Sie suchen eine Vorlage zur Mitarbeiterunterweisung?
Die Vorlage ist kostenlos. Der Pflichtenkatalog dahinter nicht.
Deckt die Mitarbeiterunterweisung nicht alle Pflichtthemen ab, wird es teuer: durch Themenlisten aus fremden Branchen, Fristen außerhalb des Jahresrhythmus, Abwesende ohne Nachholtermin und Vordrucke mit veraltetem Recht.
Sie brauchen eine Mitarbeiterunterweisung, die den Pflichtenkatalog Ihrer Branche kennt, jede Frist mitführt und lückenlos belegt. Auf Wunsch digitalisieren und automatisieren wir auch Ihre weiterführenden Prozesse.
Ein Blatt mit Themenzeilen bekommt jeder hin. Der Unterschied beginnt dort, wo Ihre Mitarbeiterunterweisung weiß, welche Pflichten in Ihrem Betriebstyp gelten – und wann jede davon wieder fällig ist.
Apotheke, Praxis, Küche oder Objektreinigung – der passende Pflichtsatz samt Rechtsgrundlage steht sofort im Bogen.
Halbjährlich, jährlich, alle zwei Jahre – jedes Thema führt seinen eigenen Turnus und meldet sich rechtzeitig vor Ablauf.
Bei Gefahrstoffen, Biostoffen und im Strahlenschutz wird das Feld zur Pflicht, in der allgemeinen Jahresrunde nicht.
Ändert sich der Rechtsstand, ziehen wir den Formularkopf nach – statt Kopien mit überholten Paragraphen weiterzureichen.
Die QM-Beauftragte spricht nach der Teambesprechung ein, was behandelt wurde – der Nachweis schreibt den Inhalt mit.
Aus Stichworten zum Hygieneplan wird ein sauber formulierter Inhalt, offene Teilnehmer meldet das System vor dem Abschluss.
Ob Gesundheitsamt, Lebensmittelüberwachung oder Berufsgenossenschaft – der Nachweis geht als PDF raus, je Person, Thema oder Standort.
Eintritt, Funktion und Austritt kommen aus Ihrem Lohn- und Personalsystem und steuern von selbst, wer welchen Themensatz überhaupt braucht.
Jeder Nachweis landet automatisch in der digitalen Personalakte, im QM-Handbuch oder im Dokumentenmanagement – Jahre später noch auffindbar.
Alle Unterweisungen fließen in Ihre zentrale Unternehmens-Datenbasis – die Grundlage, um später Auswertungen und KI daraufzusetzen.
Per API, Webhook oder Export (CSV, JSON, XML) liefern wir Fälligkeiten an Ihren Kalender und Auswertungen an Ihr Audit- oder Qualitätssystem.
Sie sollen nicht selbst zusammensuchen, was in Ihrer Branche Pflicht ist, und am Ende dafür geradestehen – Sie bekommen die fertige Lösung vom Spezialisten für solche Nachweise. Dass dabei verwertbare Ergebnisse herauskommen, beweisen tausende Vordrucke, die in D/A/CH täglich im Einsatz sind.
Wir denken Ihren Pflichtenkatalog mit und nennen Themen, die im Alltag gern untergehen.
Klar kalkuliert, mit bis zu drei Korrekturschleifen inklusive.
Nach Fertigstellung gehört die Unterweisung vollständig Ihnen.
Eine Person, die Ihr Haus und Ihre Pflichtthemen kennt.
Wir sehen uns Ihre bisherigen Unterweisungsblätter an oder bringen Beispiele mit und ordnen den Aufwand transparent ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Nach Ihrer Auftragsbestätigung erstellen wir den ersten Entwurf zur Prüfung.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann liefern wir die fertige Unterweisung aus – kleine Vordrucke oft binnen weniger Werktage.
Die meisten liefern Ihnen eine Vorlage und lassen Sie damit allein. Wir lösen das ganze Thema: Datenerfassung für Pflichtdokumentation, Nachweis und Qualitätsmanagement – individuell, von der Unterschrift im Sozialraum bis zur Ablage im Archiv.
Jede Branche hat ihren eigenen Pflichtenkatalog – ein Standardbaukasten kennt ihn nicht und legt Ihnen fremde Themen in den Bogen.
Von der Betriebsanweisung über den Hygieneplan bis zum Begehungsprotokoll setzen wir den kompletten Satz um.
Wir bringen moderne Lösungsansätze ein, statt nur abzutippen, was bestellt wurde.
Das hängt vom Betriebstyp ab. In Praxis und Apotheke gehören neben dem Arbeitsschutz Hygiene, Biostoffe, Gefahrstoffe, Strahlenschutz, Medizinprodukte und Datenschutz dazu.
Nein, sie ist seit dem 31.12.2018 außer Kraft. Maßgeblich ist heute § 63 StrlSchV: vor dem ersten Zutritt, danach jährlich, jeweils mit Unterschrift und fünf Jahren Aufbewahrung.
Verantwortlich bleibt der Arbeitgeber, durchführen dürfen es auch Führungskräfte. Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder QM-Beratung unterstützen dabei.
Die Erstbelehrung erteilt das Gesundheitsamt oder ein beauftragter Arzt, die Bescheinigung darf höchstens drei Monate alt sein. Danach belehrt der Arbeitgeber alle zwei Jahre.
Teilzeit, Tourendienst, Urlaub – wer beim Termin fehlt, bleibt im System als offen markiert, bis der Nachweis vorliegt. So rutscht niemand mehr durch das Raster.
Teilweise: § 63 StrlSchV lässt E-Learning mit Erfolgskontrolle ausdrücklich zu, GefStoffV und BioStoffV verlangen dagegen die mündliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisung.
Die Mitarbeiterunterweisung ist der Sammelbegriff für alle Pflichtunterweisungen, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten schuldet. Sie steht am Ende einer Kette aus Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung. Im Infektionsschutzrecht heißt derselbe Vorgang Belehrung, im Lebensmittelhygienerecht Schulung.
Durchgeführt wird sie vom Inhaber, von der Praxis- oder Objektleitung oder von der QM-Beauftragten – im Sozialraum der Praxis, in der Küche vor Schichtbeginn, im Aufenthaltsraum des Pflegedienstes oder im Objekt beim Reinigungsteam, meist als Unterschriftenrunde am Ende einer Teambesprechung.
Der Turnus läuft dabei auseinander: halbjährlich bei Jugendlichen, jährlich bei den meisten Themen, alle zwei Jahre bei der Folgebelehrung nach § 43 IfSG, deren Nachweis an der Betriebsstätte verfügbar sein muss. Unterschrieben wird, wo Gefahrstoff-, Biostoff- und Strahlenschutzrecht es verlangen; die allgemeine Dokumentationspflicht selbst kennt keine Formvorgabe.
Wenn die Aufsicht unangekündigt im Haus steht, entscheidet nicht, wie gut Sie unterwiesen haben, sondern ob der Ordner in fünf Minuten das richtige Blatt hergibt. Das muss nicht so bleiben. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihre Mitarbeiterunterweisung künftig aussieht, was möglich ist und was es ungefähr kostet – zeigen Sie uns einfach Ihre jetzigen Blätter.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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