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Ein Alarmplan von der Stange kennt Ihr Objekt nicht.
Denn Ihr Ernstfall hat eigene Nummern, Wege und Zuständige.
Wer ein Alarmplan-Muster übernimmt, flickt es vom ersten Tag an zurecht: ein Aufzugshinweis ohne Aufzug, keine Zeile für die Gasabsperrung, Ersthelfer per Kuli ergänzt und eine Sammelstelle, die mit der Baustelle wandert.
Ein individuell entwickelter digitaler Alarmplan wird aus den Daten Ihres Objekts gebaut und hält jeden Aushang im Haus aktuell. Auf Wunsch übernimmt er Ersthelfer und Brandschutzhelfer aus Ihrer Personalverwaltung.
Rufnummern auf ein Blatt drucken kann jedes Muster. Der Unterschied beginnt, sobald sich im Betrieb etwas ändert: Ein programmierter Alarmplan zieht mit, statt an der Wand still zu veralten.
Notrufnummern, Ersthelfer, Sammel- und Abschaltstellen pflegen Sie einmal – jeder Alarmplan an jedem Standort zeigt denselben Stand.
Scheidet ein Brandschutzhelfer aus, ändern sich alle betroffenen Aushänge auf einmal, statt Blatt für Blatt überklebt zu werden.
Hergang, Erstbetreuung und BG-Meldung direkt diktieren – die KI formt daraus einen sauberen Eintrag im Notfallplan.
Jeder Anbringungsort mit Versionsstand hinterlegt – damit bei einer Änderung kein Treppenhaus mit altem Alarmplan vergessen wird.
Wiedervorlage für die jährliche Unterweisung, den Probealarm und die Erprobung interner Alarm- und Gefahrenabwehrpläne.
Einfacher Text und genormte Symbole für betriebsfremde und fremdsprachige Personen, abrufbar auch auf der Baustelle ohne Empfang.
Jede neue Fassung des Alarmplans geht druckfertig an Ihre Aushangorte, an Feuerwehr oder Aufzugs-Notdienst – die Basis, aber nicht alles.
Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Alarmplan greifen per Schnittstelle auf dieselben Zuständigkeiten zu – ohne zweite Pflege.
Jeder Stand des Alarmplans landet automatisch als PDF in Ihrem Dateimanagement – bei der Begehung legen Sie auch frühere Fassungen vor.
Alarmpläne, Übungszeiten und Erste-Hilfe-Einträge aller Standorte fließen in Ihre zentrale Datenbasis – auswertbar und bereit für KI.
Per API, Webhook oder Export (CSV, JSON, XML) erhält Ihre Alarmierungssoftware dieselben Rollen und Rufnummern wie der Alarmplan.
Ob Apotheke, Baubetrieb oder Klinik: Ihr Alarmplan soll nicht nebenbei zwischen zwei Begehungen entstehen und im Ernstfall tragen. Sie bekommen ihn fertig vom Spezialisten. Dass das funktioniert, belegen tausende Projekte in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wir gehen Ihre Meldewege durch und bringen ein, was sich in vergleichbaren Objekten bewährt hat.
Klar kalkuliert, mit bis zu drei Korrekturschleifen am Alarmplan.
Nach Fertigstellung gehören Plan und Aushänge ganz Ihnen.
Eine Person, die Ihre Objekte und Ihre Meldekette kennt.
Wir sichten Ihren bisherigen Alarmplan samt Gefahrenlagen und Rufnummern oder bringen Beispiele mit und ordnen den Aufwand ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Nach Ihrer Freigabe entsteht der erste Entwurf mit Ihren Ersthelfern und Sammelstellen.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann ist Ihr Alarmplan bereit für jeden Aushangort – kleine Vordrucke oft binnen weniger Werktage.
Ein Alarmplan ist nur der sichtbare Teil Ihrer Notfallorganisation – dahinter stehen Unterweisung, Übung und Nachweis. Als Spezialist für individuelle Datenerfassung lösen wir das ganze Thema, von der Begehung bis zur Weiterverarbeitung.
Alarmierungsplattformen sind für Großbetriebe gebaut, Planprogramme für Grundrisse – Ihr Aushang mit den richtigen Namen fällt dazwischen.
Auch Unterweisungsnachweis, Übungsprotokoll, Verbandbuch und Unfallanzeige setzen wir als eigene Dokumente um – auf Wunsch bis zu den Abläufen danach.
Wir klären, was oft offen bleibt: Wer prüft die Räumung, wer weist die Feuerwehr ein?
Pflicht sind Notfallmaßnahmen nach § 10 ArbSchG und § 22 DGUV Vorschrift 1. Festhalten lassen sie sich im Alarmplan, im Flucht- und Rettungsplan oder in der Brandschutzordnung.
Ja. Ob gekauftes Schild, Word-Datei oder PDF-Muster – Ihr bisheriger Alarmplan ist der beste Ausgangspunkt für die neue Fassung.
An gut sichtbaren, leicht zugänglichen Stellen: Eingang, Treppenhaus, Informationsbrett, neben Telefon und Feuerlöscher – nicht im Ordner auf dem Laufwerk.
Ja. § 24 Abs. 5 DGUV Vorschrift 1 verlangt diese Information; als Rechtsgrundlage wird Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO genannt. Die Angaben bleiben auf Name und Erreichbarkeit beschränkt.
Nein. Die Durchführungsanweisung zu § 22 DGUV Vorschrift 1 nennt auch Stromausfall, IT-Angriff, Unwetter, Überfall und Amokfall als gefährliche Störungen.
Verantwortlich bleibt der Unternehmer. Fachkunde holen Sie bei Sifa, Brandschutzbeauftragten oder Feuerwehr, eine gemeinsame Begehung wird empfohlen. Wir setzen die freigegebenen Inhalte um.
Der Alarmplan ist der nicht genormte, organisatorische Aushang für die eigenen Leute: Meldeweg, Rufnummern, Reihenfolge der Alarmierung, Selbsthilfe, Sammelstelle und Einweisung der Rettungskräfte. Er regelt die erste Reaktion, der Flucht- und Rettungsplan die sichere Evakuierung.
Dieser grafische Aushang nach DIN ISO 23601 richtet sich an alle Gebäudenutzer, hängt nach ASR A2.3 Punkt 10 lagerichtig und ist mit den Alarm- und Gefahrenabwehrplänen abzustimmen. Der Feuerwehrplan nach DIN 14095 dient der anrückenden Feuerwehr, die Brandschutzordnung nach DIN 14096 gliedert sich in Teil A, B und C.
Für das betriebliche Informationsbrett wird ein Alarmplan oder eine Brandschutzordnung Teil A verlangt – nur er trägt die Namen und Nummern, die Teil A als Leerfeld vorsieht. Den technischen Auslöser liefert die Brandmeldeanlage, die Fachbetriebe für Brandschutz errichten und instand halten.
Bei der Manöverkritik nach der nächsten Räumungsübung soll es um die Übung gehen – nicht um einen Aushang, den seit dem letzten Personalwechsel niemand angefasst hat. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihr Alarmplan künftig aussieht, was möglich ist und was es ungefähr kostet – zeigen Sie uns einfach Ihren jetzigen Aushang.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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