Sie suchen eine kostenlose Vorlage fürs Vorschlagswesen?
Die Vorlage ist kostenlos. Das Verfahren dahinter nicht.
Läuft das Vorschlagswesen auf einem Blatt Papier, versandet der Vorschlag: durch fehlende Vorschlagsnummern, unvollständige Angaben, Rückfragen beim Gutachten, versäumte Rückmeldefristen und Mitarbeiter, die nichts mehr einreichen.
Sie brauchen einen Verbesserungsvorschlag, der eine Nummer bekommt, seinen Bearbeitungsstand mitführt und die Prämie selbst errechnet. Auf Wunsch digitalisieren und automatisieren wir auch Ihre weiterführenden Prozesse.
Felder auf ein Blatt zu drucken kann jede Vorlage. Der Unterschied beginnt dort, wo Ihr Vorschlag eine Nummer trägt, seinen Bearbeitungsstand kennt und die Prämie selbst berechnet.
Der Schlosser diktiert seine Beobachtung direkt am Bandende – ohne die Handschuhe auszuziehen, ohne Tastatur.
Aus „Palette steht immer im Weg“ wird ein Vorschlag mit Ist-Zustand, Maßnahme und erwartetem Nutzen – prüfbar formuliert.
Eingegangen, in Begutachtung, entschieden, umgesetzt – der Einreicher sieht jederzeit, wo sein Vorschlag gerade steht.
Jahresersparnis minus Investition, Faktor oder Prämienstufe – der Prämienvorschlag steht, bevor die Kommission tagt.
Was der Einreicher sieht und was Gutachter und Kommission ausfüllen, trennt das Formular technisch statt per Beschriftung.
Vier Wochen bis zur Entscheidung, sechs Wochen bis zum Statusbericht – das Formular erinnert daran, nicht Ihr Gedächtnis.
Jede Annahme oder Ablehnung geht als sauberes PDF an den Einreicher und in die Vorgangsakte – die Basis, aber noch nicht alles.
Die Prämie ist voll steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn – der Betrag läuft als sonstiger Bezug in Ihre Entgeltabrechnung.
Einreichung, Gutachten und Entscheidung landen automatisch in Ihrem Dateimanagement – bei Nachfrage in Sekunden auffindbar.
Alle Vorschläge wachsen zu einer eigenen Datenbasis zusammen – Beteiligungs-, Umsetzungs- und Einsparungsquote entstehen nebenbei.
Per API, Webhook oder CSV-Export binden wir Ihr QM-System, Ihre Ideendatenbank oder Ihr ERP an – Ihre Vereinbarung bleibt maßgeblich.
Sie sollen nicht selbst zusammenbasteln, was Ihre Betriebsvereinbarung vom Verfahren verlangt – Sie bekommen den fertigen Vordruck vom Spezialisten für betriebliche Formulare. Dass daraus verwertbare Ergebnisse werden, beweisen tausende Vordrucke, die in D/A/CH täglich im Einsatz sind.
Wir denken Ihr Verfahren mit und bringen Verbesserungen ein, an die beim Aushandeln niemand gedacht hat.
klar kalkuliert, mit bis zu drei Korrekturschleifen inklusive.
Nach Fertigstellung gehört das Formular vollständig Ihnen.
eine Person, die Ihr Haus und Ihre Prämienstufen kennt.
Wir sehen uns Ihren Vordruck gemeinsam an oder bringen Beispiele mit und ordnen Funktionen und Aufwand transparent ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Nach Ihrer Auftragsbestätigung erstellen wir den ersten Entwurf zur Prüfung.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann liefern wir den fertigen Vordruck aus – kleine Formulare oft binnen weniger Werktage.
Die meisten liefern Ihnen eine Vorlage und lassen Sie damit allein. Wir lösen das ganze Thema: Datenerfassung für Antrag, Begutachtung und Entscheidung – individuell, von der Eingabe in der Halle bis zur Rückmeldung an den Einreicher.
Jedes Haus hat eigene Prämienstufen, Fristen und Gremien – ausgehandelt mit dem Betriebsrat, nicht vorgegeben von einem Baukasten.
Sobald wir im Gespräch sind, lösen wir alles rund um Erfassung, Datentransport und Weiterverarbeitung – vom Eingang bis zur Prämie.
Wir bringen moderne Lösungsansätze ein, statt nur abzutippen, was bestellt wurde.
Ja. Ein Papier-, Word-, Excel- oder PDF-Formular genügt – wir bauen es modern und deutlich verbessert neu auf.
Mitbestimmt sind die Grundsätze des Vorschlagswesens nach § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG. Einführung, Budget und Prämienhöhe im Einzelfall entscheidet der Arbeitgeber; ein bestimmtes Formular schreibt niemand vor.
Das regelt Ihre Betriebs- oder Dienstvereinbarung. Der Bund sieht bis zu 20 Prozent der Jahresersparnis vor, mindestens 100 und höchstens 25.000 Euro, sonst zwölf Stufen von 100 bis 3.000 Euro.
Verschafft er eine ähnliche Vorzugsstellung wie ein Schutzrecht, besteht ein gesetzlicher Vergütungsanspruch nach § 20 Abs. 1 ArbnErfG. Deshalb gehört ein Kennzeichenfeld dafür ins Formular.
Ja, als Option – nur entfällt dann die Prämie, weil sich der Vorschlag niemandem zuordnen lässt. Beides bilden wir sauber ab.
Nein. Kapitel 10 fordert fortlaufende Verbesserung, kein Vorschlagswesen. Ein dokumentiertes Verfahren ist im Audit aber ein guter Nachweis dafür.
Eingereicht wird der Verbesserungsvorschlag von Beschäftigten aller Bereiche – vom Schweißer an der Maschine über Lager und Vertrieb bis zur Verwaltung; vorschlagsberechtigt sind meist alle Beschäftigten einschließlich Leiharbeitnehmern, als Einzel- oder Gruppenvorschlag mit einer verantwortlichen Person.
Inhaltlich verlangt der Vordruck drei Dinge: den Ist-Zustand mit dem auftretenden Problem, die konkrete Verbesserungsmaßnahme und den erwarteten Nutzen. Dazu kommen Zielrichtung – etwa Arbeitsabläufe, Produktqualität, Maschineneinsatz, Arbeitssicherheit oder Umweltschutz – sowie Skizzen, Fotos und Kostenschätzungen als Anlage.
Danach beginnt das Verfahren: Registrierung mit Eingangszeitpunkt und Nummer, Begutachtung durch die Fachstelle, Entscheidung der paritätisch besetzten Kommission, Nutzenermittlung, Prämie und begründete Rückmeldung. Nicht prämienfähig sind die bloße Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Zustands und Vorschläge, die zu den eigenen Arbeitsaufgaben gehören.
Im Median entfielen 2024 nur 0,162 Vorschläge auf jeden Mitarbeiter, die Beteiligungsquote lag bei 10,4 Prozent, die Einsparung bei 113 Euro je Mitarbeiter – so der Kennzahlenvergleich Ideenmanagement 2024 mit 257 Unternehmen. Wer den Weg zur Idee kurz macht und jede Rückmeldung einhält, holt hier mehr heraus. Zeigen Sie uns im kostenlosen Erstgespräch Ihren Vordruck.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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