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Ein Muster-3.1 kennt weder Erzeugnis noch Besteller.
Dabei will jeder Abnehmer andere Prüfungen, Angaben und Texte.
Also wird das Muster bei jeder Bestellung neu von Hand zurechtgebogen: Prüfplan und Zeichnung ergänzen, Werte vom Prüfstand und aus dem Vormaterialzeugnis abtippen, Schmelze und Stempel abgleichen, Anlagen nachreichen.
Ein individuelles digitales Abnahmeprüfzeugnis kennt die Vorgaben jedes Bestellers, übernimmt Ihre Prüfwerte und lässt nichts Verlangtes aus. Auf Wunsch geht jedes Zeugnis samt Anlagen direkt in das Portal Ihres Abnehmers.
Kopf, Prüfwerttabelle und Unterschriftsfeld hat jedes Muster. Entscheidend ist, was Ihr Abnahmeprüfzeugnis zwischen Prüfstand und Versand von sich aus tut – das kann kein Papier.
Werte aus dem 3.1 des Halbzeugs fließen samt Schmelze ins eigene Zeugnis – die Spur zum Vormaterial bleibt erhalten.
Die KI liest die technischen Lieferbedingungen der Bestellung mit und meldet vor der Freigabe jede verlangte Prüfung, die noch fehlt.
Sicht- und Maßbefund am Gitterwagen einsprechen – er steht im Zeugnis, bevor das nächste Prüfteil an der Reihe ist.
Prüfer tragen Werte ein, freigeben kann nur der fertigungsunabhängige Abnahmebeauftragte – mit Name, Funktion und Zeitstempel.
Stempelung und Schmelzennummer am Erzeugnis fotografieren, das Bild hängt am Zeugnis – der Besteller sieht, welches Teil geprüft ist.
Der Sachverständige oder Abnahmebeauftragte des Bestellers bestätigt direkt auf Ihrem Zeugnis – ohne Ausdruck, Scan und Post.
Jedes Abnahmeprüfzeugnis geht mit Bestellnummer an den Besteller, beim 3.2 auch an den Sachverständigen – die Basis, mehr noch nicht.
Freigabe, Schmelze und Prüflos laufen per Schnittstelle in Ihre Warenwirtschaft mit Chargenverwaltung – der Versand bucht, ohne nachzufragen.
Jedes Zeugnis landet samt Prüfprotokollen automatisch als PDF im DMS, sortiert nach Auftrag und Schmelze – greifbar, wenn Jahre später ein Gutachter fragt.
Jede Abnahme wird Teil einer zentralen Datenbasis – Nachprüfungen je Erzeugnis und Rückfragen je Besteller lassen sich mit KI auswerten.
Per API, Webhook oder Import/Export (CSV, JSON, XML) binden wir Ihre CAQ-Software und die Auswertung des Prüfstands an – was gut läuft, bleibt.
Wer abnimmt, soll prüfen und nicht Zeugnisvorlagen nachbessern oder das Risiko tragen, dass eine verlangte Angabe fehlt – Sie bekommen das fertige Abnahmeprüfzeugnis vom Spezialisten. Dass daraus Lösungen werden, mit denen Prüfer gern arbeiten, belegen tausende Projekte in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wir gehen Ihren Weg vom Prüfauftrag bis zum Stempel am Erzeugnis mit und übernehmen die ganze Umsetzung.
Vorab fest kalkuliert, bis zu drei Korrekturschleifen inbegriffen.
Das fertige Abnahmeprüfzeugnis gehört ganz Ihrem Betrieb.
Eine Person, die Ihre Prüfpläne und Abnahmewege kennt.
Wir sichten Ihre bisherigen Abnahmeprüfzeugnisse, Prüfpläne und Bestellervorgaben und ordnen Funktionen und Aufwand offen ein.
Zuerst kommt Ihr unverbindliches Festpreisangebot, nach Ihrem Auftrag der erste Entwurf, gefüllt mit Werten einer echten Lieferung.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann bestätigt Ihre Abnahme das erste echte Prüflos digital – kleine Vordrucke oft binnen weniger Werktage.
Ein Abnahmeprüfzeugnis ist das letzte Blatt einer langen Prüfkette – davor liegen Prüfauftrag, Probenahme und Protokolle. Als Spezialist für individuelle Datenerfassung lösen wir das ganze Thema, von der Eingabe am Prüfstand bis zur Weiterverarbeitung.
Prüfplan, Erzeugnisnorm und Vorgaben der Besteller unterscheiden sich von Werk zu Werk – ein Standardbaukasten bildet das kaum passgenau ab.
Prüfanweisung, Druckprobenprotokoll, Maßbericht und Prüfbericht entstehen bei uns als eigene Dokumente – auf Wunsch bis zur durchgängigen Softwarelösung.
Wir zeigen, was sich an Ihrem Abnahmeablauf vereinfachen lässt, statt Zeugnisse abzumalen.
Ja. Ob Bestellermuster, Word-Datei oder ERP-Ausdruck – Ihr bisheriges Zeugnis ist der Ausgangspunkt, das Abnahmeprüfzeugnis bauen wir sauber neu auf.
Nur mit Anlass, etwa wenn Zulassung oder Bestellung es verlangen, wie bei manchen Gewindebolzengarnituren. Für fertige Verbindungselemente gibt es zudem die Reihe DIN EN ISO 16228 mit dem F3.1.
Nicht zwingend. Mitzeichnen kann ein Abnahmebeauftragter des Bestellers, auch aus dessen eigenem Haus, oder ein amtlich genannter Sachverständiger.
Nein: 2.1 ist die Werksbescheinigung, 2.2 das Werkszeugnis, beide ohne spezifische Prüfung. Abnahmeprüfzeugnisse sind nur 3.1 und 3.2.
Für die wichtigsten drucktragenden Teile ab Kategorie II eine Bescheinigung mit spezifischer Prüfung. Sicherheitsventile sind als Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion grundsätzlich Kategorie IV.
Die EN 10204 nennt keine Frist. Maßgeblich sind Regelwerk und Vertrag – etwa DGRL-Unterlagen oder Kundenvorgaben.
Ausgestellt wird das Abnahmeprüfzeugnis vom Hersteller des Erzeugnisses – vom Stahlwerk ebenso wie von Schmiede, Armaturenhersteller oder Prüfdienst für Schlauchleitungen. Prüfeinheit, Proben und Prüfumfang legen Erzeugnisnorm, Regelwerk oder Bestellung fest; die Zeugnisart wird mit der Bestellung vereinbart.
Geprüft wird im Werkslabor oder am Prüfstand, bestätigt vom Abnahmebeauftragten, der nicht an der Fertigung beteiligt ist. Beim 3.2 zeichnet zusätzlich der Abnahmebeauftragte des Bestellers oder ein amtlich genannter Sachverständiger mit. Vormaterialwerte dürfen übernommen werden, wenn die Rückverfolgbarkeit gesichert ist.
Das Erzeugnis trägt Kennzeichnung oder Stempel seiner Prüfeinheit, das Zeugnis begleitet die Lieferung. Im Umfang der bestätigten Werte kann der Besteller seine Wareneingangskontrolle verringern, sofern Zeugnis, Bestellung und Kennzeichnung zusammenpassen. Fehlt das vereinbarte Zeugnis oder ist es fehlerhaft, kann er Teile des Kaufpreises zurückhalten.
Ihre Prüfung war einwandfrei – beim Druckgerätehersteller zählt trotzdem, was im Zeugnis steht, und ein falsch übertragener Wert reicht für die nächste Diskussion. Das muss nicht so bleiben. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihr Abnahmeprüfzeugnis künftig aussieht, was möglich ist und was es ungefähr kostet – zeigen Sie uns Ihr jetziges 3.1 und ein Bestellermuster.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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