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Die VOB/B fordert kein Bautagebuch. Ihr Nachtrag schon.
Bezahlt wird, was rechtzeitig angezeigt und sauber belegt ist.
Ob ein Bautagebuch nach VOB trägt, zeigt sich erst bei der Nachtragsprüfung: die Anordnung ohne Namen, der Stundenlohnzettel ohne Bescheinigung, die Behinderung ohne Beginn, die erst nach Arbeitsbeginn angekündigte Mehrleistung.
Individuell entwickelt und digital geführt, ordnet Ihr Bautagebuch nach VOB jeden Eintrag seinem Paragrafen zu und mahnt die Anzeige an. Auf Wunsch landen die Einträge direkt in Ihrer Nachtragskalkulation und der Abrechnung.
Wetter, Kolonne und Tagesleistung eintragen lässt sich auf jedem Vordruck. Ob die VOB/B Ihnen später recht gibt, entscheidet, was ein programmiertes Bautagebuch beim Eintragen selbst erledigt.
Bedenken gegen die Vorleistung eines Gewerks gleich einsprechen – der Text steht, bevor Ihre Kolonne beginnt.
Aus „Kran fehlt seit 7 Uhr“ formuliert die KI einen Eintrag mit Ursache, betroffener Leistung und wartender Kolonne.
Ab Zugang der Stundenlohnzettel zählt das Bautagebuch die sechs Werktage nach § 15 VOB/B und zeigt offene Zettel.
LV-Positionen, Gewerke und Großgeräte per Auswahl statt Tippen – die Liste stammt aus Ihrem Leistungsverzeichnis.
Stunden je Arbeitskraft, getrennt nach Mehr-, Nacht- und Sonntagsarbeit, rechnet das Bautagebuch selbst aus Beginn und Ende.
Kein Empfang an der Baustelle? Der Polier trägt trotzdem ein – sobald Netz da ist, liegt der Bautag im Baubüro.
Jeder Bautag geht täglich oder als Wochenpaket an Auftraggeber und Bauüberwachung, wie es der Vertrag verlangt – die Basis, nicht das Ziel.
Anordnungen, Mehrmengen und außervertragliche Leistungen laufen mit Positionsbezug in Ihre AVA- oder Nachtragssoftware – ohne Abtippen im Baubüro.
Jeder Eintrag im Bautagebuch nach VOB landet als PDF im Dateimanagement oder DMS, sortiert nach Bauvorhaben, Los und Datum – bei der Schlussrechnung sofort greifbar.
Alle Bautage fließen in eine zentrale Datenbasis für Auswertung und KI – etwa, bei welchen Auftraggebern Pläne regelmäßig zu spät kommen.
Per API, Webhook oder Import/Export (CSV, JSON, XML) gehen Stunden an den Baulohn, und Bauvorhaben kommen vorbelegt aus Ihrer Bausoftware.
Ihr Oberbauleiter soll Nachträge verhandeln, nicht Spalten für Paragrafen entwerfen. Sie bekommen das fertige Bautagebuch nach VOB vom Spezialisten für Baustellendokumentation. Dass daraus Einträge werden, mit denen die Bauleitung arbeitet, belegen tausende Projekte in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wir prüfen mit Ihnen, was Ihre Vertragsbedingungen verlangen, und bauen das VOB-Bautagebuch danach.
Vor dem Entwurf beziffert, bis zu drei Korrekturschleifen im Preis.
Nach Fertigstellung gehört Ihr VOB-Bautagebuch ganz Ihnen.
Eine Person, die Ihre Bauvorhaben und Auftraggeber kennt.
Sie zeigen uns Ihr bisheriges Bautagebuch und die Vertragsbedingungen Ihrer Auftraggeber; wir ordnen Funktionen und Aufwand ein.
Vorab kommt ein unverbindliches Festpreisangebot; nach Ihrem Auftrag testet Ihr Polier den Entwurf auf einem VOB-Bauvorhaben.
Bis zu drei Korrekturschleifen, danach geht das VOB-Bautagebuch auf alle Baustellen – kleine Vordrucke oft binnen weniger Werktage.
Ein leeres Bautagebuch nach VOB beantwortet keine einzige Nachtragsfrage. Als Spezialist für individuelle Datenerfassung lösen wir das ganze Thema: Nachweis, Anzeige und Abrechnung im Bauvertrag – von der Eingabe bis zur Weiterverarbeitung.
Jeder öffentliche Auftraggeber stellt eigene Zusätzliche Vertragsbedingungen – das bildet kein Standardbaukasten passgenau ab.
Behinderungsanzeige, Bedenkenanzeige, Stundenlohnzettel und Abnahmeprotokoll entstehen als eigene Dokumente – auf Wunsch bis zur Softwarelösung.
Wir zeigen, wie das Bautagebuch die VOB/B mitdenkt, statt alte Paragrafenzählung nachzubauen.
Ja. Je Auftraggeber legen wir fest, welche Abschnitte erscheinen und wie die Wochenübergabe aussieht – Ihre Poliere bleiben in derselben Maske.
Eine feste VOB-Frist gibt es nicht. Sinnvoll ist mindestens das Ende der Verjährung für Mängelansprüche – nach VOB/B bei Bauwerken vier Jahre ab Abnahme, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Die VOB/B regelt dafür keine Vergütung. Ob es als Nebenleistung im Preis steckt oder als Besondere Leistung bezahlt wird, entscheidet die Leistungsbeschreibung.
Dann zählt der Vertrag mit dem Hauptunternehmer. Ihr Bautagebuch übernimmt dessen Vorgaben, etwa die Übergabe an seine Bauleitung.
Die VOB/B selbst verlangt es nicht. Öffentliche Auftraggeber fordern Bautagesberichte aber oft über ihre Zusätzlichen Vertragsbedingungen – auf Verlangen und wöchentlich übergeben.
Nur Witterung, mit der bei Angebotsabgabe normalerweise nicht zu rechnen war – belegt mit Frost, Regen, Stillstand.
Im VOB-Vertrag führen oft beide Seiten Buch. Der öffentliche Auftraggeber hält Bauablauf, Anordnungen und Behinderungen im Bautagebuch seiner Bauüberwachung fest, wie es das Vergabehandbuch des Bundes vorsieht. Der Auftragnehmer liefert nach den Vertragsbedingungen auf Verlangen Bautagesberichte, meist wöchentlich.
Die VOB/B selbst schreibt kein Bautagebuch vor, knüpft aber Ansprüche an Fristen und Formen: Zusätzliche Leistungen sind vor Ausführungsbeginn anzukündigen, Stundenlohnzettel werktäglich oder wöchentlich einzureichen, gemeinsame Feststellungen für später schwer feststellbare Leistungen rechtzeitig zu beantragen.
Bei Störungen liefert das Bautagebuch den Sachverhalt mit Beginn, Ursache, betroffener Leistung und Folgen. Die Behinderungsanzeige selbst bleibt ein eigenes, unverzüglich schriftlich an den Auftraggeber gerichtetes Schreiben – ebenso die Bedenkenanzeige gegen Vorleistungen anderer Gewerke. Nach Bauende werden Bautagebuch und Tagesberichte Teil der Bauakte.
Jede Anordnung, die nur im Gedächtnis des Poliers steht, wird zum Nachtrag, über den Monate später verhandelt wird. Das muss nicht so bleiben. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihr Bautagebuch nach VOB künftig aussieht, was möglich ist und was es ungefähr kostet – zeigen Sie uns einfach Ihr jetziges, und wir sagen Ihnen konkret, was drin ist.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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