Sie suchen eine Vorlage für die Mitarbeiterbeurteilung?
Die Vorlage ist kostenlos. Das Rechnen am Jahresende nicht.
Passt der Beurteilungsbogen nicht zum Betrieb, wird aus Punkten schnell Streit: durch fünf Fassungen im Haus, überschriebene Formeln, uneinheitliche Skalen, fehlende Unterschriften und Bögen, die alle im selben Dezember entstehen.
Sie brauchen eine Mitarbeiterbeurteilung, die gewichtet, selbst summiert und ihr Ergebnis so ausweist, dass es jeder Prüfung standhält. Auf Wunsch digitalisieren und automatisieren wir auch Ihre weiterführenden Prozesse.
Kriterien auf ein Blatt zu drucken kann jede Vorlage. Der Unterschied beginnt dort, wo Ihre Beurteilung selbst gewichtet, ihre Punkte verlässlich summiert und jede Stufe erklärt, die sie vergibt.
Gewichtete Merkmale, Punktsumme, Faktor auf das Monatsgrundentgelt – am Ende der Zeile steht die fertige Leistungszulage.
Gewichtung und Summenlogik liegen gesperrt im Formular – kein versehentlich überschriebenes Feld verfälscht das Ergebnis.
Hinter jeder Stufe steht, was sie bedeutet – erst dadurch meint eine Drei im Vertrieb dasselbe wie in der Werkstatt.
Probezeit, Zwischenbeurteilung oder Regelbeurteilung – jeder Anlass bringt seine eigenen Kriterien und seine eigene Skala.
Drei Beurteilungszeiträume derselben Person nebeneinander – Entwicklung wird sichtbar, statt im Ordner zu verschwinden.
Das Urteil entsteht aus Ihren Regeln, nicht aus einem Modell – KI-Leistungsbewertung gilt ab 2026 als Hochrisiko.
Jede abgeschlossene Beurteilung wird zur unveränderlichen PDF-Fassung mit beiden Unterschriften – das ist die Basis, längst nicht alles.
Punktsummen und Zulagenstufen laufen als Datensatz in Lohn und Entgelt – niemand tippt Werte ab, niemand rechnet zweimal nach.
Verteilungen je Führungskraft und Abteilung lassen sich aggregiert vergleichen – Milde und Strenge fallen auf, bevor Geld fließt.
Alle Beurteilungszyklen wachsen zu einer eigenen Datenbasis zusammen – Grundlage für Personalplanung, Nachfolge und spätere Auswertung.
Per API, Webhook oder Export nach CSV und Excel binden wir HR-Software, Zeitwirtschaft und Fachverfahren an – Ihr Bogen fügt sich ein.
Sie sollen nicht selbst basteln und später erklären müssen, wie die Punkte zustande kamen – Sie bekommen die fertige Lösung, vom Spezialisten für genau solche Raster. Dass daraus Unterlagen mit Bestand werden, beweisen tausende Vordrucke, die in D/A/CH täglich im Einsatz sind.
Wir bringen ein, was Führungskräfte im Beurteilungsalltag jedes Jahr aufs Neue ausbremst.
klar kalkuliert, mit bis zu drei Korrekturschleifen inklusive.
Nach Fertigstellung gehört die Beurteilung vollständig Ihnen.
eine Person, die Ihr Haus und Ihr Beurteilungssystem kennt.
Wir sehen uns Ihren Beurteilungsbogen an oder bringen Beispiele mit und ordnen Funktionen und Aufwand transparent ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Nach Ihrer Auftragsbestätigung erstellen wir den ersten Entwurf zur Prüfung.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann liefern wir den fertigen Bogen aus – kleine Vordrucke oft binnen weniger Werktage.
Die meisten liefern Ihnen eine Vorlage und lassen Sie damit allein. Wir lösen das ganze Thema: Datenerfassung für Beurteilung, Nachweis und Abrechnung – individuell, von der ersten Einstufung bis zum Betrag auf der Lohnabrechnung.
Jedes Haus gewichtet anders – Tarifsystem, Merkmale und Stufenlogik lassen sich kaum per Standardbaukasten abbilden.
Wir kümmern uns auch um das, was vor und nach dem Bogen liegt – von der Aufgabenbeschreibung bis zur Zeugnisgrundlage.
Wir bringen moderne Lösungsansätze ein, statt nur abzutippen, was bestellt wurde.
Er kann die Erörterung verlangen (§ 82 Abs. 2 BetrVG), Einsicht nehmen und eine Gegendarstellung zur Akte geben (§ 83 BetrVG). Dafür bekommt der Bogen ein eigenes Feld.
Ja. Merkmale, Stufen und Faktoren richten sich nach Ihrem Tarifwerk – im TVöD etwa nach § 18 mit dem Gesamtvolumen von 2,00 Prozent und der vereinbarten Zielgröße von 8 Prozent.
Ja. Formular, Kriterien, Gewichtung und Skala sind Beurteilungsgrundsätze nach § 94 Abs. 2 BetrVG (BAG, 17.03.2015 – 1 ABR 48/13). Wir dokumentieren die Fassung vorlagefertig.
Ja, und der Versionsstand steht im Dokument. Ältere Beurteilungen behalten ihre Fassung – wichtig, weil genau diese Fassung mitbestimmt ist.
Dahinter steckt meist ein Rasterproblem. Wo Kriterien sauber geschnitten und Stufen verankert sind, bleibt für Freitext wenig zu formulieren – und das Ergebnis wird vergleichbar.
53 Prozent der Privatwirtschaft ab 50 Beschäftigten, 2014 waren es noch 63 Prozent (IAB-Kurzbericht 11/2025). Wo das Verfahren zu aufwendig wird, schläft es ein.
Beurteilt wird in aller Regel durch die direkte Führungskraft – Inhaber, Meister, Abteilungs-, Pflegedienst- oder Sachgebietsleitung. Die Regelbeurteilung erfasst meist ein volles Jahr, im ERA typischerweise das Kalenderjahr. Daneben stehen Anlassbeurteilungen: Ende der Probezeit, Zwischenbeurteilung, Vorgesetztenwechsel oder Beförderung.
Der Ablauf ist überall ähnlich: Selbstbeurteilung vorab, Kriterienraster durch die Führungskraft, Abstimmung der Beurteiler untereinander, Beurteilungsgespräch unter vier Augen, Unterschriften, Ablage in der Personalakte. Die Probezeitbeurteilung muss so früh vorliegen, dass die Entscheidung noch innerhalb der Probezeit möglich ist.
Wirtschaftlich wird das Urteil über die Rechenkette: Im ERA NRW ergeben vier Merkmale mit je bis zu acht Punkten eine Summe von null bis 32, multipliziert mit 0,625 Prozent des tariflichen Monatsgrundentgelts. Die Zielvereinbarung blickt nach vorn, die Beurteilung zurück; das Zeugnis nach § 109 GewO wirkt nach außen.
Zwölf Bögen an einem Nachmittag im Dezember, danach eine Sammeltabelle, in die jemand Punktwerte abtippt – und daraus wird ein Betrag, den Ihre Leute auf der Lohnabrechnung sehen und in Frage stellen dürfen. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihre Beurteilung künftig aussieht, was möglich ist und was es ungefähr kostet – zeigen Sie uns einfach Ihren jetzigen Bogen.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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