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Wer rechnet in Ihrer Urlaubskartei den Resturlaub?
Meist das Büro, von Hand. Dabei könnte die Kartei das selbst.
In einer Urlaubskartei steckt mehr Rechnerei, als die leere Vorlage zeigt: Feiertage mitgezählt, Teilzeit falsch umgerechnet, Eintritte nicht gezwölftelt und ein Rest, den beim Verfallshinweis niemand belegen kann.
Eine individuell entwickelte digitale Urlaubskartei rechnet den Anspruch je Mitarbeiter selbst und zeigt jederzeit den belastbaren Rest. Auf Wunsch gehen die Zahlen direkt weiter an Lohnbüro, Personalakte und Steuerberater.
Ein Raster aus Monaten und Spalten liefert jede Vorlage. Der Unterschied beginnt dort, wo Ihre Urlaubskartei Sprache versteht, Buchungen prüft und Fristen kennt – das kann keine Karteikarte.
Das Büro sagt „Müller, 14. bis 18. Juli, Urlaub“ – die Kartei trägt den Zeitraum ein und bucht die Tage vom Konto ab.
Die KI prüft jede Buchung auf Ungereimtheiten, etwa Urlaub trotz Krankmeldung oder einen Rest unter null, und meldet sie sofort.
Urlaub, Sonderurlaub oder Krankheit per Klick – belegte Krankheitstage im Urlaub schreibt die Kartei dem Konto wieder gut.
Vor Fristablauf erinnert die Kartei an offene Resttage und erstellt das Hinweisschreiben mit der Zahl je Mitarbeiter.
Krankheitsgründe und Grad der Behinderung sehen nur Berechtigte – alle anderen sehen schlicht „abwesend“.
Jeder sieht seinen Urlaubsstand selbst, statt im Büro nachzufragen – jede Änderung am Konto bleibt protokolliert.
Jahreskontoauszug und Urlaubsbescheinigung beim Austritt gehen als PDF an die Beschäftigten – die Basis, aber längst nicht alles.
Genommene Tage, Urlaubsentgelt und Abgeltung laufen per Schnittstelle in Ihre Lohnabrechnung – ohne die Karte noch einmal abzutippen.
Jeder Kontostand landet automatisch als PDF im DMS oder Dateimanagement – in der digitalen Personalakte abgelegt und jederzeit auffindbar.
Alle Urlaube und Fehltage fließen in eine zentrale Datenbasis – vom Rückstellungswert für den Steuerberater bis zu Auswertungen und KI.
Per API, Webhook oder Export (CSV, JSON, XML) wandern genehmigte Tage in den Teamkalender und in vorhandene HR- und Zeiterfassungssysteme.
Sie sollen keine Formeln basteln und nicht jedes Jahr eine neue Datei pflegen – Sie bekommen die fertige Urlaubskartei vom Spezialisten für Personalformulare. Dass dabei verwertbare Ergebnisse herauskommen, belegen tausende Projekte in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wir denken Ihre Urlaubsregeln aus Tarif und Betriebsvereinbarung mit und bringen eigene Vorschläge ein.
Verbindlich kalkuliert, bis zu drei Korrekturschleifen inklusive.
Nach Fertigstellung gehört die Urlaubskartei vollständig Ihnen.
Eine Person, die Ihr Personalbüro und Ihre Regeln kennt.
Wir sichten Ihre bisherigen Urlaubskarten oder Excel-Listen samt Urlaubsregeln und ordnen Funktionen und Aufwand offen ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Nach Ihrer Freigabe bauen wir den ersten Entwurf mit Ihren Anspruchsregeln.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann liefern wir die fertige Urlaubskartei aus – kleine Vordrucke oft binnen weniger Werktage.
Die meisten liefern eine Vorlage und lassen Sie mit den Formeln allein. Als Spezialist für individuelle Datenerfassung lösen wir das ganze Thema Urlaub und Abwesenheit – vom ersten Antrag bis zur Zahl in der Lohnabrechnung.
Jeder Betrieb hat eigene Urlaubsregeln – Tarif, Betriebsferien und Sonderfälle lassen sich kaum per Standardbaukasten passgenau abbilden.
Urlaubsantrag, Krankmeldung und Arbeitszeitkonto setzen wir als eigenständige Dokumente um, die sauber an die Kartei übergeben.
Wir bringen moderne Ansätze ein und lösen auf Wunsch auch die Abläufe danach.
Eine bestimmte Kartei schreibt in Deutschland kein Gesetz vor, die Urlaubsbescheinigung beim Austritt schon. In Österreich verlangt das Urlaubsgesetz eigene Aufzeichnungen.
In Deutschland gibt es keine gesetzliche Frist. Aufbewahrt wird, solange Ansprüche offen sein können – etwa bei Langzeiterkrankung oder Elternzeit. Intern gelten teils zehn Jahre.
Ja. Papierkarte, Excel-Liste oder PDF genügen als Ausgangspunkt – Anspruch und Resturlaub übernehmen wir als Startwerte in das neue Konto.
Ja. Wo neben dem eigenen Konto die Urlaubskasse der Bauwirtschaft mitläuft, lassen sich Beschäftigungstage und der Anspruch nach Bau-Tarif in der Kartei abbilden.
Auf Wunsch ja. Ein Betrieb auf Ihrer eigenen Infrastruktur ist möglich; die Zugriffsrechte auf Urlaubs- und Fehlzeiten steuern Sie dann intern.
Die Urlaubsliste plant, wer wann im Team fehlt. Die Urlaubskartei führt je Mitarbeiter das Konto aus Anspruch, genommenen Tagen und Rest – wir setzen beide getrennt um.
Geführt wird die Urlaubskartei vom Personalbüro, von der Lohnbuchhaltung oder im kleinen Betrieb vom Inhaber selbst – je Mitarbeiter eine Karte pro Urlaubsjahr. Im öffentlichen Dienst heißt sie oft Urlaubskarte und wird zu Jahresbeginn an die Dienststellen verschickt; wer unterjährig eintritt, bekommt eine eigene.
Oben stehen Stammdaten, Eintritt, Arbeitstage pro Woche und der Anspruch aus Jahresurlaub, Zusatzurlaub etwa für schwerbehinderte Beschäftigte und dem Rest aus dem Vorjahr. Darunter wird jeder genehmigte Urlaub mit Zeitraum und Arbeitstagen gebucht; manche Karten führen zusätzlich Kürzel für Krankheit oder bezahltes und unbezahltes Fehlen.
Gebraucht wird der Stand zu festen Anlässen: beim Hinweis auf verfallende Resttage, beim Übertrag ins Folgejahr, für die Urlaubsrückstellung zum Bilanzstichtag und für die Urlaubsbescheinigung, wenn jemand den Betrieb verlässt. Bei Teilzeit zählt der Anspruch nach Arbeitstagen: Drei Tage pro Woche ergeben drei Fünftel.
Jeder Rest, der von Hand von Karte zu Karte wandert, ist eine Zahl, über die Sie im nächsten Mitarbeitergespräch nicht diskutieren möchten. Das muss nicht so bleiben. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihre Urlaubskartei künftig rechnet, was möglich ist und was es ungefähr kostet – zeigen Sie uns Ihre jetzige Karte, und wir sagen Ihnen konkret, was drin ist.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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