Sie suchen eine kostenlose Fertigstellungsanzeige?
Die Vorlage ist kostenlos. Die Wochen bis zum Geld nicht.
Passen Fertigstellungsanzeigen nicht zu den Abläufen, kostet das bares Geld: durch ein eigenes Blatt je Empfänger, fehlende Bescheinigungen, verpasste Fristen, formlose Mails und Schlussrechnungen, die liegen bleiben.
Sie brauchen eine Fertigstellungsanzeige, die Fristen mitrechnet, Anlagen einfordert und den Zugang belegbar dokumentiert. Auf Wunsch digitalisieren und automatisieren wir auch Ihre weiterführenden Abläufe.
Ein Blatt mit Feldern bekommen Sie überall. Der Unterschied beginnt dort, wo Ihre Fertigstellungsanzeige selbst mitrechnet, fehlende Nachweise meldet und Ihren Leuten das Tippen abnimmt.
Aus dem eingetragenen Fertigstellungstag ergeben sich die 12 Werktage und der Vorlauf – rechtzeitig erinnert.
Aus Stichworten wird eine saubere Leistungsbeschreibung, und fehlende Angaben meldet das System vor dem Absenden.
Restarbeiten und Teilbereiche direkt im Objekt diktieren – die Anzeige schreibt mit, auch mit Dreck an den Fingern.
Bauvorhaben, Gewerke und ausführende Mitarbeiter kommen aus Listen, die Sie selbst pflegen – nichts wird zweimal getippt.
Jeder gemeldete Teilbereich mit Bild, Datum und ausführendem Mitarbeiter, vor Ort digital gegengezeichnet.
Fehlt der Fertigstellungstag oder eine Bescheinigung, geht die Anzeige gar nicht erst heraus – statt später zurückzukommen.
Jede Meldung geht sauber als PDF an Auftraggeber, Bauaufsicht oder Versorger – zur Information und Gegenzeichnung, aber längst nicht alles.
Fertigstellungstermin, Projekt und Teilbereich laufen per Schnittstelle direkt in Ihr ERP, CRM oder Ihre Handwerkersoftware.
Jede Anzeige landet automatisch als PDF in Ihrem DMS – zur Bauakte, revisionssicher und im Streitfall in Sekunden auffindbar.
Alle Meldungen laufen in eine gemeinsame Datenbasis – die Grundlage für Auswertungen und für KI, die Ihr Projektwissen nutzbar macht.
Per API, Webhook oder Import/Export (CSV, JSON, XML) binden wir auch Portale und Speziallösungen an – ohne Ihr System zu ersetzen.
Sie sollen nicht selbst basteln und am Ende das Fristenrisiko tragen – Sie bekommen die fertige Lösung, vom Spezialisten für genau solche Meldungen und Anzeigen. Dass daraus im Alltag verwertbare Ergebnisse werden, beweisen tausende Formulare, die in Betrieben in D/A/CH täglich im Einsatz sind.
Wir denken Ihre Meldekette mit und bringen Punkte ein, an die im Tagesgeschäft niemand denkt.
Klar kalkuliert, mit bis zu drei Korrekturschleifen inklusive.
Nach Fertigstellung gehört die Anzeige vollständig Ihnen.
Eine Person, die Ihren Betrieb und Ihre Abläufe kennt.
Wir sehen uns Ihre heutige Fertigstellungsanzeige an oder bringen Beispiele mit und ordnen Aufwand und Funktionen ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Nach Ihrer Auftragsbestätigung erstellen wir den ersten Entwurf zur Prüfung.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann liefern wir die fertige Anzeige aus – kleine Vordrucke oft binnen weniger Werktage.
Die meisten liefern Ihnen ein Muster und lassen Sie mit der Meldekette allein. Wir lösen das ganze Thema: Datenerfassung für Anzeigen, Nachweise und Abrechnung am Bau – individuell, von der Eingabe bis zur Weiterverarbeitung.
Jeder Betrieb meldet anders – Empfänger, Teilbereiche und Anlagen lassen sich kaum per Standardbaukasten passgenau abbilden.
Sobald wir im Gespräch sind, lösen wir alles rund um Erfassung, Datentransport und Weiterverarbeitung – von der Meldung bis zur Schlussrechnung.
Wir bringen moderne Lösungswege ein, statt nur abzutippen, was bestellt wurde.
Ja. Ein Papier-, Word-, Excel- oder PDF-Formular genügt als Ausgangspunkt – wir bauen es modern und deutlich verbessert neu auf.
Bei vereinbarter VOB/B gilt die Leistung 12 Werktage nach der schriftlichen Fertigstellungsmitteilung als abgenommen, wenn keine Abnahme verlangt wird – § 12 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B.
Nein, Bauordnungsrecht ist Landesrecht. In Nordrhein-Westfalen zeigt die Bauleitung eine Woche vorher an, in Rheinland-Pfalz und Bayern der Bauherr zwei Wochen vorher.
Nein. Die Besichtigung durch die Bauaufsicht ist öffentlich-rechtlich; die privatrechtliche Abnahme gegenüber Ihrem Auftraggeber bleibt davon unberührt.
Die Mitteilung über die Fertigstellung muss schriftlich erfolgen, damit die Frist läuft – und der Zugang sollte dokumentiert sein. Genau das bereiten wir vor.
Nein. Nach Fertigstellung geht sie vollständig in Ihr Eigentum über, auch wenn wir gleich mehrere Vordrucke Ihrer Meldekette umsetzen.
Die Fertigstellungsanzeige gibt es in zwei Rechtskreisen. Vertraglich meldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber, dass die Leistung fertig ist – geschrieben von Bauleiter, Polier oder Meister, oft als Teilfertigmeldung für einen abgegrenzten Bereich. Öffentlich-rechtlich zeigt die Bauherrschaft oder die Bauleitung der Bauaufsicht die Fertigstellung an.
Im Blatt stehen Bauvorhaben und Bauadresse, bei behördlichen Anzeigen zusätzlich Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer, dazu Auftraggeber, Auftragnehmer, der Tag der Fertigstellung, Restarbeiten und Unterschrift. Bescheinigungen zu Standsicherheit, Brandschutz und Feuerungsanlage kommen als Anlage dazu.
Nach § 12 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B startet die schriftliche Mitteilung über die Fertigstellung eine Frist von zwölf Werktagen; umgekehrt verlangen die Landesbauordnungen Vorlauf – eine Woche in Nordrhein-Westfalen, zwei Wochen in Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern. Dem Abnahmeprotokoll geht die Anzeige voraus, denn sie löst die Abnahme erst aus.
Die Leistung ist fertig, aber niemand hat es schriftlich mitgeteilt – und die Schlussrechnungsfrist läuft trotzdem. Daran hängen Abnahme, Fälligkeit und Gewährleistung. Das muss nicht so bleiben. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihre Fertigstellungsanzeige künftig aussieht, was möglich ist und was es ungefähr kostet – zeigen Sie uns einfach Ihr heutiges Blatt.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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