Sie suchen eine kostenlose Fachbauleitererklärung-Vorlage?
Die Vorlage ist kostenlos. Die Unterschrift darunter nicht.
Passen Fachbauleitererklärungen nicht zum Vorhaben, kostet jedes Blatt doppelt Zeit: durch abgeschriebene Grundstücksdaten, falsch gesetzte Kreuze, unklare Aufgabenabgrenzung, fehlende Zweitunterschrift und verzögerten Baubeginn.
Sie brauchen eine Fachbauleitererklärung, die Vorhabendaten mitbringt, das Teilgebiet klar abgrenzt und beide Unterschriften einholt. Auf Wunsch digitalisieren und automatisieren wir auch Ihre weiterführenden Prozesse.
Ein Blatt mit Ankreuzfeldern ist schnell gedruckt. Der Unterschied beginnt dort, wo Ihre Fachbauleitererklärung das Vorhaben schon kennt, die Rollenlogik selbst beherrscht und niemanden raten lässt.
Bauherr, Gemarkung, Flur und Aktenzeichen stehen auf jeder weiteren Erklärung desselben Projekts von selbst.
Ob Bauleitung oder Fachbauleitung angekreuzt ist, entscheidet, welche Felder überhaupt erscheinen – Raten entfällt.
Aus einem Stichwort wird eine saubere Beschreibung des übernommenen Teilgebiets – der Satz, auf den es im Ernstfall ankommt.
Die Abschlussbestätigung entsteht direkt nach der Begehung – diktiert im Objekt statt abends im Büro getippt.
Bestellung durch den Bauherrn, Annahme durch die benannte Person – ohne Pingpong per Post und E-Mail.
Jede abgegebene Erklärung bleibt auffindbar – mit Teilgebiet, Projekt und dem Tag, an dem die Bestellung endet.
Jede Erklärung geht als sauber gesetztes PDF an die Bauaufsichtsbehörde oder ins Bauportal des Landes – die Basis, aber nicht das Ziel.
Vorhaben, Personen und Termine laufen per Schnittstelle in Ihr ERP-, Projekt- oder Bauleitungssystem – ganz ohne Zweiterfassung.
Jede Ausfertigung landet automatisch im Dateimanagement – bei Nachfrage, Wechsel oder Streitfall in Sekunden wieder auffindbar.
Alle Bestellungen, Teilgebiete und Fristen wachsen zu einer eigenen Datenbasis zusammen – Grundlage für Auswertungen und KI.
Per API, Webhook oder Import/Export binden wir Bauportale, Fachlösungen und die Systeme Ihrer Auftraggeber an – ohne Systemwechsel.
Sie sollen nicht selbst herausfinden, welches Blatt welche Behörde erwartet – Sie bekommen die fertige Lösung, vom Spezialisten für Nachweis- und Verantwortungsdokumente. Dass daraus Unterlagen werden, die im Verfahren durchgehen, beweisen tausende Vordrucke im täglichen Einsatz in D/A/CH.
Wir denken Ihr Verfahren mit und bringen Verbesserungen ein, die Sie sich längst gewünscht haben.
klar kalkuliert, mit bis zu drei Korrekturschleifen inklusive.
Nach Fertigstellung gehört die Erklärung vollständig Ihnen.
eine Person, die Ihr Haus, Ihre Gewerke und Ihre Vorhaben kennt.
Wir sehen uns Ihren bisherigen Vordruck an oder bringen Beispiele mit und ordnen Funktionen und Aufwand transparent ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Nach Ihrer Auftragsbestätigung erstellen wir den ersten Entwurf zur Prüfung.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann liefern wir die fertige Erklärung aus – kleine Vordrucke oft binnen weniger Werktage.
Die meisten liefern Ihnen eine Vorlage und lassen Sie damit allein. Wir lösen das ganze Thema: Datenerfassung für Benennung, Überwachung und Nachweis – individuell, vom ersten Blatt im Verfahren bis zur Ablage in der Projektakte.
Jedes Bundesland formuliert die Rolle anders – Landesvarianten und Teilgebietslogik lassen sich kaum per Standardbaukasten abbilden.
Sobald wir im Gespräch sind, lösen wir alles rund um Erfassung, Datentransport und Ablage – von der Bestellung bis zur Bauakte.
Wir bringen moderne Lösungsansätze ein, statt nur abzutippen, was bestellt wurde.
Hier erklärt eine Person, dass sie ein Teilgebiet überwacht – dort erklärt ein Betrieb, wie ausgeführt wurde. § 56 Abs. 2 MBO: Fachbauleiter treten an die Stelle des Bauleiters.
Nein. In VOB/A und VOB/B kommen die Begriffe Bauleiter, Fachbauleiter und Bauleitung nicht vor. Grundlage ist das Bauordnungsrecht der Länder, nicht die VOB.
Nein. Die Bayerische Bauordnung kennt die Rolle des Bauleiters nicht, andere Länder regeln Bestellung und Mitteilung unterschiedlich. Wir bilden die passende Landesvariante ab.
Das ist eine Vertrags-, keine Formularfrage: Ohne vertragliche Verpflichtung raten Fachjuristen zur Zurückhaltung. Prüfen Sie den Vertrag, bevor jemand unterschreibt.
Häufig ja – Generalunternehmer verlangen für jedes Gewerk eine eigene Benennung. Wir bilden Gewerke, Personen und Vertreter so ab, dass jede Anforderung sofort bedient ist.
Meist ja. Zu Baubeginn steht die Übernahme, am Bauende im Brandschutz die Bestätigung zum Brandschutzkonzept. Wir setzen beide als eigenständige Dokumente um.
Die Fachbauleitererklärung gibt eine natürliche Person ab, kein Unternehmen: Architekt, Bauingenieur, Fachingenieur, Techniker oder Handwerksmeister mit Sachkunde für ein einzelnes Teilgebiet. Fällig wird sie in der Regel vor Baubeginn, als Anlage zum Bauantrag oder zur Baubeginnsanzeige.
Auf dem Blatt stehen Bauherr, Baugrundstück mit Gemarkung, Flur und Flurstück, das Aktenzeichen des Vorhabens und die Angabe, ob für das gesamte Vorhaben oder nur für bestimmte Aufgaben bestellt wird. Unterschrieben wird zweimal: Der Bauherr bestellt, die benannte Person nimmt an.
Amtliche Vordrucke gibt es nicht überall – in Baden-Württemberg etwa keine. Im Umlauf sind Kommunalvordrucke, Verbandsmuster und Blätter, die Fachunternehmer- und Fachbauleitererklärung kombinieren. Bei Sonderbauten kann die Bauaufsicht nach § 51 Nr. 21 MBO zusätzliche Anforderungen an die Bestellung stellen.
Wer hier unterschreibt, steht mit dem eigenen Namen für ein Teilgebiet ein – da sollte das Blatt nicht aus einem alten Ordner stammen. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihre Fachbauleitererklärung künftig entsteht, was möglich ist und was es ungefähr kostet – zeigen Sie uns einfach Ihren jetzigen Vordruck, und wir sagen Ihnen konkret, was drin ist.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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