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Zusage da? Fehlt nur noch das Auftragsschreiben.
Schnell geht es, wenn das Schreiben weiß, was als Nächstes kommt.
Ein Muster bleibt kurz, weil es vieles weglässt. Was fehlt, zeigt sich später: der Angebotsbezug, der VOB/B-Verweis, Skonto und Endzahlung, der Fertigstellungstermin und die Widerrufsbelehrung, wenn der Privatkunde widerruft.
Ihr individuell entwickeltes digitales Auftragsschreiben führt Angabe für Angabe zum unterschriebenen Auftrag – vollständig und gerechnet. Auf Wunsch wandert der fertige Auftrag danach ohne Abtippen in Ihre Abrechnung.
Zeilen für Parteien, Positionen und Summe druckt jedes Muster. Den Unterschied macht die Umsetzung: was Ihr Auftragsschreiben beim Ausfüllen vorschlägt, vorbelegt und rechnet – auf Papier unmöglich.
Leistungsumfang und Sonderwünsche im Kundengespräch einsprechen – das Auftragsschreiben setzt sie an die richtige Stelle.
Die KI prüft vor der Unterschrift, ob Angebotsnummer, Leistungsbeschreibung, Termin und Zahlungsziel vollständig sind.
Leistungspositionen mit Preis ergeben Zwischensumme, Umsatzsteuer nach Steuersatz und Auftragssumme – Zeile für Zeile.
Auftragsdatum, Ausführungsbeginn und Fertigstellung per Antippen im Kalender – ohne Zahlendreher, ohne leeres Terminfeld.
VOB/B-Klausel, Zahlungsbedingungen und AGB-Hinweis kommen als vordefinierte Textbausteine, die das Tippen ersparen.
Der Auftraggeber unterschreibt beim Termin auf dem Tablet oder später per Link – kein Ausdruck, kein Scan, kein Fax.
Jedes Auftragsschreiben geht nach der Unterschrift als PDF an Privatkunde, Bauherr oder Kommune – die Basis, doch längst nicht alles.
Positionen und Preise laufen per Schnittstelle in Ihre Handwerker- oder Bausoftware – Lieferschein und Rechnung folgen ohne Zweiterfassung.
Jede Auftragserteilung landet als PDF im Dateimanagement, nach Auftragsnummer und Kunde sortiert – bei Rückfragen in Sekunden gefunden.
Alle Auftragsschreiben fließen in eine zentrale Datenbasis – Auftragseingang je Gewerk, Kunde und Monat auswertbar, als Grundlage für KI.
Per GAEB- oder CSV-Import kommen Positionen aus dem Leistungsverzeichnis, per API oder Export gehen Beträge an Ihre Buchhaltung.
Sie sollen kein Muster aus dem Netz um Klauseln ergänzen und hoffen, dass nichts fehlt – Sie bekommen das fertige Auftragsschreiben vom Spezialisten. Dass dabei verwertbare Ergebnisse entstehen, belegen tausende Projekte in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wir klären mit Ihnen, welche Angaben Ihre Aufträge brauchen – vom Privatkunden bis zum Generalunternehmer.
Klar kalkuliert für Ihre Auftragserteilung, bis zu drei Korrekturschleifen inklusive.
Nach Fertigstellung gehört das Auftragsschreiben ganz Ihnen.
Eine Person, die Ihre Aufträge und Ihre Auftraggeber kennt.
Wir sehen uns Ihr bisheriges Auftragsschreiben samt Angebotsvorlage an und legen gemeinsam fest, welche Felder Pflicht werden.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Nach Ihrer Freigabe testen Sie den ersten Entwurf mit einem echten Angebot.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann geht es zum nächsten Kundentermin mit – kleine Vordrucke oft binnen weniger Werktage.
Als Spezialist für individuelle Datenerfassung sehen wir das Auftragsschreiben als ein Glied der Belegkette zwischen Anfrage und Zahlung – und setzen auf Wunsch die ganze Kette um, von der Eingabe bis zur Weiterverarbeitung.
Privatkunde oder Gemeinde, Pauschale oder Stundensatz, eine Seite oder zwei – diese Fälle trifft kein Standardbaukasten passgenau.
Vom Aufmaß vor dem Angebot bis zum Leistungsnachweis danach entwickeln wir jedes Dokument eigenständig – auf Wunsch bis zur Gesamtlösung.
Wir sagen Ihnen auch, welche Zeilen Ihre Auftragserteilung nicht mehr braucht – so ist der Auftrag schneller unterschrieben.
Meist ja, wenn sich beide Seiten über Leistung und Preis einig sind: Angebot und Annahme begründen den Vertrag nach §§ 145 ff. BGB.
Das BGB gilt immer, die VOB/B nur, wenn sie wirksam vereinbart ist – bei öffentlichen Bauaufträgen die Regel. Das Schreiben vermerkt, welche Grundlage gilt.
Ja. In Österreich sehen wir Felder für die Angaben nach § 14 UGB vor, etwa Firmenbuchnummer und UID, und nutzen ÖNORM-Begriffe wie Teilrechnung.
Ja, das ist der Normalfall: Die meisten Auftragserteilungen, die wir neu gestaltet haben, entstanden aus der Vorlage des Kunden – Word, Excel oder PDF.
Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben, die abrechnungsrelevanten Unterlagen müssen aber dokumentiert sein – am einfachsten gleich im Bestellschein.
Ja. Das Schreiben blendet nur die Felder ein, die zum jeweiligen Auftrag passen, und fragt Pflichtangaben ab – vom Azubi bis zum Meister.
Mit dem Auftragsschreiben wird aus einem Angebot ein erteilter Auftrag: Es hält fest, welche Leistung zu welchem Preis bestellt ist. Im Ablauf folgt es auf das Angebot, danach kommen Auftragsbestätigung, Lieferschein und Rechnung. Nimmt der Kunde das Angebot unverändert an, kann die Bestätigung entfallen.
Hinein gehören Name und Anschrift beider Seiten mit Steuernummer oder USt-IdNr., Auftragsnummer und Datum, die Leistungspositionen mit Einzelpreisen, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag, die Liefer- oder Ausführungszeit, Zahlungsbedingungen mit An- und Endzahlung oder Skonto sowie der Hinweis auf die AGB.
Aufgesetzt wird es von Inhaber, Meister oder Büro, oft direkt beim Kunden – auf einem vorgedruckten Auftragsformular, als Word- oder Excel-Datei oder in der Handwerkersoftware. Gemeinden vergeben Bauleistungen nach VOB meist per Bestellschein, dem Vergabebegründung und Vergleichsangebote beiliegen.
Jedes Auftragsschreiben, das nach dem Beratungsgespräch aus dem Gedächtnis entsteht, hat oft Lücken – und die kosten spätestens bei der Abnahme Geld. Das muss nicht so bleiben. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihr künftiger Auftrag aussieht, was möglich ist und was es ungefähr kostet – zeigen Sie uns Ihr jetziges Muster, und wir sagen Ihnen konkret, was drin ist.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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