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Hinter jedem Aufmaßformular steht eine offene Rechnung.
Ein Vordruck bringt die Maße aufs Blatt, nicht aufs Konto.
Zwischen Baustelle und Zahlungseingang hängt das Geld an vielen Stellen fest: unleserliche Maße, Zeilen ohne Positionsnummer, Abtippen im Büro, Nachfragen des Architekten und Abschlagsrechnungen, die in der Prüfung liegen bleiben.
Individuell für Ihr Gewerk entwickelt, rechnet das digitale Aufmaßformular jede Position selbst und liefert abrechnungsfertige Mengen. Auf Wunsch landen sie ohne Zwischenschritt in Ihrer Abschlags- und Schlussrechnung.
Felder für Maße hat jeder Vordruck. Den Unterschied macht die Umsetzung: Ein programmiertes Aufmaßformular übernimmt die Massenermittlung, meldet Lücken und hört beim Messen zu – auf dem Blatt undenkbar.
Länge, Breite und Höhe ergeben m², m³ und Umfang von selbst, alle Positionen summieren sich fehlerfrei zur Gesamtmenge.
Ohne Lage, Ordnungszahl und Einheit lässt sich keine Zeile abschließen – fehlt etwas, merkt es der Monteur noch auf der Baustelle, nicht erst das Büro.
Abzugs- und Übermessungsregeln nach VOB/C hinterlegen wir je Gewerk, etwa für Öffnungen in Wandflächen – niemand muss Grenzwerte im Kopf behalten.
Maße am Fenster oder auf dem Gerüst einfach diktieren – mit Handschuhen, ohne Stift.
Aus „Bad, Wand links, 3,40 mal 2,60“ wird eine saubere Aufmaßzeile; doppelte Mengen meldet die KI sofort.
Im Rohbau oder Keller ohne Netz erfasst – sobald wieder Empfang da ist, synchronisieren sich die Aufmaße von selbst.
Jedes Aufmaßformular geht als sauberes PDF an Bauherr, Architekt oder Bauleitung – als Anlage zur Abschlagsrechnung die Basis, aber längst nicht alles.
Die Mengen laufen per Schnittstelle in Kalkulation, Angebot und Rechnung Ihres Programms – keine Position wird doppelt getippt.
Jedes Aufmaß landet automatisch als PDF im Dokumentenmanagement, sortiert nach Bauvorhaben, Gebäudeteil und Datum.
Alle Aufmaße fließen in eine zentrale Datenbasis – für den Soll-Ist-Vergleich mit dem LV, die Nachkalkulation und spätere KI-Auswertungen.
Per GAEB X31, API oder Export als PDF und CSV gehen die Mengen an Planer und Auftraggeber – was in Ihrem Betrieb gut läuft, bleibt und wird angebunden.
Sie sollen keine Formeln basteln und am Ende mit einem Aufmaß dastehen, in dem eine entscheidende Spalte fehlt. Sie bekommen die fertige Lösung vom Spezialisten, der die Abrechnung nach Aufmaß aus der Praxis kennt. Dass dabei verwertbare Ergebnisse herauskommen, belegen tausende Projekte in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wir denken Ihren Weg vom Aufmaß bis zur Schlussrechnung mit und schlagen vor, was Ihr Büro spürbar entlastet.
Für Ihr Gewerk kalkuliert, bis zu drei Korrekturschleifen inklusive.
Ihr Aufmaßformular gehört nach Fertigstellung ganz Ihnen.
Eine Person, die Ihren Betrieb und Ihre Gewerke kennt.
Wir sichten Ihr bisheriges Aufmaßformular und Ihren Abrechnungsweg und ordnen Funktionen und Aufwand transparent ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Nach Ihrer Freigabe entsteht der erste Entwurf mit Ihren Positionen und Einheiten.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann geht der fertige Aufmaßbogen an Ihre Monteure – kleine Vordrucke oft binnen weniger Werktage.
Als Spezialist für individuelle Datenerfassung belassen wir es nicht beim Aufmaßformular. Wir lösen Mengen, Nachweise und Abrechnung am Bau als Ganzes – von der Maßaufnahme bis zur Rechnung und auf Wunsch die Abläufe danach.
Jedes Gewerk misst anders – Aufmaß, Regiebericht und Abnahmeprotokoll lassen sich kaum per Standardbaukasten passgenau abbilden.
Neben dem Aufmaß setzen wir auf Wunsch auch Bautagesbericht, Stundenzettel oder Mängelprotokoll als eigene Dokumente um – mit sauberem Datentransport.
Wir bringen Lösungen aus anderen Gewerken ein, statt nur abzutippen, was bestellt wurde.
Bei VOB-Verträgen sieht § 14 VOB/B eine prüfbare Abrechnung mit Mengenberechnungen vor, sonst entscheidet Ihr Vertrag. Wir richten Ihr Aufmaßformular an den Angaben aus, die Ihre Auftraggeber verlangen.
Das Aufmaß erfasst, was wirklich gebaut wurde; die Mengenermittlung rechnet daraus die Mengen je LV-Position. Eine bloße Mengenbilanz reicht zur Abrechnung meist nicht.
Ja. Ob Kolonne, Kundendienst oder Fachberater – alle arbeiten mit derselben Fassung, und neue Positionen pflegen Sie einmal zentral.
Steuerlich gelten die Fristen nach § 147 AO, wegen der Gewährleistung oft längere – Details klärt Ihre Steuerberatung. Digital abgelegt, bleiben sie auffindbar.
Ja. Beim gemeinsamen Aufmaß unterschreiben Sie und Ihr Auftraggeber per Finger oder Stift auf dem Tablet – mit Datum und Uhrzeit.
Dort, wo Sie es wollen: in unserer Datenbank mit Rollen und Rechten, in Ihrer Cloud oder auf Ihrem Server.
Das Aufmaßformular steht in der Mitte einer Kette: Angebot und Leistungsverzeichnis stehen davor, Mengenermittlung, Abschlags- und Schlussrechnung dahinter. Ausgefüllt wird es nach Abschluss einer Teilleistung, bei später verdeckten Arbeiten wie Rohren oder Kabeln aber zwingend vor dem Verschließen. Was zugemauert ist, lässt sich nicht mehr nachmessen.
Erfasst wird auf der Baustelle oder beim Kunden, bei Planableitung auch im Büro anhand der Ausführungszeichnungen. Zuständig sind Monteur, Geselle, Polier, Fachberater oder Bauleiter. Neben den Maßen zählen Bezeichnung und eindeutige Lage jeder Messung sowie die Ordnungszahl der Position; Skizzen, Fotos und Bemerkungen sind freiwillig, erhöhen aber die Beweiskraft.
Im Büro gehen die Mengen in Kalkulation und Buchhaltung, danach zur Prüfung an Auftraggeber, Architekt oder Bauleitung. Sind Art und Umfang der Teilleistungen nicht über Mengenberechnungen, Zeichnungen und Belege nachweisbar, kann die Rechnung als nicht prüfbar zurückkommen.
Jede Position, die erst Tage später im Büro prüfbar wird, kommt später zu ihrem Geld. Ob Trockenbau, Gerüstbau oder Haustechnik: Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihr Aufmaßformular künftig aussieht, was möglich ist und was es ungefähr kostet. Zeigen Sie uns einfach Ihren jetzigen Vordruck – wir sagen Ihnen konkret, was drin ist.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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