Sie suchen eine kostenlose Mengenermittlung-Vorlage?
Die Vorlage ist kostenlos. Der Fehler im Mengengerüst nicht.
Passt das Mengengerüst nicht zu Ihren Positionen, wird jedes Angebot zum Risiko: durch Werte ohne belegte Herkunft, dreifach gerechnete Geometrie, veraltete Planstände, vergessene Positionen und unterschätzten Verschnitt.
Sie brauchen eine Mengenermittlung, die aus dem Plan rechnet, jede Zahl belegt und Ihr Mengengerüst prüffähig zusammenstellt. Auf Wunsch digitalisieren und automatisieren wir auch Ihre weiterführenden Prozesse.
Eine Tabelle mit Einheiten bekommt jeder hin. Der Unterschied beginnt dort, wo die Menge unmittelbar aus Zeichnung und Modell entsteht und jede Zahl den Weg zu ihrer Herkunft mitbringt.
Flächen, Längen und Volumina nehmen Sie direkt im PDF-Plan ab – ohne eine einzige Zahl abzutippen.
Liegt ein Modell vor, kommen die Mengen über IFC aus den Bauteilattributen – Abweichung zur Handrechnung unter einem Prozent.
Positionen ohne Mengenansatz und verwechselte Einheiten meldet das System, bevor das Angebot das Haus verlässt.
Woraus sich 2,70 m zusammensetzen und welche Zeichnung dahintersteht, hängt am Wert – auch noch vier Wochen später.
Ihre Prozentsätze und Leistungswerte je Material sind hinterlegt, Bestellmenge und Stundenbedarf fallen von selbst an.
Jede Abbruchmasse bekommt ihren Abfallschlüssel – die zehn Fraktionen der Gewerbeabfallverordnung getrennt ausgewiesen.
Jede Zusammenstellung geht als PDF an Bauherr, Planer oder Nachunternehmer – die Basis, aber längst nicht alles.
Ihr Mengengerüst verlässt das Haus als X81 für die Ausschreibung und kommt über X83, X84 und X86 durch Angebot und Zuschlag zurück.
Mengen laufen per Schnittstelle in AVA-, Kalkulations- und Warenwirtschaftssystem weiter, bis hin zur Bestellliste für den Einkauf.
Jede Aufstellung liegt in Ihrem DMS beim Planstand, zu dem sie gehört – ändert sich die Planung, sehen Sie sofort, was veraltet ist.
Jedes gerechnete Projekt wächst in Ihre Datenbasis hinein – Erfahrungswerte für die nächste Kalkulation und Grundlage für spätere KI.
Sie sollen nicht neben dem Tagesgeschäft ein eigenes Kalkulationswerkzeug bauen – Sie bekommen die fertige Lösung vom Spezialisten für Rechen- und Planungsdokumente. Dass daraus verwertbare Ergebnisse werden, beweisen tausende Vordrucke, die in Betrieben in D/A/CH täglich im Einsatz sind.
Wir denken Ihren Weg von der Zeichnung zum Angebot mit und bringen längst fällige Verbesserungen ein.
Klar kalkuliert, mit bis zu drei Korrekturschleifen inklusive.
Nach Fertigstellung gehört die Lösung vollständig Ihnen.
Eine Person, die Ihre Gewerke und Ihre Mengenlogik kennt.
Wir sehen uns Ihre jetzige Mengenermittlung an oder bringen Beispiele mit und ordnen Funktionen und Aufwand transparent ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Nach Ihrer Auftragsbestätigung erstellen wir den ersten Entwurf zur Prüfung.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann liefern wir die fertige Lösung aus – kleine Vordrucke oft binnen weniger Werktage.
Die meisten liefern Ihnen eine Vorlage und lassen Sie damit allein. Wir lösen das ganze Thema: Datenerfassung für Planung, Ausschreibung und Kalkulation – individuell, von der ersten Zahl am Plan bis zur Übergabe an Ihre Systeme.
Jedes Büro rechnet anders – Gewerke, Bezugsgrößen und Zuschläge lassen sich kaum per Standardbaukasten passgenau abbilden.
Sobald wir im Gespräch sind, lösen wir alles rund um Erfassung, Datentransport und Weiterverarbeitung – vom Plan bis zur Vergabe.
Wir bringen moderne Lösungsansätze ein, statt nur abzutippen, was bestellt wurde.
Ja. Abschnitt 5 der ATV DIN 18299 verlangt es sogar: Die Leistung ist aus Zeichnungen zu ermitteln. Nur wenn solche Zeichnungen fehlen, wird aufgemessen.
Beim Einheitspreisvertrag gilt der Preis nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B im Korridor 90 bis 110 Prozent unverändert. Darüber nur auf Verlangen ein neuer, beim Pauschalvertrag gar nicht.
§ 7 Abs. 1 fordert eine eindeutige und erschöpfende Beschreibung, die Angabe aller preisbeeinflussenden Umstände und verbietet ein ungewöhnliches Wagnis für den Auftragnehmer.
Ja. DIN SPEC 91484 sieht dafür zwei Stufen vor, Vor- und Detailuntersuchung; Berlin und Hamburg fordern das Audit für öffentliche Abbrüche.
Ja, die Mengen nach DIN 277 gehen den Kostengruppen zu. DIN 276 lässt dabei eine einzige Bezugsgröße wie die Bruttogrundfläche ausdrücklich nicht genügen.
Ja, nur Bauteil- und Abbruchmengen aus Plan und Modell – nicht Lager, Inventur oder Wärmemengenzähler.
Die Mengenermittlung entsteht am Schreibtisch, nicht auf dem Gerüst. Aufgestellt wird sie vom Kalkulator in der Angebotsfrist, vom Arbeitsvorbereiter vor der Bestellung und vom Architekten für Kostenberechnung und Leistungsverzeichnis – die HOAI führt das Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen in Leistungsphase 6 als Grundleistung.
Datenquelle sind Entwurfs- und Ausführungszeichnung, PDF-Plan, Bauteilliste, Raumbuch und zunehmend das Modell. Der Kopf nennt Bauvorhaben, Gewerk, Zeichnungsnummer und Planstand, darunter stehen Positionsnummer, Kurztext und Einheit, dann die Ansätze mit Bauteil, Raumbezug und Maßen sowie die Summen je Titel.
Aus dem Mengengerüst verzweigt sich der Weg: in die Kostenberechnung für den Bauherrn, in die Mengenspalte des Leistungsverzeichnisses, in die Angebotskalkulation des Bieters, in die Materialdisposition und beim Rückbau in Abfallkataster und Entsorgungskonzept. Im Gerüstbau zählt Fläche mal Standzeit, im Erdbau Volumen mal Dichte.
Jede Zahl, deren Herkunft niemand mehr kennt, kostet Sie zweimal: einmal beim Nachrechnen unter Frist und einmal, wenn der Festpreis sie nicht mehr trägt. Das muss nicht so bleiben. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihre Mengenermittlung künftig aussieht, was möglich ist und was es ungefähr kostet – zeigen Sie uns einfach Ihre jetzige Aufstellung.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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