Zurück von der Dienstreise: die lange Reisekostentabelle mit veralteten Pauschalen, die Mahlzeitenkürzung vergessen. In der Lohnsteuerprüfung wird das teuer – Nachversteuerung droht.
Kosten in eine Tabelle zu tippen kann jeder. Der Unterschied beginnt dort, wo Ihre Reisekostenabrechnung Pauschalen kennt, Mahlzeiten korrekt kürzt und steuerfrei von steuerpflichtig trennt – auf Papier undenkbar.
Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen sind hinterlegt und werden je nach Abwesenheitsdauer und Reiseland korrekt angesetzt.
Gestelltes Frühstück oder Essen kürzt das System automatisch um die richtigen Prozentsätze – genau wie es das Finanzamt verlangt.
Die Abrechnung trennt steuerfreie Erstattung von steuerpflichtigem Anteil – prüfungsfest für die Lohnsteuer-Außenprüfung.
Strecke eingeben – die Kilometerpauschale und alle Summen rechnet die Abrechnung von selbst, ohne Rechenfehler.
Quittungen unterwegs abfotografieren und anhängen – die KI liest Betrag, Datum und Kostenart aus und ordnet sie zu.
Anlass, Zeiten, IBAN und Unterschrift werden erzwungen – keine Abrechnung bleibt unvollständig oder unauszahlbar.
Jede Abrechnung geht mit allen Belegen als PDF an Reisestelle und Freigeber – die Basis der Erstattung, aber nicht alles.
Geprüfte Beträge laufen per Schnittstelle direkt in Lohn- und Finanzbuchhaltung, steuerfreie und steuerpflichtige Anteile getrennt.
Jede Abrechnung landet mitsamt Belegen automatisch im DMS – GoBD-konform archiviert und bei einer Prüfung sofort greifbar.
Alle Reisekosten fließen in Ihre zentrale Unternehmens-Datenbasis – die Grundlage, um später Auswertungen und KI daraufzusetzen.
Per API, Webhook oder DATEV-Export binden wir auch Lohn- und ERP-Systeme an – Ihre Abrechnung fügt sich überall ein.
Sie sollen nicht selbst an veralteten Pauschalen basteln und im Zweifel das Risiko tragen – Sie bekommen die fertige Lösung, vom Spezialisten für genau solche Abrechnungen. Dass am Ende wirklich verwertbare Ergebnisse herauskommen, beweisen tausende Vordrucke, die in Betrieben in D/A/CH täglich im Einsatz sind.
Wir denken Ihren Reisekostenprozess mit und bringen Verbesserungen ein, an die bisher niemand gedacht hat.
Klar kalkuliert, mit bis zu drei Korrekturschleifen inklusive.
Nach Fertigstellung gehört die Abrechnung vollständig Ihnen.
Eine Person, die Ihr Haus und Ihre Abrechnung kennt.
Wir sehen uns Ihre jetzige Reisekostenabrechnung an oder bringen Beispiele mit und ordnen Funktionen und Aufwand transparent ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Nach Ihrer Bestätigung erstellen wir den ersten Entwurf zur Prüfung.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann liefern wir die fertige Abrechnung aus – kleine Vordrucke oft binnen weniger Werktage.
Die meisten liefern Ihnen eine Vorlage und lassen Sie damit allein. Wir lösen das ganze Thema: Datenerfassung für Abrechnung, Nachweis und Dokumentation – individuell, von der Eingabe unterwegs bis zur Weiterverarbeitung in Lohn und Buchhaltung.
Jede Organisation rechnet anders ab – Reisekostenrecht, Kostenstellen und Auslandspauschalen lassen sich per Standardbaukasten kaum passgenau abbilden.
Wir lösen alles rund um Erfassung, Prüfung und Weiterverarbeitung – von der Abrechnung bis zur Erstattung im Lohn.
Wir bringen moderne Lösungsansätze ein, statt nur abzutippen, was bestellt wurde.
Ja. Ein Excel-, Word- oder PDF-Vordruck, auch ein Zweckform-Muster, genügt als Ausgangspunkt – wir bauen ihn steuerkonform und in Ihrem Design neu auf.
Ja. Verpflegungs-, Übernachtungs- und Kilometerpauschalen samt Auslandssätzen sind hinterlegt und pflegbar, sodass jede Abrechnung mit gültigen Werten rechnet.
Ja. Überschreiten Beträge die Pauschalen, weist die Abrechnung den steuerpflichtigen Anteil getrennt aus – prüfungsfest für die Lohnsteuer.
Ja. Wir bilden auch umfangreiche Behörden- und Vereinsformulare mit Tageszeilen, Kostenstellen und eigenen Sätzen sauber und übersichtlich ab.
Reisekostenbelege gehören zu den steuerrelevanten Unterlagen mit mehrjähriger Aufbewahrungsfrist. Digital und GoBD-konform abgelegt ist jeder Beleg jederzeit auffindbar.
Ja. Auf Wunsch kombinieren wir Dienstreisegenehmigung und Abrechnung, sodass Antrag, Freigabe und Erstattung in einem Ablauf zusammenlaufen.
Eine Abrechnung mit veralteten Pauschalen und vergessener Kürzung wird in der Lohnsteuerprüfung schnell zum teuren Problem. Das muss nicht so bleiben. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihre Reisekostenabrechnung künftig aussieht, was möglich ist und was es ungefähr kostet – zeigen Sie uns einfach Ihren jetzigen Vordruck, und wir sagen Ihnen konkret, was drin ist.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.