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Fahrtkostenerstattung für alle, die für Sie fahren.
Doch ausgefüllt wird sie im Auto, nicht am Schreibtisch.
Was zwischen zwei Terminen auf dem Knie entsteht, kommt selten vollständig an: Kilometer geschätzt, der Zweck in drei Wörtern, die Parkquittung im Handschuhfach, die Unterschrift fehlt – und der Antrag kommt zurück.
Eine individuell entwickelte digitale Fahrtkostenerstattung macht aus jeder Fahrt sofort einen fertigen Antrag zur Freigabe. Auf Wunsch landet das Fahrgeld danach ohne Abtippen mit dem nächsten Lohn auf dem Konto.
Zeilen für Datum, Ziel und Kilometer hat jeder Vordruck. Den Unterschied macht, was Ihre Fahrtkostenerstattung dem Menschen am Steuer abnimmt – und das geht auf Papier schlicht nicht.
Kilometer mal Satz je Verkehrsmittel, Zwischensumme und Erstattungsbetrag stehen fest, sobald die Fahrt erfasst ist.
Die KI macht aus Stichworten einen klaren Fahrtzweck und bemerkt, wenn eine Fahrt schon im Vormonat eingereicht wurde.
Der Monteur spricht Ziel und Anlass auf Polnisch ein, im Antrag steht ein sauberer deutscher Eintrag – ohne Tastatur.
Wählt der Azubi „Berufsschule“, fragt der Antrag nach der Schulbescheinigung, beim Bewerber nach dem Einladungsschreiben.
Bauleitung, Pflegedienstleitung oder Vereinsvorstand zeichnen am Handy gegen – kein Antrag wartet mehr wochenlang im Fach.
Kein Netz auf dem Land oder in der Tiefgarage? Die Fahrt wird trotzdem erfasst und geht raus, sobald das Handy Empfang hat.
Jede Fahrtkostenerstattung geht als PDF an Buchhaltung oder Vereinskasse, eine Kopie an den Antragsteller – die Basis, nicht das Ziel.
Steuerfreie, pauschal versteuerte und steuerpflichtige Anteile laufen getrennt per Schnittstelle in Ihr Lohnprogramm, auch im DATEV-Umfeld.
Antrag, Freigabe und Tankquittungen landen im DMS-System, sortiert nach Person und Lohnmonat – bei der Lohnsteuer-Außenprüfung sofort zur Hand.
Alle Anträge fließen in eine zentrale Datenbasis – Fahrtkosten je Baustelle, Tour oder Kostenstelle lassen sich auswerten, auch mit KI.
Per API, Webhook oder CSV-Import kommen Personalnummer, Kostenstellen und Baustellen aus Bau- oder Pflegedienstsoftware – Bestehendes bleibt.
Ihre Lohnbuchhaltung soll keine Kilometersätze pflegen und Ihr Vereinsvorstand keine Fahrtzettel nachrechnen: Sie bekommen die fertige Fahrtkostenerstattung vom Spezialisten. Dass daraus Anträge werden, die Ihre Leute unterwegs gern ausfüllen, belegen tausende Projekte in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wir fragen nach, wo Anträge heute hängen bleiben, und schlagen vor, was Azubi, Monteur und Lohnbüro entlastet.
Für Ihren Antrag, mit bis zu drei Korrekturschleifen inklusive.
Ihre Fahrtkostenerstattung gehört nach Fertigstellung Ihnen.
Eine Person, die Ihre Erstattungsregeln und Anlässe kennt.
Wir sichten Ihren bisherigen Antrag auf Fahrtkostenerstattung samt Kilometersätzen und Freigabeweg und ordnen den Aufwand ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Nach Ihrem Auftrag testen ein Azubi und ein Monteur den ersten Entwurf.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann geht der Antrag an Ihren Außendienst – kleine Vordrucke oft binnen weniger Werktage.
Bis eine Fahrtkostenerstattung auf dem Konto ankommt, passiert mehr als Ausfüllen. Als Spezialist für individuelle Datenerfassung lösen wir das ganze Thema: Antrag, Nachweis und Auszahlung, vom Parkplatz bis zur Lohnbuchhaltung.
Der Tarif am Bau, die Fahrtkostenregelung im Verein, die Regel für Azubis – das lässt sich per Standardbaukasten kaum passgenau abbilden.
Fahrtenbuch, Auslagenerstattung und Stundenzettel setzen wir als eigene Dokumente um – auf Wunsch auch die Abläufe danach bis zur größeren Lösung.
Wir bringen ein, was Pflegekräften das Ausfüllen erleichtert – statt Zeilen abzumalen.
Ja, sogar am liebsten. Ihr bisheriger Antrag zeigt uns Ihre Anlässe und Kostenstellen – daraus bauen wir die digitale Fahrtkostenerstattung.
Für vorgestreckte Kosten beruflicher Fahrten grundsätzlich ja: Das BGB kennt den Aufwendungsersatz (§ 670). Wie und in welcher Höhe, regeln Arbeits- oder Tarifvertrag.
Nicht automatisch: Das BBiG sieht keine generelle Pflicht vor – anders, wenn der Betrieb eine andere als die zuständige Berufsschule wünscht oder ein Tarifvertrag es regelt.
Ja. Die Fahrtkostenerstattung führt Schritt für Schritt, Name und Kennzeichen sind vorbelegt, und auf Wunsch gibt es eine kurze Einweisung.
In der Regel ja, sobald er zum persönlichen Gespräch einlädt – auch wenn daraus keine Einstellung wird. Ausschließen oder deckeln kann er die Erstattung nur ausdrücklich, etwa im Einladungsschreiben.
In der Regel nicht als Reisekosten; möglich ist ein freiwilliger Fahrtkostenzuschuss. Details klärt Ihr Lohnbüro.
Über die Fahrtkostenerstattung holen sich Beschäftigte das Geld zurück, das sie für beruflich veranlasste Fahrten vorgestreckt haben. Betroffen sind Monteure zwischen zwei Baustellen, Servicetechniker im Außendienst, Pflegekräfte auf Tour, Auszubildende auf dem Weg zur auswärtigen Berufsschule sowie Ehrenamtliche in Vereinen.
Gestellt wird der Antrag nach der Fahrt oder gebündelt zum Monatsende. Erfasst werden Name und Kostenstelle, das Kennzeichen des genutzten Fahrzeugs, je Zeile Datum, Anlass, Start und Ziel, Verkehrsmittel und Kilometer, dazu Summe, Erstattungsbetrag und Bankverbindung. Fahrkarten, Park- und Tankquittungen gehören als Nachweis dazu.
Danach zeichnet die Führungskraft sachlich gegen, die Buchhaltung prüft rechnerisch, kontiert auf Kostenstelle und Sachkonto und weist die Auszahlung an. Abzugrenzen ist der Antrag von der Fahrtkostenabrechnung, die nur die Fahrten ausrechnet, und von der Reisekostenabrechnung mit Übernachtung und Verpflegung.
Jeder Monat, in dem ein Geselle sein Fahrgeld vorstreckt und die Buchhaltung fehlenden Quittungen hinterhertelefoniert, kostet Vertrauen und Arbeitszeit. Es geht auch anders. Bringen Sie Ihren jetzigen Antrag ins kostenlose Erstgespräch mit – wir zeigen Ihnen, wie Ihre Fahrtkostenerstattung künftig aussehen kann, was möglich ist und was sie ungefähr kostet.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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