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Fachbauleitererklärung: ein Blatt, zwei Kreuze, fertig?
Fast. Einfach wird sie durch Führung, nicht durch Lücken.
Was im knappen Vordruck schiefgeht, fällt meist erst der Bauaufsicht auf: ein Kreuz bei Bauleiter statt Fachbauleiter, ein vage umrissenes Teilgebiet, ein falsches Flurstück und die fehlende zweite Unterschrift.
Digital und individuell entwickelt, führt Sie Ihre Fachbauleitererklärung durch jede Pflichtangabe – und ist in Minuten unterschriftsreif. Auf Wunsch meldet sie sich auch, wenn eine Wechselanzeige an die Behörde fällig wird.
Ankreuzfelder für Bauleiter und Fachbauleiter hat jedes Muster. Entscheidend ist, was Ihre Fachbauleitererklärung darüber hinaus selbst erledigt – Dinge, die auf keinem Blatt Papier gehen.
Bauherr, Gemarkung, Flur und Aktenzeichen stehen auf jeder weiteren Erklärung desselben Bauvorhabens von selbst.
Ob Bauleitung oder Fachbauleitung angekreuzt ist, entscheidet, welche Felder überhaupt erscheinen – Raten entfällt.
Aus einem Stichwort wird eine saubere Beschreibung des übernommenen Teilgebiets – der Satz, auf den es im Ernstfall ankommt.
Die Abschlussbestätigung entsteht direkt nach der Begehung – diktiert im Objekt statt abends im Büro getippt.
Bestellung durch den Bauherrn, Annahme durch die benannte Person – ohne Pingpong per Post und E-Mail.
Jede abgegebene Erklärung bleibt auffindbar – mit Teilgebiet, Bauvorhaben und dem Tag, an dem die Bestellung endet.
Jede Fachbauleitererklärung geht als sauber gesetztes PDF an die untere Bauaufsicht oder ins Bauportal – die Basis, nicht das Ziel.
Bauvorhaben, Fachbauleiter und Bestelltermine kommen per Schnittstelle aus Ihrer Projekt- oder Bauleitungssoftware – ohne Zweiterfassung.
Jede Ausfertigung landet im Dateimanagement, sortiert nach Bauvorhaben – bei Rückfrage der Behörde oder im Haftungsfall sofort zur Hand.
Alle Bestellungen, Teilgebiete und Gewerke wachsen zu einer Datenbasis zusammen – auswertbar je Fachbauleiter und Projekt, bereit für KI.
Per API, Webhook oder Import/Export (CSV, JSON) erreichen die Angaben auch Generalunternehmer und Bauherren – ohne Systemwechsel.
Ob Ingenieurbüro, Brandschutzplanung oder Meisterbetrieb: Sie sollen nicht klären müssen, welche Fassung welche Behörde erwartet – Sie bekommen die fertige Lösung vom Spezialisten. Dass daraus nutzbare Erklärungen werden, belegen tausende Projekte in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wir klären mit Ihnen, welche Teilgebiete Sie benennen, und bauen genau diese Fälle ein.
vorab kalkuliert für Ihre Fachbauleitererklärung, mit bis zu drei Korrekturschleifen.
Nach Fertigstellung gehört die Erklärung ganz Ihrem Betrieb.
eine Person, die Ihre Gewerke, Teilgebiete und Bauvorhaben kennt.
Wir sichten Ihre Fachbauleitererklärungen, Kommunalvordrucke oder Verbandsmuster und ordnen Funktionen und Aufwand offen ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Nach Ihrem Auftrag entsteht der Entwurf mit Ihren Gewerken und Teilgebieten.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann ist die Erklärung bereit für Ihr nächstes Bauvorhaben – oft binnen weniger Werktage.
Mit der Fachbauleitererklärung fängt die Arbeit der Bauleitung erst an. Als Spezialist für individuelle Datenerfassung lösen wir das ganze Thema: Benennung, Überwachung und Nachweis am Bau, vom Baubeginn bis zur Abnahme.
Bausoftware kennt die Fachbauleitererklärung kaum, das Bauportal nur die eigene Kommune – passgenau wird sie nur individuell.
Bauleitererklärung, Baubeginnsanzeige und Bautagebuch setzen wir als eigene Dokumente um – auf Wunsch bis zur größeren Softwarelösung.
Wir bringen ein, was in der Bauleitung heute digital möglich ist, statt alte Ankreuzblätter nachzubauen.
Hier erklärt eine Person, dass sie ein Teilgebiet überwacht – dort erklärt ein Betrieb, wie ausgeführt wurde. § 56 Abs. 2 MBO: Fachbauleiter treten an die Stelle des Bauleiters.
Nein. In VOB/A und VOB/B kommen die Begriffe Bauleiter, Fachbauleiter und Bauleitung nicht vor. Grundlage ist das Bauordnungsrecht der Länder, nicht die VOB.
Nein. Die Bayerische Bauordnung kennt die Rolle des Bauleiters nicht, andere Länder regeln Bestellung und Mitteilung unterschiedlich. Maßgeblich ist immer das Land des Bauvorhabens.
Das ist eine Vertrags-, keine Formularfrage: Ohne vertragliche Verpflichtung raten Fachjuristen zur Zurückhaltung. Prüfen Sie den Vertrag, bevor jemand unterschreibt.
Häufig ja – Generalunternehmer verlangen für jedes Gewerk eine eigene Benennung, oft samt Vertreter, Geburtsdatum und BG-Mitgliedsnummer.
Im Brandschutz häufig ja: Zu Baubeginn steht die Übernahme, bei der Abnahme die Bestätigung zur Umsetzung des Brandschutzkonzepts – zwei eigenständige Dokumente.
Die Fachbauleitererklärung gibt eine natürliche Person ab, kein Unternehmen: Architekt, Bauingenieur, Fachingenieur, Techniker oder Handwerksmeister mit Sachkunde für ein einzelnes Teilgebiet. Fällig wird sie in der Regel vor Baubeginn, als Anlage zum Bauantrag oder zur Baubeginnsanzeige.
Auf dem Blatt stehen Bauherr, Baugrundstück mit Gemarkung, Flur und Flurstück, das Aktenzeichen des Vorhabens und die Angabe, ob für das gesamte Vorhaben oder nur für bestimmte Aufgaben bestellt wird. Unterschrieben wird zweimal: Der Bauherr bestellt, die benannte Person nimmt an.
Amtliche Vordrucke gibt es nicht überall, in Baden-Württemberg etwa keine. Am selben Bauteil können daneben die Fachunternehmer- und die Unternehmererklärung des ausführenden Betriebs stehen; sie ersetzen einander nicht. Bei Sonderbauten kann die Bauaufsicht nach § 51 Nr. 21 MBO zusätzliche Anforderungen an die Bestellung stellen.
Wer unterschreibt, steht mit dem eigenen Namen für ein Teilgebiet ein – gegenüber Bauaufsicht und Prüfingenieur. Ihre Fachbauleitererklärung sollte nicht aus einem alten Ordner stammen. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie sie künftig entsteht, was möglich ist und was es ungefähr kostet – zeigen Sie uns Ihren jetzigen Vordruck, und wir sagen Ihnen konkret, was drin ist.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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