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Ein vergebener Auftrag ist nur so fest wie sein Beleg.
Ein Muster beweist, dass vergeben wurde – selten, was genau.
Strittig wird die Vergabe nicht beim Unterschreiben, sondern bei der Rechnung: Positionen ohne Angebotsbezug, Zusatzarbeiten auf Zuruf, kein fester Beginn, offene Zahlungsfristen und eine Gegenzeichnung, die nie zurückkam.
Individuell entwickelt, belegt Ihre digitale Auftragsvergabe wirklich, was gilt: Umfang, Beginn, Preis, Zahlungsfrist, beide Unterschriften. Auf Wunsch angebunden: Ihre Buchhaltung prüft jede Rechnung gegen den vergebenen Auftrag.
Felder für Parteien, Leistung und Preis hat jedes Musterschreiben. Den Unterschied macht, was Ihre Auftragsvergabe beim Ausfüllen prüft, ergänzt und festhält – auf Papier unmöglich.
Leistung, Mengen und Preise kommen samt Angebotsnummer direkt in die Vergabe – kein Abschreiben, kein Zahlendreher.
Die KI macht aus knappen Notizen eine eindeutige Leistungsbeschreibung, die Auftraggeber und Handwerksbetrieb gleich lesen.
Sonderwünsche und Ausschlüsse beim Ortstermin auf der Baustelle einsprechen – das Vergabeschreiben hält alles fest.
Beginn, Dauer und Ausführungszeitraum per Auswahl festlegen – der Auftragnehmer sieht, bis wann sein Gewerk fertig ist.
Netto oder brutto offen, Ende vor dem Beginn, Anschrift fehlt – die Vergabe meldet es, bevor sie zum Betrieb geht.
Auftraggeber und Auftragnehmer zeichnen am Tablet oder Bildschirm, mit gespeichertem Zeitpunkt – ohne Drucken und Scannen.
Jede Auftragsvergabe geht samt Angebotsbezug als PDF an den Handwerksbetrieb, mit Bitte um Gegenzeichnung – die Basis, aber nur der Anfang.
Gewerk, Auftragssumme und Zahlungsfristen laufen per Schnittstelle in Ihr ERP oder Ihre Bausoftware – Budget und Termine ohne Abtippen.
Jede unterschriebene Vergabe landet automatisch als PDF im DMS, neben Angebot und Auftragsbestätigung – beim Nachtrag sofort zur Hand.
Alle Vergaben fließen in eine zentrale Datenbasis – welches Gewerk zu welchem Preis vergeben wurde und wo Nachträge kamen, wird auswertbar.
Per API, Webhook oder Export (CSV, JSON, XML) übergeben wir Daten an Ihr Vergabemanagement oder die Buchhaltung – bestehende Systeme bleiben.
Ob Bauherr, Einkauf oder Hausverwaltung: Sie sollen kein Musterschreiben zurechtbiegen und im Nachtragsstreit nicht ohne Beleg dastehen. Sie bekommen die fertige Lösung vom Spezialisten. Tausende Projekte in Deutschland, Österreich und der Schweiz belegen, dass dabei Verwertbares entsteht.
Wir denken Ihre Vergabe vom Angebotsvergleich bis zur Rechnungsprüfung mit und ergänzen, was bisher fehlt.
Vorab kalkuliert, bis zu drei Korrekturschleifen im Preis.
Nach Fertigstellung gehört Ihre Auftragsvergabe ganz Ihnen.
Eine Person, die Ihre Auftragnehmer und Vergabewege kennt.
Wir sichten Ihr bisheriges Vergabeschreiben samt Angebotsbezug und Zahlungsbedingungen und ordnen Funktionen und Aufwand offen ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Danach folgt der erste Entwurf mit Ihren Gewerken, Vertragsklauseln und Pflichtangaben.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann geht Ihre Auftragsvergabe an den ersten Betrieb – kleine Vordrucke oft binnen weniger Werktage.
Mit der Auftragsvergabe beginnt erst, was später belegt werden muss: Ausführung, Abnahme, Rechnung. Als Spezialist für individuelle Datenerfassung lösen wir das ganze Thema rund um Vergabe und Beschaffung – vom Angebot bis zur Zahlung.
Ein Bauherr vergibt anders als eine Vergabestelle – Gewerke, Freigaben und Fristen passen kaum in einen Standardbaukasten.
Auftragsbestätigung, Leistungsnachweis und Abnahmeprotokoll setzen wir als eigene Dokumente um – auf Wunsch bis zu den Abläufen danach.
Wir zeigen, wie sich Vergaben heute prüfen und belegen lassen, statt alte Musterbriefe nachzubauen.
Nein, auch ein mündlich vergebener Auftrag ist wirksam. Im Streit über Umfang oder Preis muss aber beweisen, wer sich auf die Absprache beruft – ohne Schreiben gelingt das selten.
Eine abweichende Auftragsbestätigung gilt als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Antrag (§ 150 Abs. 2 BGB). Gebunden sind Sie erst, wenn Sie den Änderungen zustimmen.
Das hängt vom Auftragswert ab. Oberhalb der EU-Schwellenwerte gelten GWB und VgV, darunter UVgO und bei Bauleistungen VOB/A; die Wertgrenzen regeln Bund und Länder verschieden.
Ja. Ob Word-Datei, PDF oder Musterbrief aus dem Ordner – Ihr bisheriges Schreiben ist der Ausgangspunkt, und wir bauen daraus die digitale Auftragsvergabe.
Nach § 8 VgV werden Vergabevermerk und Angebote bis zum Vertragsende aufbewahrt, mindestens drei Jahre ab Zuschlag. Bei privaten Vergaben nennt Ihre Steuerberatung die Frist.
Wenn Sie es wünschen, ja. Die Lösung läuft dann auf Ihren eigenen Servern, und nur Einkauf, Bauleitung oder Verwaltung sehen Konditionen und Unterschriften.
Die Auftragsvergabe geht vom Auftraggeber aus: vom Bauherrn, von Einkauf, Bauleitung oder Geschäftsleitung eines Unternehmens oder von der Hausverwaltung. Sie folgt auf das Angebot und steht vor der Ausführung – im Sinne des BGB ist sie die Annahme dieses Angebots oder selbst ein Antrag, den der Auftragnehmer mit seiner Auftragsbestätigung annimmt.
Festgehalten werden beide Vertragspartner, Art und Umfang der Leistung mit Mengen, Fristen, Preis und Zahlungsbedingungen, Regelungen zu Gewährleistung und Haftung sowie die Unterschriften. Beim Handwerkerauftrag zählen zusätzlich der geplante Beginn und die Dauer der Arbeiten.
Öffentliche Auftraggeber vergeben nach Vergaberecht in einem geregelten Verfahren: Auftragswert schätzen, Vergabeart wählen, Bekanntmachung, Wertung der Angebote, Zuschlag. Jeder Schritt wird in Textform dokumentiert und im Vergabevermerk festgehalten.
Jede Auftragsvergabe, die nur Preis und Unterschrift festhält, verschiebt den Streit an die Schlussrechnung. Das muss nicht so bleiben. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihre Vergabe künftig aussieht, was möglich ist und was sie ungefähr kostet – zeigen Sie uns einfach Ihr jetziges Vergabeschreiben, und wir sagen Ihnen konkret, was drin ist.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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