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Eine Arbeitszeiterfassung, die in jeden Betrieb passt?
Ihr Schichtmodell, Ihre Gleitzeit, Ihren Tarif kennt sie nicht.
Was eine Einheitsvorlage nicht abfragt, rechnet das Lohnbüro jeden Monat nach: Dienste über Mitternacht, pauschal abgezogene Pausen, Nachtstunden ohne Zuschlag, Teilzeit ohne Sollzeit und Baustellen im Bemerkungsfeld.
Wir entwickeln Ihre Arbeitszeiterfassung individuell und digital: Sie sammelt nicht nur Uhrzeiten, sondern rechnet nach Ihren Regeln. Auf Wunsch verbinden wir sie mit Lohnabrechnung, Dienstplan und Arbeitszeitkonto.
Spalten für Beginn, Pause und Ende hat jede Vorlage. Entscheidend ist, was Ihre Arbeitszeiterfassung mit jedem Eintrag selbst anfängt – rechnen, prüfen, zuhören. Das kann kein Blatt.
Tagesdauer, Wochen- und Monatssummen addiert die Arbeitszeiterfassung selbst – über alle Seiten, ohne eine Formel.
Fehlt nach sechs Stunden die Pause oder wird die Höchstarbeitszeit überschritten, meldet sich der Bogen, bevor der Tag schließt.
Arbeitsbeginn, Pause und Tätigkeit auf der Baustelle oder im Fahrzeug einsprechen – mit Handschuhen, ganz ohne Tastatur.
Die KI ordnet Gesprochenes den richtigen Feldern zu und bemerkt vergessene Arbeitstage oder unstimmige Zeiten von selbst.
Mitarbeiter, Tätigkeiten und Kostenstellen per Auswahl statt Tippen – die Listen pflegen Sie und Ihr Lohnbüro selbst.
Im Funkloch auf der Baustelle oder unterwegs erfasst und digital abgezeichnet – bei Netz wird alles synchronisiert.
Jeder Monatsbogen geht zur Unterschrift an Mitarbeiter und Vorgesetzte, griffbereit, wenn der Steuerberater fragt – die Basis, nicht mehr.
Ist-Stunden, Nachtzuschläge und Fehlzeiten gehen aus der Arbeitszeiterfassung per Schnittstelle in Ihr Lohnprogramm – ohne Zweiterfassung.
Jeder Monatsnachweis landet automatisch als PDF im Dateimanagement- oder DMS-System, sortiert nach Mitarbeiter und Jahr, neben Vertrag und Urlaubsnachweis.
Alle Arbeitszeiten fließen in eine zentrale Datenbasis – Überstunden je Abteilung, Schichtlast und Personalkosten auswertbar, auch mit KI.
Per API, Webhook oder Import/Export (CSV, XML) koppeln wir Dienstplan, Urlaubsplanung und Zeitkonto an – geplante Schichten stehen schon im Bogen.
Sie sollen keine Formeln für Schichtzuschläge basteln und kein Risiko tragen – Sie bekommen die fertige Arbeitszeiterfassung vom Spezialisten für Arbeitszeitmodelle. Dass daraus Bögen werden, die im Alltag wirklich genutzt werden, belegen tausende Projekte in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wir denken Ihre Zeitwirtschaft vom Schichtplan bis zum Lohn mit und bringen ein, was Sie sich längst wünschen.
Klar kalkuliert, mit bis zu drei Korrekturschleifen inklusive.
Nach Fertigstellung gehört Ihre Zeiterfassung ganz Ihnen.
Eine Person, die Ihre Dienstmodelle und Ihren Bogen kennt.
Wir sichten Ihren bisherigen Arbeitszeitbogen samt Schichtmodellen und Pausenregeln und ordnen Funktionen und Aufwand offen ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Danach entsteht ein Entwurf, den Ihr Lohnbüro an einem echten Abrechnungsmonat testet.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann geht die fertige Arbeitszeiterfassung an Ihr Team – kleine Vordrucke oft binnen weniger Werktage.
Eine Arbeitszeiterfassung steht nie allein – an ihr hängen Dienstplan, Urlaub und Lohn. Als Spezialist für individuelle Datenerfassung lösen wir das ganze Thema Personalzeit, von der Eingabe vor Ort bis zur Weiterverarbeitung.
Jeder Betrieb organisiert Arbeitszeit anders – Kita, Pflegedienst und Baustelle brauchen Felder, die kein Standardbaukasten passgenau abbildet.
Dienstplan, Urlaubsantrag, Überstundennachweis und Arbeitszeitkonto setzen wir als eigene Dokumente um – auf Wunsch bis zur durchgängigen Softwarelösung.
Wir zeigen, was Ihre Zeiterfassung heute zusätzlich kann, statt den alten Bogen zu kopieren.
Ja. Nach EuGH-Urteil (2019) und BAG-Beschluss (2022) müssen alle Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit erfassen, egal wie groß der Betrieb ist.
Derzeit ja, eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor. Der Entwurf zum neuen Arbeitszeitgesetz sieht die elektronische Aufzeichnung vor, ist aber noch nicht in Kraft.
Erfasst werden muss die Arbeitszeit auch dann – nur eben dort, wo gearbeitet wird: am Laptop zu Hause, beim Kundentermin oder unterwegs per Smartphone.
Beginn, Ende und Dauer jedes Arbeitstags, spätestens nach sieben Kalendertagen – so verlangt es § 17 MiLoG, auch für Bau und Gastronomie.
Mindestens zwei Jahre – das sehen Arbeitszeitgesetz und Mindestlohngesetz vor. Wie lange Ihre Lohnunterlagen darüber hinaus liegen müssen, klärt am besten Ihre Steuerberatung.
Ja, bei technischen Erfassungssystemen bestimmt er mit. Wir legen offen, was die Arbeitszeiterfassung speichert.
Die Arbeitszeiterfassung hält fest, wann tatsächlich gearbeitet wurde – anders als Dienst- oder Schichtplan, die nur die Soll-Zeiten vorgeben. Geführt wird sie meist als Monatsblatt oder als ausfüllbares Zeiterfassungsformular: oben Betrieb, Name und Zeitraum, darunter je Tag Datum, Beginn, Pause, Ende und Dauer.
Welche Spalten hinzukommen, hängt vom Arbeitszeitmodell ab. Im Schichtbetrieb reichen Nachtdienste über zwei Kalendertage und tragen Kennzeichen für Zuschläge, bei Gleitzeit zählt der Saldo gegen die Sollzeit, auf Baustellen und im Außendienst wechselt der Einsatzort, in Kitas und sozialen Diensten greifen eigene Dienstmodelle.
Eintragen kann der Beschäftigte selbst oder für ihn Polier oder Vorgesetzter; geprüft und freigegeben wird im Büro. Aus den Zeiten entstehen Über- und Minusstunden für das Arbeitszeitkonto und die Zuschläge für den Lohn. Stunden je Auftrag für die Kundenrechnung hält dagegen der Stundenzettel fest.
Arbeitszeitregeln bleiben nicht stehen: ein neuer Tarifabschluss, ein zusätzliches Schichtmodell, eine geänderte Betriebsvereinbarung. Ihre Arbeitszeiterfassung sollte mitgehen. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie sie künftig aussieht, was möglich ist und was sie ungefähr kostet – zeigen Sie uns einfach Ihren jetzigen Bogen, und wir sagen Ihnen konkret, was drin ist.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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