Vom rechnenden Vordruck bis zur eigenen Anwendung.
Seit zwei Jahren steht fest, dass es so nicht weitergeht. Aber jede Anbieterseite verspricht dasselbe, niemand hat Zeit, drei Systeme zu testen – und jeden Monat addiert wieder jemand Uhrzeiten von Hand. Wir bauen kein Produkt, in das Ihr Betrieb passen muss, sondern die Stufe, die er braucht.
Wer eine Zeiterfassungs-App kauft, kauft eine Annahme mit: dass jeder Beschäftigte ein Smartphone dabeihat und es beruflich einsetzt. Im Gewerblichen stimmt das oft nicht.
Eine Klausel, die Beschäftigte verpflichtet, ihr privates Smartphone betrieblich einzusetzen, ist unwirksam (BAG, 10.11.2021 – 5 AZR 335/21, § 307 BGB). „App-only“ heißt also: Diensthandys stellen – oder einen Weg wählen, der ohne Mitarbeitergerät auskommt.
Windows-Rechner auf dem Betriebshof, Mac im Büro, Tablet im Fahrzeug – ein Weg im Browser oder als Datei läuft auf allem, was ohnehin da ist.
Einen Standardweg gibt es nicht: Laut Bitkom-Befragung vom 06.06.2025 (602 Unternehmen ab 20 Beschäftigten) erfassen 74 % die Arbeitszeit – davon 31 % am Computer, 24 % am Terminal, 19 % per Stechuhr, 18 % per App, 16 % in Excel, 13 % handschriftlich.
Ein Anbieter berechnet neben 3,59 bis 9,99 € je Nutzer und Monat weitere 10 € Plattformgebühr bei ein bis vier Nutzern – kleine Teams zahlen anteilig am meisten.
Bei einem anderen reichen die Tarife von 4 bis 12 € je Nutzer und Monat, der günstige Satz gilt nur zwölf Monate (Anbieterangaben, 09/2026).
Schichtplanung und Zusatzdokumentation kosten dort ab 25 bis 35 € monatlich extra – zusätzlich zum Preis pro Kopf.
Aufzuzeichnen sind Beginn, Ende und Dauer. Urlaubsworkflow, Standorterfassung, Schichtplanung sind Komfort.
Nutzerzahl × Monatsbetrag × 12 × Nutzungsjahre – gegenüber einer einmaligen Umsetzung, die Ihnen gehört.
Wir programmieren umfangreiche Zeiterfassungs-Software genauso wie kleinste Lösungen. Die Frage ist nie „welches Produkt“, sondern „welche Stufe“.
Keine Installation, kein Login, offline. Für ein Fliesenfachgeschäft entstand eine monatliche Zeiterfassung, die Uhrzeiten selbst berechnet, für ein Ingenieurbüro eine zwölfseitige Stundenerfassung mit Arbeitszeitkalkulation, für einen Dienstleistungsbetrieb ein Jahresarbeitszeitkonto.
Eine Aufgabe, sauber gelöst, mit Anschluss ans vorhandene System. Für ein Bauunternehmen in der Schweiz entstand ein Rapport, der aus dem Datum die Kalenderwoche setzt und die Daten ans Branchensystem übergibt, für einen Dachdeckerbetrieb ein Kontrollbericht mit Datenbank hinter dem Prüferfeld, für eine Werbeagentur ein Preistool.
Wenn mehrere Abläufe zusammenhängen. Für einen Kühllogistiker haben wir eine Webanwendung samt mobiler App für iOS und Android spezifiziert, für einen Weiterbildungsanbieter eine Software zur Terminverwaltung entwickelt, für einen Pflegedienst das Lastenheft erarbeitet.
Woran Sie erkennen, dass Stufe 1 genügt: ein Zeitmodell, ein Erfassungsort, ein Empfänger. Sobald mehrere Rollen freigeben oder Daten in zwei Richtungen laufen, lohnt Stufe 2 oder 3.
Sie sollen nicht selbst basteln und das Risiko tragen – Sie bekommen die fertige Lösung vom Spezialisten. Dass daraus verwertbare Ergebnisse entstehen, belegen tausende Projekte, die in Betrieben in D/A/CH täglich im Einsatz sind.
Was ein Standardprodukt nicht kennt – tarifliche Sonderzeiten, Objekthierarchien, Regie gegen Pauschale –, rechnen Sie am Ende doch von Hand nach.
Fehlt die Schnittstelle, verlagert die Software das Abtippen nur eine Tür weiter.
Festpreis, bis zu drei Korrekturschleifen, Eigentum ohne Lizenzkosten, fester Ansprechpartner. Ändert sich Ihr Ablauf, ändern wir die Lösung mit.
Wie wird heute erfasst, welche Vorlagen gibt es, wohin gehen die Stunden?
Wir ordnen ein, welche Stufe genügt und was welche Funktion an Aufwand bedeutet.
Zum Festpreis, bei umfangreicher Software auf Basis eines Lastenhefts.
Erstentwurf zur Prüfung im Alltag, danach bis zu drei Korrekturschleifen für Feldlogik und Rechenregeln.
Auf Wunsch mit Einführung und Support.
Nein. Wir bauen den Erfassungsweg passend zum Ort – als Datei, im Browser, am Terminal oder mobil.
Nur bei einem Weg, der ein persönliches Gerät voraussetzt – zur Nutzung des privaten Smartphones können Sie niemanden verpflichten.
Ja, ein rechnender Vordruck läuft vollständig offline.
Wir liefern das Format, das Ihr Lohnbüro einliest.
Gerne – Stundenzettel, Rapporte oder Excel-Dateien sind der beste Startpunkt.
Ja, im Projektgeschäft geht das Ergebnis in Ihr Eigentum über – ohne laufende Lizenzkosten.
Ja. Viele starten mit einem rechnenden Vordruck und ergänzen später Rollen oder Schnittstellen.
Kleine Formulare oft binnen zwei Werktagen zum vorab genannten Festpreis; Größeres kalkulieren wir auf Basis des Lastenhefts.
Excel und Zettel sind erlaubt: Das Bundesarbeitsgericht hat festgehalten, dass die Erfassung nicht zwingend elektronisch erfolgen muss und Papierform genügen kann (1 ABR 22/21, Rn. 65).
Kein Countdown, sondern ein Planungsfenster: Der Referentenentwurf des BMAS vom 18.06.2026 ist ein Entwurf, kein geltendes Recht. Danach blieben Betriebe bis 10 Beschäftigte dauerhaft von einer Elektronikpflicht ausgenommen, unter 50 Beschäftigten wären fünf Jahre Übergang vorgesehen.
Was heute gilt: Beginn, Ende und Dauer. § 16 Abs. 2 ArbZG verlangt zwei Jahre Aufbewahrung; in den Branchen des § 17 MiLoG die Aufzeichnung binnen sieben Kalendertagen, ebenfalls zwei Jahre aufzubewahren. Bußgeldrahmen: bis zu 50.000 €.
Warum Excel trotzdem kippt: keine Änderungshistorie, keine Freigabestufe – und ein überschriebener Formelbezug rechnet monatelang unbemerkt falsch.
Sie stehen nicht unter Zeitdruck – und können deshalb in Ruhe die passende Stufe bauen lassen, statt hastig ein Abo zu unterschreiben.
Bringen Sie Ihren Stundenzettel, Ihre Excel-Datei oder das Angebot mit, das auf dem Tisch liegt. Wir sagen Ihnen offen, welche Stufe sinnvoll ist – auch wenn es die kleinste ist. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich, Sie sprechen mit einem festen Ansprechpartner.
Lieber direkt sprechen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir melden uns in der Regel am selben Arbeitstag.
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