Sie suchen einen kostenlosen Unterweisungsnachweis?
Die Vorlage ist kostenlos. Der fehlende Nachweis nicht.
Passen Unterweisungsnachweise nicht zu den Abläufen, verlieren Betriebe viel Zeit: durch zwölf verschiedene Vordrucke, nachgereichte Unterschriften, unleserliche Kürzel, übersehene Fristen und Suchen statt Vorlegen.
Sie brauchen einen Unterweisungsnachweis, der sein Thema mitbringt, jede Unterschrift einsammelt und die nächste Fälligkeit selbst kennt. Auf Wunsch digitalisieren und automatisieren wir auch Ihre weiterführenden Prozesse.
Unterschriftszeilen drucken kann jede Vorlage. Der Unterschied beginnt dort, wo Ihr Unterweisungsnachweis weiß, welches Thema er belegen soll – und alles mitbringt, was dazugehört.
Sie wählen Stapler, Leitern oder Ladungssicherung – Inhalte, Pflichtfelder und Intervall stehen sofort passend im Bogen.
Derselbe Bestand ergibt den Sitzungsbogen mit Teilnehmerliste und das Personenblatt mit der Themenhistorie eines Mitarbeiters.
Beim Gefahrstoffthema fordert der Bogen die Unterschrift ein, beim Arbeitsmittel Datum und die Namen aller Unterwiesenen.
Ändert sich eine Regel, ändern wir den Themenbaustein einmal – statt zwölf Word-Dateien in vier Ordnern nachzuziehen.
Ein paar Fragen mit festgehaltenem Ergebnis machen aus der reinen Anwesenheitsliste einen Beleg, der etwas aussagt.
Der Werkstattleiter spricht ein, was an der Hebebühne gezeigt wurde – daraus entsteht ein sauber formulierter Inhaltsnachweis.
Ob Aufsichtsperson, Berufsgenossenschaft oder Generalunternehmer – der Nachweis geht als PDF pro Person, Thema oder Baustelle raus.
Teilnehmer, Abteilungen und Termine laufen per Schnittstelle mit Ihrem Personalstamm zusammen – Eintritte und Wechsel inklusive.
Jeder Nachweis landet automatisch im DMS oder in der digitalen Personalakte – revisionssicher abgelegt und Jahre später auffindbar.
Alle Nachweise fließen in Ihre zentrale Unternehmens-Datenbasis – die Grundlage, um später Auswertungen und KI daraufzusetzen.
Per API, Webhook oder Export (CSV, JSON, XML) beliefern wir Arbeitsschutzsysteme und Präqualifikationsportale Ihrer Auftraggeber.
Sie sollen nicht selbst basteln und am Ende dafür geradestehen – Sie bekommen die fertige Lösung, vom Spezialisten für genau solche Nachweise. Dass am Ende wirklich verwertbare Ergebnisse herauskommen, beweisen tausende Vordrucke, die in Betrieben in D/A/CH täglich im Einsatz sind.
Wir denken Ihre Themenliste mit und bringen Punkte ein, an die im Alltag selten jemand denkt.
Klar kalkuliert, mit bis zu drei Korrekturschleifen inklusive.
Nach Fertigstellung gehört der Nachweis vollständig Ihnen.
Eine Person, die Ihren Betrieb und Ihre Gewerke kennt.
Wir sehen uns Ihren jetzigen Nachweisbogen an oder bringen Beispiele mit und ordnen Funktionen und Aufwand transparent ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Nach Ihrer Auftragsbestätigung erstellen wir den ersten Entwurf zur Prüfung.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann liefern wir den fertigen Nachweis aus – kleine Vordrucke oft binnen weniger Werktage.
Die meisten liefern Ihnen eine Vorlage und lassen Sie damit allein. Wir lösen das ganze Thema: Datenerfassung für Nachweis, Dokumentation und Weitergabe – individuell, von der Erfassung in der Halle bis zur Ablage im Archiv.
Jeder Betrieb hat andere Gewerke, Geräte und Themenlisten – ein Standardbaukasten zwingt Ihnen seine Struktur auf, statt Ihre abzubilden.
Vom Nachweis über die Betriebsanweisung bis zur Empfangsbestätigung setzen wir den kompletten Formularsatz um.
Wir bringen moderne Lösungsansätze ein, statt nur abzutippen, was bestellt wurde.
In § 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1, dort allerdings ohne Formvorgabe. Für Arbeitsmittel verlangt § 12 Abs. 1 Satz 4 BetrSichV zusätzlich, Datum und Namen der Unterwiesenen schriftlich festzuhalten.
Allgemein ist keine Unterschrift vorgeschrieben, bei Gefahrstoffen dagegen schon (§ 14 Abs. 2 GefStoffV). Der Bogen bleibt deshalb jederzeit ausdruckbar.
In der Praxis ja, weil Inhalte, Anlässe und Intervalle je Thema auseinanderlaufen. Digital bleibt es trotzdem ein Formular mit einem Themenkatalog dahinter.
Nein. Wer einen Stapler mit Fahrersitz führt, braucht zusätzlich die schriftliche Beauftragung nach § 7 DGUV Vorschrift 68. Wir setzen beide Dokumente um.
Ja. Wir liefern denselben Bogen in mehreren Sprachfassungen mit identischem Aufbau – für Kolonnen, in denen nicht alle Deutsch als Muttersprache haben.
Nein. Sie zahlen den vereinbarten Festpreis, danach gehört der Nachweis Ihnen – ohne Nutzerlizenzen und ohne monatliche Gebühr pro Mitarbeiter.
Der Unterweisungsnachweis belegt, wer wann von wem worüber unterwiesen wurde. Ausgefüllt wird er unmittelbar nach der Unterweisung – im Lager, in der Werkstatt, im Baustellencontainer oder am Bauhof, meist von Meister, Polier, Schicht- oder Lagerleiter, teils von der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die Themen kommen aus der Gefährdungsbeurteilung und sind fast immer gerätebezogen: Gabelstapler und Flurförderzeuge, Kran, Leitern und Tritte, Hubarbeitsbühnen, Maschinen, Ladungssicherung, Heben und Tragen, Brandschutz oder Winterdienst vor der Saison. Unterwiesen wird vor der ersten Verwendung, nach Unfällen und danach mindestens jährlich, bei Jugendlichen halbjährlich.
Auf dem Bogen stehen Betrieb und Bereich, Datum, Thema mit Inhaltsstichpunkten, Name und Funktion des Unterweisenden sowie die Teilnehmer mit Unterschrift, dazu Fehlende und der nächste Termin. Vorgelegt wird er der Aufsicht, der Berufsgenossenschaft und Auftraggebern, die vor dem Baustellenzutritt Einsicht verlangen.
Ein Nachweis, der erst gesucht wird, wenn die Aufsichtsperson schon in der Halle steht, nützt niemandem mehr. Das muss nicht so bleiben. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihr Unterweisungsnachweis künftig aussieht, was möglich ist und was es ungefähr kostet – zeigen Sie uns einfach Ihren jetzigen Bogen, und wir sagen Ihnen konkret, was drin ist.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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