Sie suchen eine kostenlose Anlagenverzeichnis-Vorlage?
Die Vorlage ist kostenlos. Die Pflege über zehn Jahre nicht.
Passt das Anlagenverzeichnis nicht zum Betrieb, verlieren Unternehmen bares Geld: durch Nacharbeit aus Belegen, geschätzte Nutzungsdauern, Brutto statt Netto, Karteileichen, und verlorene Sonderabschreibungen.
Sie brauchen ein Anlagenverzeichnis, das die Abschreibung selbst rechnet, Fehleingaben abfängt und jeden Zugang sofort erfasst. Auf Wunsch digitalisieren und automatisieren wir auch Ihre weiterführenden Prozesse.
Zeilen mit Anschaffungskosten füllen kann jede Vorlage. Der Unterschied beginnt dort, wo Ihr Anlagenverzeichnis selbst abschreibt und Fehler abfängt, bevor sie in die Bilanz wandern.
Linear oder degressiv, monatsgenau ab Inbetriebnahme, mit automatischem Wechsel, sobald die lineare AfA mehr bringt.
Unplausible Nutzungsdauern, doppelt erfasste Güter und lange offene Anlagen im Bau fallen auf, bevor die Bilanz steht.
Den Zugang direkt in der Halle ansagen – Bezeichnung, Lieferant und Standort landen im richtigen Feld des Datensatzes.
Hinterlegte AfA-Tabellen und Konten als Textbausteine, die das Tippen ersparen – die Listen pflegen Sie jederzeit selbst.
Typenschild fotografiert, Etikett gescannt – Standort und Kostenstelle wandern mit, statt im Verzeichnis zu veralten.
Auslaufende Restnutzungsdauern, offene Anlagen im Bau und der fällige Inventurturnus melden sich rechtzeitig von allein.
Jedes Verzeichnis geht sauber als PDF an Kanzlei, Wirtschaftsprüfer oder Versicherung – die Basis, aber längst nicht alles.
Anlagegüter, AfA-Buchungen und Kostenstellen laufen per Importdatei oder Schnittstelle direkt in Fibu, ERP und Anlagenbuchführung.
Rechnung, Inbetriebnahmeprotokoll und Verschrottungsnachweis landen automatisch im DMS – revisionssicher und in Sekunden auffindbar.
Alle Anlagegüter fließen in Ihre zentrale Unternehmens-Datenbasis – die Grundlage für Auswertungen, Controlling und später auch KI.
Per API, Webhook oder Import/Export (CSV, XML, ASCII) binden wir auch Fachverfahren und doppische Haushaltssysteme sauber an.
Sie sollen nicht selbst an Formeln basteln und das Risiko tragen, wenn die Prüfung kommt – Sie bekommen die fertige Lösung, vom Spezialisten für genau solche Verzeichnisse. Dass wirklich verwertbare Ergebnisse herauskommen, beweisen tausende Formulare im täglichen Einsatz in D/A/CH.
Wir denken Ihr Rechnungswesen mit und bringen Verbesserungen ein, für die im Alltag Zeit fehlt.
Klar kalkuliert, mit bis zu drei Korrekturschleifen inklusive.
Nach Fertigstellung gehört das Verzeichnis vollständig Ihnen.
Eine Person, die Ihren Betrieb und Ihre Anlagenstruktur kennt.
Wir sehen uns Ihr heutiges Verzeichnis an oder bringen Beispiele mit und ordnen Funktionen und Aufwand transparent ein.
Sie erhalten ein unverbindliches Festpreisangebot. Nach Ihrer Auftragsbestätigung erstellen wir den ersten Entwurf zur Prüfung.
Bis zu drei Korrekturschleifen, dann liefern wir das fertige Verzeichnis aus – kleine Vordrucke oft binnen weniger Werktage.
Die meisten liefern Ihnen eine Tabelle und lassen Sie damit allein. Wir lösen das ganze Thema: Datenerfassung für Nachweis, Bewertung und Abrechnung im Rechnungswesen – individuell, von der Eingabe bis zur Weiterverarbeitung.
Jeder Betrieb bilanziert anders – Anlagenklassen, Kostenstellen und Wertgrenzen lassen sich per Standardbaukasten kaum passgenau abbilden.
Sobald wir im Gespräch sind, lösen wir alles rund um Erfassung, Datentransport und Weiterverarbeitung – vom Beleg bis zur Bilanz.
Wir bringen moderne Lösungsansätze ein, statt nur abzutippen, was bestellt wurde.
Ja. Eine Excel-Liste, ein PDF oder die Auswertung Ihrer Kanzlei genügt als Ausgangspunkt – wir übernehmen den Bestand und bauen ihn modern neu auf.
Ja, sobald abgeschrieben wird. Wer die EÜR nutzt, überträgt die Werte in die Anlage AVEÜR und reicht sie elektronisch ein.
Selbständig nutzbare Güter unter 250 Euro netto bleiben draußen. Darüber entscheidet die Wertgrenze, ob sofort abgeschrieben, gepoolt oder aktiviert wird.
Beim Anlagevermögen ja: Wird jeder Zu- und Abgang laufend eingetragen, kann nach § 240 Abs. 2 HGB auf die körperliche Bestandsaufnahme verzichtet werden.
Das Verzeichnis führt jedes einzelne Gut, der Anlagenspiegel fasst gleichartige Posten für den Anhang zusammen; Anlagengitter ist ein anderes Wort dafür.
Ja. Nach Fertigstellung geht es vollständig in Ihr Eigentum über, ohne wiederkehrende Lizenzkosten.
Geführt wird das Anlagenverzeichnis in der Buchhaltung, im Verein vom Kassenwart, in der Kommune von der Kämmerei – oft aber faktisch von der Steuerkanzlei, die es aus Belegen aufbaut. Gepflegt wird es bei jedem Zugang, Abgang und jeder Umbuchung, zum Bilanzstichtag mit dem AfA-Lauf und zur Anlageninventur.
Je Wirtschaftsgut stehen Inventarnummer, Bezeichnung, Anschaffungsdatum, die Anschaffungskosten netto samt Nebenkosten, die Nutzungsdauer nach AfA-Tabelle, die Jahres-AfA, die kumulierte Abschreibung und der Restbuchwert; beim Abgang kommen Datum, Abgangsart und Erlös hinzu. Steuerlich zwingend sind Anschaffungstag und Anschaffungskosten.
Aus diesen Zeilen entstehen Bilanz, Anlagenspiegel und Anlage AVEÜR. Für erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen ist ein laufend geführtes Verzeichnis nach § 7a Abs. 8 EStG sogar Voraussetzung. Anders als die Inventurliste zum Stichtag wird es fortlaufend geschrieben. Inventare sind zehn Jahre aufzubewahren, Buchungsbelege seit 2025 acht.
Solange die Anlagenbuchhaltung ein Jahr hinterherläuft, steuern Sie Ihren Betrieb mit geschätzten Werten – und jede BWA, die bei der Bank landet, steht auf wackligen Zahlen. Das muss nicht so bleiben. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie Ihr Anlagenverzeichnis künftig aussieht, was möglich ist und was es ungefähr kostet.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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