- Home
- Lösungen
- Formulartechnologien
- Vordrucke
- Branchen
- Formilo
- Info
- Kontakt
Die Erstunterweisung soll den ersten Tag nicht bremsen.
Schnell und vollständig wird sie erst, wenn das Formular fragt.
Was die schlanke Vorlage weglässt, holt der Meister am ersten Tag aus dem Kopf: die Gefahren an Drehbank oder Leiter, Reinigungsmittel und PSA, die Frage, ob alles verstanden ist, und den Termin der nächsten Unterweisung.
Eine individuelle digitale Erstunterweisung fragt die Tätigkeit ab und führt durch genau deren Themen – erledigt statt nur abgehakt. Auf Wunsch weiß Ihr Personalbüro sofort Bescheid, sobald der Neue unterwiesen ist.
Eine Themenliste mit zwei Unterschriftszeilen druckt jeder in zehn Minuten. Was eine programmierte Erstunterweisung am ersten Arbeitstag zusätzlich erledigt, kann kein Blatt Papier.
Nach jedem Themenblock bestätigt der Neue, dass er verstanden hat – offene Rückfragen hält das Formular fest.
Besonderheiten am Arbeitsplatz und Bemerkungen spricht der Objektleiter direkt ins Tablet, statt sie abends nachzutragen.
Aus Stichworten formuliert sie, was wirklich vermittelt wurde – statt der Zeile „Allgemeiner Arbeitsschutz“.
Alle Hinweise wechseln per Klick die Sprache, damit auch, wer kaum Deutsch spricht, jedem Thema am Arbeitsplatz folgen kann.
Arbeitgebervertreter und neuer Mitarbeiter unterschreiben nacheinander am Gerät, Ort und Datum trägt das Formular selbst ein.
Im Keller, in der Halle oder im Rohbau wird trotzdem unterwiesen – der Nachweis synchronisiert, sobald wieder Netz da ist.
Unterschrieben geht die Erstunterweisung als PDF an die Personalabteilung, die Geschäftsleitung erhält sie zur Kenntnis – die Basis.
Personalnummer, Eintritt und Tätigkeit kommen per Schnittstelle aus Ihrer Lohn- oder Handwerkersoftware, der Unterweisungsstand geht zurück.
Jede Erstunterweisung landet automatisch im DMS – in der digitalen Personalakte und im Arbeitsschutzordner, auch Jahre nach dem Eintritt schnell gefunden.
Alle Erstunterweisungen fließen in eine zentrale Datenbasis, auf die Auswertungen und später KI aufsetzen – je Objekt, Abteilung oder Jahr.
Per API, Webhook oder CSV-Export gehen die Nachweise an Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit, an Arbeitsschutzsoftware oder Auftraggeber im Fremdfirmen-Check.
Zwischen Arbeitsvertrag, Einsatzplanung und erstem Arbeitstag bleibt keine Zeit, für jede Tätigkeit eine Erstunterweisung zu entwerfen und zu pflegen. Das übernehmen wir: Sie bekommen die fertige Lösung vom Spezialisten. Das belegen tausende Projekte in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wir denken Ihren Eintrittsprozess bis zur ersten Schicht mit und bringen Ideen ein, an die im Alltag niemand kommt.
Vor dem Start fest kalkuliert, mit bis zu drei Korrekturschleifen.
Nach Fertigstellung gehört die Erstunterweisung ganz Ihnen.
Eine Person, die Ihre Arbeitsplätze und Abläufe kennt.
Wir schauen uns Ihre jetzige Erstunterweisung und Ihre Gefährdungsbeurteilung an und ordnen Funktionen und Aufwand offen ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Nach Ihrer Bestätigung entsteht der erste Entwurf mit den Themen Ihrer Arbeitsplätze.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann unterweist Ihr Team den nächsten Neuzugang digital – kleine Vordrucke oft binnen weniger Werktage.
Mit der Erstunterweisung beginnt der Eintritt eines neuen Mitarbeiters, er endet nicht dort. Als Spezialist für individuelle Datenerfassung setzen wir sie so um, dass sie zu allem passt, was am ersten Tag noch ausgefüllt und abgelegt wird.
Die Gebäudereinigung unterweist zu Ausrutschen und Verbrühung, der Wachdienst zu Dienstausweis und Notwehrgeräten – das trifft kaum ein Baukasten.
Personalfragebogen, PSA-Ausgabebeleg und Jahresunterweisung setzen wir ebenso um, jedes als eigenes Dokument – auf Wunsch bis zu den Abläufen danach.
Wir zeigen, wo es beim Personaleintritt hakt, statt Ihr altes Unterweisungsblatt nachzubauen.
Ja. Ob BG-Muster, Word-Datei oder Checkliste aus dem Arbeitsvertrag – wir übernehmen Ihre Themen und Begriffe in die digitale Erstunterweisung.
Jugendliche werden nach § 29 JArbSchG vor Beschäftigungsbeginn unterwiesen und erneut, bevor sie erstmals an Maschinen oder mit gefährlichen Stoffen arbeiten. Wiederholt wird mindestens halbjährlich.
Ja, sofern eindeutig ist, wer unterschrieben hat – etwa über eine persönliche Anmeldung. Das Gespräch am Arbeitsplatz ersetzt die Erstunterweisung nicht, sie hält es fest.
Vor dem ersten Handgriff, also vor Aufnahme der Tätigkeit. Nachholen ist nicht vorgesehen – sie gehört fest in jede Neueinstellung.
Der Entleiher, denn er kennt den Arbeitsplatz: § 11 Abs. 6 AÜG verpflichtet ihn, vor Aufnahme der Tätigkeit zu unterweisen. Wir führen Zeitarbeitskräfte deshalb mit Verleiher und Einsatzbeginn.
Je nach Tätigkeit rund 30 Minuten bis zwei Stunden – das Gespräch braucht diese Zeit, der Nachweis danach nicht.
Die Erstunterweisung nach § 12 ArbSchG und § 4 DGUV Vorschrift 1 ist die erste Unterweisung eines Beschäftigten zu Sicherheit und Gesundheitsschutz an seinem Arbeitsplatz. Fällig wird sie neben der Neueinstellung auch bei Versetzung, Aufgabenwechsel, Praktikum, neuer Maschine oder neuem Gefahrstoff, bei Saisonkräften zu jedem Saisonbeginn.
Durchgeführt wird sie von einer weisungsbefugten Führungskraft, die die Gefährdungen kennt – vom Meister in der Werkstatt, vom Polier auf der Baustelle, vom Objektleiter im Reinigungs- oder Wachobjekt. Ihre Themen stammen aus der Gefährdungsbeurteilung: Fluchtwege und Erste Hilfe für alle, Maschinen, Gefahrstoffe und PSA je nach Tätigkeit.
Anders als die Einarbeitungscheckliste, die Zugänge, Ansprechpartner und Aufgaben ordnet und nicht vorgeschrieben ist, gehört die Erstunterweisung zum gesetzlichen Arbeitsschutz. Von der jährlichen Wiederholungsunterweisung unterscheidet sie der volle Umfang, unterschrieben wird sie von beiden Seiten.
Jeder neue Mitarbeiter verdient einen ersten Tag, an dem er weiß, worauf es an seinem Arbeitsplatz ankommt – und Ihr Meister eine Erstunterweisung, die ihn führt statt aufhält. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie sie künftig aussieht und was sie ungefähr kostet – zeigen Sie uns Ihr Blatt aus der Eintrittsmappe, und wir sagen Ihnen konkret, was drin ist.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um unsere Website optimal für Sie zu gestalten, ihre Nutzung zu analysieren und Ihnen relevante Inhalte anzuzeigen. Mit „Alle akzeptieren“ stimmen Sie dem zu. Ihre Einwilligung ist freiwillig und jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen“ im Footer widerrufbar. Details in unserer Datenschutzerklärung.