Die Aufsicht steht im Betrieb, verlangt Ihre Gefährdungsbeurteilung – und im Ordner liegt ein Stand von vorgestern, halb ausgefüllt. Genau hier drohen Bußgeld und Haftung.
Felder auf ein Blatt bringt jede Vorlage. Der Unterschied beginnt dort, wo Ihre Gefährdungsbeurteilung Risiken selbst bewertet, Gesagtes versteht und Maßnahmen nachhält – auf Papier undenkbar.
Gefährdungen und Maßnahmen direkt bei der Begehung diktieren – die Beurteilung schreibt mit, auch mit Handschuhen vor Ort.
Aus knappen Stichworten werden sauber formulierte Schutzmaßnahmen, fehlende Gefährdungsfaktoren erkennt das System vor dem Abschluss.
Wahrscheinlichkeit und Schadensausmaß fließen zusammen, das Formular stuft jede Gefährdung selbst per Ampel ein und priorisiert.
Gefährdungs- und Maßnahmenkataloge nach dem STOP-Prinzip per Auswahl statt Tippen – die Listen pflegen Sie jederzeit selbst.
Zu jeder Maßnahme laufen Verantwortlicher, Frist und Wirksamkeitsprüfung mit – das System meldet, was zur Fortschreibung ansteht.
Die Begehung im Bild festhalten, auch ohne Netz erfassen – sobald wieder Empfang da ist, synchronisiert die Beurteilung von selbst.
Jede Beurteilung liegt als PDF für Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft bereit – die Basis der Compliance, aber längst nicht alles.
Gefährdungen, Maßnahmen und Fristen laufen per Schnittstelle in Ihr EHS-, ERP- oder Fachsystem – ohne dass jemand etwas zweimal erfasst.
Die ermittelten Gefährdungen fließen direkt in die abgeleiteten Betriebsanweisungen und Unterweisungen – ein durchgängiger Strang.
Jede Beurteilung landet automatisch als PDF im DMS – revisionssicher archiviert und bei einer Prüfung in Sekunden auffindbar.
Alle Beurteilungen fließen in Ihre zentrale Unternehmens-Datenbasis – die Grundlage, um Gefährdungen auszuwerten und KI daraufzusetzen.
Sie sollen nicht selbst basteln und im Ernstfall das Risiko tragen – Sie bekommen die fertige Lösung, vom Spezialisten für genau solche Arbeitsschutz-Dokumente. Dass am Ende wirklich verwertbare, prüfsichere Beurteilungen herauskommen, beweisen tausende Vordrucke, die in Betrieben in D/A/CH täglich im Einsatz sind.
Wir denken Ihren Arbeitsschutz mit und bringen Verbesserungen ein, an die im Alltag oft niemand denkt.
Klar kalkuliert, mit bis zu drei Korrekturschleifen inklusive.
Nach Fertigstellung gehört die Beurteilung vollständig Ihnen.
Eine Person, die Ihren Betrieb und Ihre Gefährdungen kennt.
Wir sehen uns Ihre jetzige Gefährdungsbeurteilung an oder bringen Beispiele mit und ordnen Funktionen und Aufwand transparent ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Nach Ihrer Bestätigung erstellen wir den ersten Entwurf zur Prüfung.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann liefern wir die fertige Beurteilung aus – kleine Vordrucke oft binnen weniger Werktage.
Die meisten liefern Ihnen eine Vorlage und lassen Sie damit allein. Wir lösen das ganze Thema: Datenerfassung für Arbeitsschutz, Dokumentation und Nachweis – individuell, von der Begehung vor Ort bis zur prüfsicheren Ablage im Büro.
Jeder Betrieb hat andere Gefährdungen, Tätigkeiten und Maßnahmen – das lässt sich per Standardbaukasten kaum passgenau abbilden.
Wir lösen alles rund um Erfassung, Bewertung und Weiterverarbeitung – von der Beurteilung bis zur Unterweisung und zum Archiv.
Wir bringen moderne Lösungsansätze ein, statt nur abzutippen, was bestellt wurde.
Ja. Ein Papier-, Word-, Excel- oder PDF-Dokument genügt als Ausgangspunkt – wir bauen es rechtssicher, vollständig und in Ihrem Design neu auf.
Schon ab dem ersten Beschäftigten, branchenübergreifend. Die frühere Ausnahme für Betriebe mit zehn oder weniger Beschäftigten ist entfallen – die Pflicht gilt für alle Arbeitgeber.
Verantwortlich ist der Arbeitgeber; die Durchführung lässt sich an fachkundige Personen delegieren – etwa an die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Haftung bleibt beim Arbeitgeber.
Ja. Die psychische Belastung ist seit 2013 verpflichtender Teil der Gefährdungsbeurteilung – wir sehen dafür eigene Faktoren und Maßnahmen im Formular vor.
Sie ist aktuell zu halten: bei neuen Tätigkeiten, Arbeitsmitteln oder nach Unfällen, dazu regelmäßig überprüft. Das System erinnert an jede fällige Fortschreibung.
Die Gefährdungsbeurteilung ermittelt und bewertet die Gefährdungen; die Unterweisung belehrt die Beschäftigten darüber. Beide bauen aufeinander auf – wir setzen beide um.
Eine Gefährdungsbeurteilung, die nur alle Jubeljahre aus dem Ordner kommt, schützt niemanden – und bei Prüfung oder Unfall fehlt der Nachweis. Das muss nicht so bleiben. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihre Beurteilung künftig aussieht, was möglich ist und was es kostet – zeigen Sie uns einfach Ihre jetzige, und wir sagen Ihnen konkret, was drin ist.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.