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Nach der Begehung verschwindet das Protokoll im Ordner.
Und mit ihm das Wissen, welcher Mangel wo seit wann offen ist.
Abgeheftet lässt sich kein Begehungsprotokoll durchsuchen oder vergleichen: offene Punkte der Vorbegehung gehen unter, Fotos passen zu keinem Mangel, Fristen verstreichen, und dass dieselbe Tür jedes Jahr klemmt, sieht keiner.
Als individuelle digitale Lösung macht Ihr Begehungsprotokoll jeden Mangel zum Datensatz, der seine Frist überwacht und Häufungen zeigt. Auf Wunsch geht jede Feststellung gleich als Auftrag an Handwerker oder Wartungsfirma.
Ein Raster aus Prüfpunkten bietet jede Vorlage. Ob daraus ein brauchbares Begehungsprotokoll wird, entscheidet sich erst auf dem Rundgang – an Dingen, die auf Papier nicht gehen.
Mängel auf dem Flachdach oder in der Werkhalle einsprechen – das Protokoll schreibt mit, das Klemmbrett bleibt im Auto.
Aus Stichworten formuliert die KI eine klare Mangelbeschreibung und meldet, wenn Verantwortlicher oder Frist noch fehlen.
Von Dach bis Außenanlage ein Antippen je Punkt – erst wenn jeder Bereich bewertet ist, lässt sich das Protokoll abschließen.
Prüfbereiche, typische Mängel und Zuständige per Auswahl statt Tippen – die Listen pflegen Sie je Objekt selbst.
Jede Feststellung bekommt Gebäudeteil und Standortdaten mit – der Handwerker findet die gemeinte Tür ohne Rückruf.
In Tiefgarage und Heizungskeller wird ohne Netz weiter erfasst – abgeglichen wird, sobald das Tablet Empfang hat.
Jedes Begehungsprotokoll geht als PDF an Führungskraft, Betriebsrat, Eigentümer oder Verwaltungsbeirat – die Basis, nicht das Ziel.
Mängel, Maßnahmen und Fristen aus der Begehung laufen per Schnittstelle in Ihre Hausverwaltungs- oder ERP-Software – ohne dass jemand abtippt.
Jeder Begehungsbericht landet als PDF im DMS, sortiert nach Objekt, Bereich und Datum – bei der Brandschau liegt er in Sekunden vor.
Alle Begehungen fließen in eine zentrale Datenbasis – Mängel je Objekt und Gebäudeteil sind über Jahre vergleichbar, auch für KI.
Per API, Webhook oder Import/Export binden wir CAFM- und Planungssoftware an – Grundrisse und Stammdaten stehen dann schon im Begehungsprotokoll.
Wer begeht, soll Mängel finden und nicht nebenbei Formulare bauen: Sie bekommen Ihr Begehungsprotokoll fertig vom Spezialisten für Mängel- und Maßnahmendokumentation. Dass das auf Rundgängen trägt, belegen tausende Projekte in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wir denken Ihre Begehung von der Vorbereitung bis zur Wiedervorlage mit und bringen eigene Vorschläge ein.
Bis zu drei Korrekturschleifen vor dem ersten Rundgang inklusive.
Nach Fertigstellung gehört Ihr Begehungsprotokoll ganz Ihnen.
Eine Person, die Ihre Objekte und Ihren Begehungsplan kennt.
Wir sehen uns Ihre bisherigen Begehungsprotokolle, Prüfbereiche und Verteiler an und klären, was das neue können soll.
Zuerst erhalten Sie ein unverbindliches Festpreisangebot. Danach entsteht der erste Entwurf mit Ihren Bereichen, Prüfpunkten und Fristen.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann begleitet Sie das fertige Protokoll beim nächsten Rundgang – oft nach wenigen Werktagen.
Auf ein Begehungsprotokoll folgen Aufträge, Unterweisungen und Nachweise. Als Spezialist für individuelle Datenerfassung lösen wir das ganze Thema – vom Rundgang bis zur erledigten Maßnahme, von der Eingabe bis zur Weiterverarbeitung.
Eine Hausverwaltung begeht anders als die Sifa im Lager oder der SiGeKo auf der Baustelle – das fängt kein Standardbaukasten passgenau auf.
Mängelliste, Unterweisungsnachweis und Gefährdungsbeurteilung setzen wir als eigene Dokumente um – auf Wunsch bis zur Software für alle Begehungen.
Wir bringen ein, was beim Rundgang heute möglich ist, statt alte Prüflisten nachzubauen.
Ja. Ihr Begehungsprotokoll, ob Papierbogen, Word oder Excel, ist der Ausgangspunkt – seine Prüfpunkte übernehmen wir, Lücken schließen wir.
Feste Intervalle schreibt kein Gesetz vor. Üblich ist mindestens eine Betriebsbegehung im Jahr, bei höherem Risiko häufiger; Hausverwaltungen ergänzen monatliche bis vierteljährliche Sichtkontrollen.
Ein bestimmter Vordruck nicht. Die Begehung ist im Arbeitsschutz aber Teil der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, deren Ergebnis nach § 6 zu dokumentieren ist.
Ja. Prüfbereiche und Prüfpunkte hinterlegen wir je Objekt, Standort oder Kundenbetrieb – so trägt ein Begehungsprotokoll den ganzen Bestand.
Das Prüfprotokoll belegt eine definierte Prüfung mit festen Prüfpunkten und Ergebnis. Das Begehungsprotokoll hält den Rundgang durch ganze Bereiche samt Maßnahmen fest. Wir setzen beide um.
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. Als Richtwert gelten mindestens fünf Jahre – solange der Zustand relevant ist.
Begangen wird überall dort, wo jemand für einen Zustand geradesteht: im Betrieb durch Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheits- und Brandschutzbeauftragte sowie den Betriebsrat, in der Immobilienverwaltung durch Verwalter oder Hausmeister, auf der Baustelle durch Bauleitung und Sicherheitskoordination.
Festgehalten werden Objekt oder Bereich, Datum und Teilnehmer, danach Prüfpunkt für Prüfpunkt der Zustand – nicht geprüft, in Ordnung oder mangelhaft. Zu jedem Mangel gehören die genaue Örtlichkeit, eine Dringlichkeit, die Maßnahme, der Verantwortliche und eine Umsetzungsfrist; Fotos und Skizzen kommen als Beleg dazu.
Unterschrieben wird das Protokoll vom Prüfer, oft auch von den Begleitenden. Aus den Feststellungen entsteht eine Mängelliste oder ein Maßnahmenplan; offene Punkte werden bei der nächsten Begehung bis zur Freimeldung nachverfolgt. Anders als ein Bautagebuch beschreibt das Begehungsprotokoll keinen Baufortschritt, sondern den Zustand am Begehungstag.
Jeder Mangel, der zwischen zwei Begehungen untergeht, meldet sich zurück – als Frage in der Eigentümerversammlung oder als teurer Folgeschaden. Das lässt sich ändern. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihr Begehungsprotokoll künftig aussieht und was es ungefähr kostet. Zeigen Sie uns Ihr jetziges Protokoll, und wir sagen Ihnen konkret, was daraus werden kann.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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