Sie suchen eine kostenlose Baubeginnanzeige-Vorlage?
Die Vorlage ist kostenlos. Der verschobene Baustart nicht.
Passt die Baubeginnsanzeige nicht zum Landkreis, verschiebt sich der Baustart: durch ein anderes Blatt je Bundesland, Fristen im Kopf gerechnet, fehlende Nachweise, angekreuzte Anlagen ohne Datei, und Unterschriften im Postlauf.
Sie brauchen eine Baubeginnanzeige, die das richtige Landesblatt kennt, Fristen zurückrechnet und Anlagen vollzählig einfordert. Auf Wunsch digitalisieren und automatisieren wir auch Ihre weiterführenden Behördenwege.
Ein Blatt mit Feldern druckt jedes Bauamt. Der Unterschied beginnt dort, wo Ihre Baubeginnsanzeige weiß, in welchem Land sie steht, selbst zurückrechnet und nichts Unvollständiges herauslässt.
Sie wählen das Bundesland – Paragrafenzeile, Pflichtrollen und Unterbrechungsfrist stellen sich mit um.
Aus geplantem Baubeginn und Baustelleneinrichtung ergeben sich Absendetag und Vorankündigung ganz von selbst.
Aus Stichworten wird die Bezeichnung des Vorhabens, und unstimmige Angaben meldet das System vor dem Absenden.
Tragwerksplaner, Brandschutzplaner und Prüfsachverständige samt Listennummer kommen aus Ihrem eigenen Katalog.
Prüfsachverständigen-Block, Abbruchteil und Abgrabungsbezug erscheinen nur, wenn Ihre Konstellation sie verlangt.
Die Ersteller der Nachweise zeichnen digital gegen – ohne Postlauf und Scan-Karussell zwischen drei Büros.
Jede Anzeige geht im amtlichen Layout als PDF an das Bauordnungsamt – über den Onlinedienst, per E-Mail oder auf dem Postweg.
Bauherr, Grundstück, Aktenzeichen und Termin laufen per Schnittstelle in Ihr ERP, CRM oder Ihre Projektsoftware – ohne Zweiterfassung.
Anzeige und Eingangsbestätigung landen automatisch in Ihrer Bauakte – bei der ersten Baukontrolle in Sekunden auffindbar.
Jedes angezeigte Vorhaben fließt in eine gemeinsame Datenbasis – die Grundlage für Fristenübersichten und KI-gestützte Auswertungen.
Per API, Webhook oder Import und Export (CSV, JSON, XML) binden wir Behördenportale und Speziallösungen an, ohne Ihr System zu ersetzen.
Sie sollen nicht selbst herausfinden, welches Land welches Blatt verlangt – Sie bekommen die fertige Lösung, vom Spezialisten für behördliche Anzeigen am Bau. Dass daraus im Alltag verwertbare Ergebnisse werden, beweisen tausende Formulare, die in Betrieben in D/A/CH täglich laufen.
Wir denken Ihren Baustart mit und nennen die Punkte, an die im Trubel niemand denkt.
Klar kalkuliert, mit bis zu drei Korrekturschleifen inklusive.
Nach Fertigstellung gehört die Anzeige vollständig Ihnen.
Eine Person, die Ihre Vorhaben und Ihre Behördenwege kennt.
Wir sehen uns Ihre heutigen Blätter an oder bringen Beispiele mit und ordnen Funktionen und Aufwand transparent ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Nach Ihrer Auftragsbestätigung erstellen wir den ersten Entwurf zur Prüfung.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann liefern wir Ihre Baubeginnsanzeige aus – kleine Vordrucke oft binnen weniger Werktage.
Die meisten liefern Ihnen ein Landesblatt und lassen Sie mit den Fristen allein. Wir lösen das ganze Thema: Datenerfassung für Anzeigen, Nachweise und Dokumentation am Bau – individuell, von der Eingabe bis zur Weiterverarbeitung.
Jedes Land verlangt andere Rollen und Anlagen – das lässt sich kaum per Standardbaukasten passgenau abbilden.
Sind wir erst im Gespräch, lösen wir alles rund um Erfassung, Datentransport und Weiterverarbeitung – von der Anzeige bis zur Bauakte.
Wir bringen moderne Lösungswege ein, statt nur abzutippen, was ohnehin bestellt wurde.
Ja. Ein Papier-, Word-, Excel- oder PDF-Vordruck genügt als Ausgangspunkt – wir bauen ihn modern und deutlich verbessert neu auf.
Nein. In Bayern regelt Art. 68 Abs. 8 BayBO die Anzeige, in Hessen § 75 Abs. 3 HBO, im Saarland § 73 LBO, in Sachsen § 72 Abs. 8 SächsBO.
Ja. Auch das Ausheben der Baugrube gilt als Ausführungsbeginn und ist eine Woche vorher anzuzeigen – der klassische Stolperstein im Tiefbau.
Ja. Sachsen setzt die Grenze bei mehr als drei Monaten Unterbrechung, Bayern bei mehr als sechs – die Frist Ihres Landes gehört ins Formular.
Nach § 2 Abs. 2 BaustellV, wenn die Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage dauern und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden – oder mehr als 500 Personentage anfallen.
Nach § 5 Abs. 2 VOB/B zeigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Ausführungsbeginn an. Formgebunden ist das nicht – belegbar sollte es trotzdem sein.
Die Baubeginnsanzeige geht von der Bauherrschaft an die untere Bauaufsichtsbehörde – erledigt wird sie in der Praxis von der Bauleitung, dem Projektbüro oder dem beauftragten Architekturbüro. Sie ist ein Schreibtischformular, kein Baustellenblatt, und fällt je Vorhaben und je Bauabschnitt an.
Im Blatt stehen Bauherr und Vertretung, das Baugrundstück mit Gemarkung und Flurnummer, die Bezeichnung des Vorhabens und der Tag des Baubeginns, dazu die Ersteller von Standsicherheits- und Brandschutznachweis. Wen Sie darüber hinaus benennen, entscheidet das Land: Hessen verlangt Bauleiter und Unternehmer, das Saarland zusätzlich Entwurfsverfasser und Tragwerksplaner, das amtliche bayerische Blatt kennt kein Bauleiterfeld.
Nicht zu verwechseln ist sie mit der Bauanzeige: Die ersetzt in einigen Ländern die Genehmigung, die Baubeginnsanzeige setzt sie voraus. Vor dem ersten Spatenstich müssen außerdem die Grundfläche abgesteckt und die Höhenlage festgelegt sein; Genehmigung und Nachweise liegen ab Baubeginn an der Baustelle.
Die Genehmigung liegt vor, die Kolonne ist eingeplant, der Bagger steht bereit – und der Start hängt an einem Blatt, das rechtzeitig im Bauamt eingehen muss. Das muss nicht so bleiben. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihre Baubeginnsanzeige künftig aussieht, was möglich ist und was es ungefähr kostet – zeigen Sie uns einfach Ihr heutiges Blatt.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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