Maklerbüro regelt Auftragsarten, Provisionsträger und Laufzeiten anders – das lässt sich kaum per Standardbaukasten passgenau abbilden.
Besichtigungsschein, Reservierungsvereinbarung und Provisionsrechnung setzen wir als eigene Dokumente um – auf Wunsch bis zu den Abläufen danach.
Wir bringen ein, was im Maklergeschäft heute digital möglich ist, statt alte Musterverträge nachzubauen.
Ja. Ob Word-Datei, PDF oder Papiervertrag – Ihre bisherigen Fassungen sind der Ausgangspunkt, wir bauen sie klar geführt und deutlich verbessert neu auf.
Beim einfachen beauftragt der Eigentümer nur Ihr Büro, darf aber selbst verkaufen; beim qualifizierten verweist er jeden Interessenten an Sie. Beim Allgemeinauftrag sind mehrere Makler erlaubt.
Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses verlangt § 656a BGB seit Dezember 2020 die Textform. Wir setzen sie technisch um, die Prüfung Ihrer Klauseln bleibt bei Ihnen.
Bei der Vermietung gilt seit 2015 das Bestellerprinzip. Beim Kauf von Wohnung oder Einfamilienhaus trägt der Käufer höchstens die Hälfte der Provision (§§ 656c, 656d BGB).
Ja. Bei Verbraucher- und Fernabsatzverträgen gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen; fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sie sich auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage.
Ja. Auf Wunsch läuft Ihr Maklerauftrag auf Ihren eigenen Servern – Eigentümer-, Interessenten- und Provisionsdaten bleiben vollständig in Ihrer Hand.
Der Maklerauftrag steht am Anfang der Zusammenarbeit: Er wird vor Vermarktung und erster Besichtigung geschlossen – im Maklerbüro, beim Eigentümer vor Ort oder online. Befüllt wird er vom Immobilienmakler, unterschrieben vom Auftraggeber; üblich ist eine Laufzeit von rund sechs Monaten, teils mit automatischer Verlängerung.
Auftraggeber ist meist der Eigentümer, Verkäufer oder Vermieter, teils auch ein Kauf- oder Mietinteressent. Der Vertrag nennt Parteien, Objekt, Auftragsart, Leistungsumfang, Provisionshöhe und Provisionszahler sowie Laufzeit und Kündigung. Danach folgen Exposé, Besichtigungen, Reservierung, Kauf- oder Mietvertrag und Provisionsrechnung.
Der Provisionsanspruch entsteht erst mit einem wirksamen Kauf- oder Mietvertrag; seine Grundlage bleibt der Maklerauftrag. Abzugrenzen ist er vom Besichtigungsschein, der nur die Objektkenntnis eines Interessenten belegt, und vom Besichtigungsprotokoll, das den Termin im Objekt festhält.
Jede veraltete Fassung im Ordner setzt Monate Vermarktung bis zum Notartermin aufs Spiel. Das muss nicht so bleiben. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihr Maklerauftrag künftig aussieht, was möglich ist und was er ungefähr kostet – zeigen Sie uns einfach Ihre jetzigen Fassungen, und wir sagen Ihnen konkret, was drin ist.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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