Sie suchen eine kostenlose Wochenstunden-Vorlage?
Die Vorlage ist kostenlos. Die falsche Stundenzahl nicht.
Steht die vereinbarte Wochenstundenzahl nicht sauber fest, wird es teuer: durch Zahlen, die an fünf Stellen auseinanderlaufen, wechselnde Umrechnungsfaktoren, gerissene Entgeltgrenzen, versäumte Fristen und Nachzahlungen.
Sie brauchen ein Formular, das die vereinbarte Wochenstundenzahl festschreibt, jede Änderung dokumentiert und selbst nachrechnet. Auf Wunsch digitalisieren und automatisieren wir auch Ihre weiterführenden Prozesse.
Eine Stundenzahl auf ein Blatt zu drucken kann jede Vorlage. Der Unterschied beginnt dort, wo Ihr Formular selbst umrechnet, Fristen mitführt und keine Vereinbarung ohne Unterschrift durchlässt.
Aus Wochen- werden Monatsstunden mit dem Faktor, den Ihr Haus festlegt – dokumentiert, statt jedes Mal neu gegriffen.
Der Minijob hängt am Verdienst, nicht an der Stundenzahl – das Formular rechnet mit und meldet, bevor die Grenze fällt.
Drei Monate vor dem Wunschtermin der Antrag, einen Monat vorher die Antwort – das Formular erinnert, statt zu überraschen.
Fehlt die Stundenzahl, gelten bei Arbeit auf Abruf 20 Stunden als vereinbart – das Formular lässt diese Lücke nicht zu.
Sie prüft, ob Stundenzahl, Verteilung und Wirksamkeitsdatum zusammenpassen, und macht aus Stichworten einen tragfähigen Satz.
Beide Seiten zeichnen digital, heraus geht ein Dokument, das sich speichern und ausdrucken lässt – wie der Nachweis es verlangt.
Jede Vereinbarung geht als sauberes PDF an den Mitarbeiter und in dessen Unterlagen – die Basis für den Nachweis, aber noch nicht alles.
Die neue Stundenzahl landet per Schnittstelle direkt im Stammdatenfeld Ihrer Lohn- und Personalsoftware, ohne dass jemand sie nachträgt.
Jede Fassung wandert automatisch in die digitale Personalakte oder Ihr DMS – bei Prüfung oder Streit in Sekunden wieder auffindbar.
Alle vereinbarten Stunden wachsen zu einer Datenbasis zusammen – Teilzeitquote, Personalkosten und Betriebsgröße auf Knopfdruck.
Per Datensatz, Export oder API gehen die Werte an Steuerberater und Zeitwirtschaft – Ihr Sollwert steht dort, wo gegen ihn gerechnet wird.
Sie sollen nicht selbst zusammensuchen, was rechtlich zusammengehört, und Jahre später für eine Lücke geradestehen – Sie bekommen die fertige Lösung vom Spezialisten für Personalvordrucke. Dass daraus verwertbare Ergebnisse werden, beweisen tausende Vordrucke im täglichen Einsatz in D/A/CH.
Wir denken Ihre Stundenmodelle mit und bringen Verbesserungen ein, die Sie sich längst gewünscht haben.
klar kalkuliert, mit bis zu drei Korrekturschleifen inklusive.
Nach Fertigstellung gehört der Vordruck vollständig Ihnen.
eine Person, die Ihren Betrieb und Ihre Tarifwelt kennt.
Wir sehen uns Ihre Vereinbarung an oder bringen Beispiele mit und ordnen Funktionen und Aufwand transparent ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Nach Ihrer Auftragsbestätigung erstellen wir den ersten Entwurf zur Prüfung.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann liefern wir den fertigen Vordruck aus – kleine Formulare oft binnen weniger Werktage.
Die meisten liefern Ihnen eine Vorlage und lassen Sie damit allein. Wir lösen das ganze Thema: Datenerfassung rund um Personal, Arbeitszeit und Lohn – individuell, von der Vereinbarung im Büro bis in die Abrechnung.
Jeder Betrieb hat eigene Tarife, Modelle und Fristen – das lässt sich kaum per Standardbaukasten passgenau abbilden.
Sobald wir im Gespräch sind, lösen wir alles rund um Erfassung, Datentransport und Weiterverarbeitung – von der Einstellung an.
Wir bringen moderne Lösungsansätze ein, statt nur abzutippen, was bestellt wurde.
Nein. Maßgeblich ist allein das regelmäßige Entgelt – seit dem 1. Januar 2026 sind das 603 Euro im Monat. Die zehn Stunden sind nur die Rechengröße, aus der diese Grenze abgeleitet wird.
Mit dem, den Ihr Haus verwendet. Verbreitet sind 4,33 und 4,35, in der Verdiensterhebung rechnet die Lohnsoftware mit 4,345. Wir legen einen fest und hinterlegen ihn nachvollziehbar.
Nein, über die Arbeitstage pro Woche. Wer stattdessen die Stunden ins Verhältnis setzt, kommt auf einen falschen Anspruch – ein Fehler, der in vielen Tabellen steckt.
Bei Arbeit auf Abruf gelten 20 Wochenstunden als vereinbart, mit voller Vergütungsfolge. Genau deshalb sollte dieses Feld nie leer bleiben.
Nein. Der Stundenzettel hält das Ist fest, das Arbeitszeitkonto den Saldo. Hier geht es um das Soll: die Zahl, gegen die beides gerechnet wird. Wir setzen alle drei um.
Ja. Ein Word-Muster, ein PDF oder der Ausdruck aus dem Ordner genügt – wir bauen daraus einen modernen, deutlich verbesserten Vordruck.
Die Wochenstundenzahl ist kein eigener Vordruck, sondern ein Feld: Sie steht im Arbeitsvertrag, im Personalfragebogen fürs Lohnbüro und in den Stammdaten der Lohnsoftware. Als vereinbarte Arbeitszeit gehört sie zu den Angaben, die nach dem Nachweisgesetz festzuhalten sind – seit dem 1. Januar 2025 genügt dafür die Textform.
Geändert wird sie im Büro, nicht im Einsatz: per Zusatzvereinbarung, per Aufstockung oder per Antrag auf Verringerung. Für die Teilzeit gilt eine Ankündigung spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn, die Entscheidung des Arbeitgebers spätestens einen Monat vorher. Die Brückenteilzeit ist auf ein bis fünf Jahre befristet.
Gegen diese Zahl wird anschließend gerechnet: Monatsstunden, das Soll im Arbeitszeitkonto, die anteilige Zählung der Betriebsgröße mit 0,5 bis 20 und 0,75 bis 30 Stunden. Tariflich liegt die Wochenarbeitszeit im Schnitt bei 37,7 Stunden – am Bau bei 41 Stunden im Sommer und 38 im Winter, in der Metall- und Elektroindustrie meist bei 35.
Eine Stundenzahl, die an fünf Stellen gepflegt wird, läuft irgendwann auseinander – und die Rechnung kommt Jahre später von der Prüfung. Das muss nicht so bleiben. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihre Vereinbarung künftig aussieht, was möglich ist und was es ungefähr kostet – zeigen Sie uns Ihren jetzigen Vordruck, und wir sagen Ihnen konkret, was drin ist.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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