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Kurz die Baubeginnsanzeige, dann rollt der Bagger.
Kurz bleibt sie, wenn sie selbst fragt, was Ihr Land verlangt.
Was der knappe Vordruck nicht abfragt, merkt erst das Bauamt – eine Woche zu spät: die Statikbescheinigung nur angekreuzt, ein Zahlendreher im Flurstück, die vergessene Vorankündigung und keine Anzeige nach der Winterpause.
Ihre digitale Baubeginnsanzeige, individuell entwickelt, fragt Schritt für Schritt ab und erledigt die Anzeige wirklich – in wenigen Minuten. Auf Wunsch meldet sie sich wieder, wenn Rohbau- oder Fertigstellungsanzeige fällig werden.
Bauherr, Baugrundstück und Tag des Baubeginns abfragen kann jedes amtliche Blatt. Den Unterschied macht, was Ihre Baubeginnsanzeige darüber hinaus selbst weiß, rechnet und formuliert.
Sie wählen das Bundesland – Paragrafenzeile, Pflichtrollen und Form, schriftlich oder in Textform, stellen sich mit um.
Aus dem geplanten Baubeginn ergibt sich der späteste Absendetag, aus der Baustelleneinrichtung der Termin der Vorankündigung.
Aus Stichworten formuliert die KI die genaue Bezeichnung des Vorhabens samt Bauabschnitt – in der Sprache der Bauaufsicht.
Tragwerksplaner, Brandschutzplaner und Prüfsachverständige samt Listennummer kommen aus Ihrem Katalog, nicht aus dem Kopf.
Prüfsachverständigen-Block, Abbruchteil und Abgrabungsbezug erscheinen nur, wenn Ihr Vorhaben sie braucht – statt vier Seiten.
Ersteller von Standsicherheits- und Brandschutznachweis zeichnen digital – ohne Postlauf und Scan-Karussell zwischen Büros.
Jede Baubeginnsanzeige geht im amtlichen Layout an die untere Bauaufsichtsbehörde – über den Onlinedienst, per E-Mail oder Post. Die Basis, nicht alles.
Tag des Baubeginns und Bauabschnitte laufen per Schnittstelle in Bauzeitenplan und Fristenkalender Ihres ERP – ohne Zweiterfassung im Projektbüro.
Anzeige, Anlagen und Eingangsbestätigung der Behörde landen automatisch im DMS beim Bauvorhaben – bei der ersten Baukontrolle griffbereit.
Jedes angezeigte Bauvorhaben fließt in eine zentrale Datenbasis – Vorlaufzeiten und Baupausen über alle Projekte auswertbar, auch mit KI.
Per API, Webhook oder Import/Export (CSV, JSON, XML) binden wir Ihre Bausoftware an – angelegte Bauvorhaben stehen dann schon in der Anzeige.
Ob Bauträger, Tiefbaubetrieb oder Architekturbüro: Sie sollen nicht selbst herausfinden, welches Land welche Rollen und Anlagen verlangt. Sie bekommen die fertige Baubeginnsanzeige vom Spezialisten für Anzeigen am Bau – belegt durch tausende Projekte in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Wir denken Ihren Baustart mit, von der Genehmigung bis zum ersten Bautag, und bringen ein, was oft fehlt.
Für Ihre Baubeginnsanzeige, mit bis zu drei Korrekturschleifen.
Nach der Übergabe gehört die Baubeginnsanzeige ganz Ihnen.
Eine Person, die Ihre Bauvorhaben und Ihre Bauämter kennt.
Wir sichten Ihre bisherigen Baubeginnsanzeigen, klären die Bundesländer Ihrer Baustellen und ordnen den Aufwand offen ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Nach Ihrem Auftrag entsteht der erste Entwurf mit Ihren Landesfassungen zum Testen.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann geht Ihre Baubeginnsanzeige an den Start – kleine Vordrucke oft binnen weniger Werktage.
Eine Baubeginnsanzeige ist nur eine von mehreren Meldungen zum Baustart. Als Spezialist für individuelle Datenerfassung lösen wir das ganze Thema: Anzeigen, Nachweise und Dokumentation am Bau, von der Eingabe bis zur Weiterverarbeitung.
Jede Landesbauordnung verlangt andere Rollen, Anlagen und Fristen – das lässt sich kaum per Standardbaukasten passgenau abbilden.
Vorankündigung, Bautagebuch und Rohbaufertigstellungsanzeige entstehen bei uns als eigenständige Dokumente – auf Wunsch samt den Abläufen danach.
Wir zeigen, was beim Baustart heute digital möglich ist, statt alte Ankreuzfelder des Landesblatts nachzubauen.
Ja. Ob amtliches PDF Ihres Landes, Word-Brief nach VOB oder eigene Checkliste – Ihr heutiges Blatt ist der Ausgangspunkt für die geführte Baubeginnsanzeige.
Die Bauanzeige ersetzt in einigen Ländern die Baugenehmigung für nicht genehmigungsbedürftige Vorhaben. Die Baubeginnsanzeige setzt die Genehmigung voraus und meldet nur den Start.
Nein. Nach der Musterbauordnung darf erst begonnen werden, wenn Baugenehmigung, nötige Bescheinigungen und die Anzeige der Behörde vorliegen. Die Einzelheiten regelt Ihre Landesbauordnung.
In der Regel ja. Schon das Ausheben von Baugrube oder Tiefgarage gilt als Baubeginn und ist rechtzeitig anzuzeigen – der klassische Stolperstein im Tiefbau.
Das regelt das Land: Hessen verlangt Bauleiter und Unternehmer, Sachsen den Bauleiter, das Saarland dazu Entwurfsverfasser und Tragwerksplaner. Bayerns amtliches Blatt kennt kein Bauleiterfeld.
Nach § 5 Abs. 2 VOB/B zeigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Ausführungsbeginn an. Formgebunden ist das nicht – belegbar sollte es trotzdem sein.
Die Baubeginnsanzeige reicht die Bauherrschaft bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein; ausgefüllt wird sie meist von Bauleitung, Projektbüro oder Architekturbüro. Sie ist ein Schreibtischformular, kein Baustellenblatt, und fällt je Vorhaben an – bei Bauabschnitten je Abschnitt, nach längerer Unterbrechung erneut.
Im Blatt stehen Bauherr und Vertretung, das Baugrundstück mit Gemarkung und Flurnummer, die Bezeichnung des Vorhabens und der Tag des Baubeginns, dazu die Ersteller von Standsicherheits- und Brandschutznachweis. Vor Baubeginn müssen außerdem die Grundfläche abgesteckt und die Höhenlage festgelegt sein.
Größere Baustellen brauchen zusätzlich die Vorankündigung an die Arbeitsschutzbehörde – ein eigenes Dokument mit eigener Frist. Das Spiegelbild am Projektende ist die Fertigstellungsanzeige: Sie kündigt die Nutzung an und legt die Bescheinigungen zur Bauausführung bei.
Die Genehmigung ist da, die Nachunternehmer sind gebunden, das Bauschild steht – und der Start hängt an einer Anzeige, die rechtzeitig bei der Bauaufsicht liegen muss. Das muss nicht so bleiben. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihre Baubeginnsanzeige künftig aussieht, was möglich ist und was sie ungefähr kostet – zeigen Sie uns einfach Ihr heutiges Blatt.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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