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Den Bautagesbericht nach VOB liest die Bauüberwachung.
Was sie in der Hand hält, prägt ihr Bild von Ihrer Bauleitung.
Was bei der Bauüberwachung ankommt, entsteht oft erst Tage später aus Notizen: Regen ohne Abbruchzeit, Großgeräte ohne Stunden, Mengen ohne LV-Position, ein Vordruck, der den Vertrag nicht kennt, und offene Gegenzeichnungen.
Individuell programmiert, prüft Ihr Bautagesbericht nach VOB den Bautag digital gegen den Katalog des Auftraggebers und legt ihn pünktlich vor. Auf Wunsch fließen Mengen und Stunden von dort weiter in Abrechnung, Baulohn und Bauakte.
Temperatur, Personal und Leistung trägt man auf jedem Blatt ein. Ob die Bauüberwachung erhält, was ihre Vertragsbedingungen verlangen, entscheidet Ihr Bautagesbericht nach VOB beim Eintragen.
Zu- und Abgang des Hubsteigers eintragen genügt – der Bericht rechnet die Stunden je Großgerät selbst.
Aus „Kappe Nord abgestemmt, Regen ab 9:30“ formuliert die KI einen Eintrag mit Bauteil, Uhrzeit und Grund der Arbeitseinstellung.
Arbeitsgang und Fläche direkt unter dem Überbau einsprechen – der VOB-Bericht schreibt mit, abends tippt keiner.
LV-Positionen, Hauptbaustoffe und Großgeräte per Auswahl statt Tippen – jede Menge landet bei ihrer Position.
Bei der Begehung zeichnet die Bauüberwachung direkt am Tablet gegen – Vermerk, Datum und Fotos hängen am selben Bautag.
Bricht Regen die Arbeit ab, prüft der Bericht die Ausfalltag-Regel der ZVB und erinnert an die Anzeige am selben Tag.
Jeder Bautagesbericht nach VOB geht als PDF im vereinbarten Rhythmus an die Bauüberwachung, der Vermerk kommt zugeordnet zurück – die Basis.
Eingebaute Mengen je LV-Position laufen per Schnittstelle in Ihre AVA- und Abrechnungssoftware – Grundlage für Aufmaß und Schlussrechnung.
Bericht, Vermerk und Fotos landen automatisch als PDF im Dateimanagement- oder DMS-System, sortiert nach Vergabenummer, Los und Datum – bei jeder Rückfrage greifbar.
Alle VOB-Bautagesberichte fließen in eine zentrale Datenbasis für Auswertung und KI – Gerätestunden und Ausfalltage stützen Ihre Kalkulation.
Leistungsverzeichnis und Vergabedaten übernehmen wir per Import, etwa im GAEB-Format; Stunden je Arbeitskraft gehen per API, Webhook oder CSV an Ihren Baulohn.
Ihre Bauleitung soll Bauzeiten halten, nicht Spalten nach ZVB entwerfen – Sie bekommen den fertigen Bautagesbericht nach VOB vom Spezialisten für Berichte im öffentlichen Bauauftrag. Dass so Berichte entstehen, die Poliere wirklich führen, zeigen tausende Projekte in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wir gehen mit Ihrer Bauleitung die ZVB von Kommune, Kreis und Verband durch und bringen eigene Ideen mit.
Vor dem Entwurf beziffert, mit bis zu drei Korrekturschleifen.
Ihr VOB-Bautagesbericht gehört nach Fertigstellung ganz Ihnen.
Eine Person, die Ihre öffentlichen Auftraggeber kennt.
Sie legen uns aktuelle Bautagesberichte und die ZVB eines Auftraggebers vor; wir schätzen Funktionen und Aufwand offen ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot; nach Ihrem Auftrag testet Ihr Polier den Entwurf an einem laufenden öffentlichen Bauvorhaben.
Nach bis zu drei Korrekturschleifen führen Ihre Poliere den VOB-Bericht – kleine Vordrucke oft schon nach wenigen Werktagen.
Ein Bautagesbericht nach VOB erfüllt die Berichtspflicht – Anzeigen, Stundenlohn und Abnahme laufen daneben. Als Spezialist für individuelle Datenerfassung lösen wir das ganze Thema: Bericht, Nachweis und Abrechnung im öffentlichen Bauauftrag.
Brückeninstandsetzung, Straßenbau und Schulsanierung brauchen andere Blöcke im VOB-Bericht – das bildet kein Standardbaukasten passgenau ab.
Stundenlohnzettel, Mehrkostenmitteilung, Aufmaß und Abnahmeniederschrift entstehen als eigene Dokumente – auf Wunsch bis zur Software für die Bauabwicklung.
Wir zeigen, was ein Bericht an die Bauüberwachung heute kann, statt alte Kästchen zu kopieren.
Nein. Die VOB/B nennt weder den Bericht noch Pflichtangaben – beides regeln die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
Ja. Die VOB/B Ausgabe 2016 ist die geltende Fassung. 2026 neu bekanntgemacht wurden nur die Abschnitte 2 und 3 der VOB/A, und die regeln die Vergabe, nicht die Ausführung.
Die VOB/B regelt dafür keine Vergütung. Besondere Leistungen gehören nach DIN 18299 nur zur Leistung, wenn die Leistungsbeschreibung sie nennt – also prüfen und einpreisen.
Das hängt am Vermerk – „gesehen“ oder „geprüft und anerkannt“ – und am Vertrag. Rückgabefristen kennt die VOB/B nur beim Stundenlohnzettel.
Als Termin ja, manche Vertragsbedingungen nennen sie ausdrücklich. Die förmliche Abnahme braucht aber eine eigene Niederschrift mit etwaigen Vorbehalten – ein Kreuz im Tagesbericht ersetzt sie nicht.
Gefragt sind meist Zahl und Art der Arbeitskräfte; Namen trägt der Stundenlohnzettel. Grundlage: Art. 6 DSGVO.
Den Bautagesbericht nach VOB verlangt nicht die VOB/B, sondern der Auftraggeber: Städte und Wasserverbände in ihren Zusätzlichen Vertragsbedingungen, meist bei § 4 VOB/B zur Ausführung, Straßenbauverwaltungen oft in der Baubeschreibung. Geführt wird er arbeitstäglich von Polier oder Bauleiter des Auftragnehmers.
Der Inhalt hängt am Auftraggeber: Eine Stadt nennt Wetter, Arbeitskräfte, Großgeräte und Hauptbaustoffe, eine andere zusätzlich Gerätestunden, Mengen je LV-Position und kurze Unterbrechungen, ein Wasserverband nur eine Generalklausel. Übergeben wird im Straßenbau oft täglich, nach kommunalen ZVB meist wöchentlich.
Fristgebundene Erklärungen ersetzt der Bericht nicht: Die Bedenkenanmeldung, die Behinderungsanzeige oder die Mitteilung von Mehrkosten gehen als eigene Schreiben an den Auftraggeber. Manche Vertragsbedingungen verlangen zudem einen vor Ausführungsbeginn schriftlich benannten Vertreter des Auftragnehmers und alle Äußerungen in deutscher Sprache – auch die Berichte.
Ein Bericht, den die Bauoberleitung ohne Rückfrage abzeichnet, zeigt Ihrem Auftraggeber besser als jede Referenzliste, wie Ihr Betrieb baut. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihr Bautagesbericht nach VOB künftig aussieht, was möglich ist und was er ungefähr kostet – zeigen Sie uns Ihren jetzigen Bericht und die ZVB Ihres nächsten Auftraggebers.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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