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Post- & Paketvollmacht als Vorlage

Nicht immer ist man zu Hause, wenn das Paket zugestellt wird. Damit die verpassten Sendungen dennoch zu Ihnen gelangen, müssen Sie den Weg zum Postschalter gehen. Doch gibt es eine andere Möglichkeit? Wer gerade nicht die Zeit hat, seine Postsendungen persönlich abzuholen, kann mit Hilfe einer Post- oder Paketvollmacht jemanden anderes schicken, dies für einen zu erledigen. Was es dabei zu beachten gibt, wird im Folgenden genau betrachtet.

Digitale Paketvollmächte als PDF

Postvollmacht

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Die Post- & Paketvollmacht Vorlage ist ein unverzichtbares Dokument, das Ihnen ermöglicht, eine andere Person zu bevollmächtigen, Ihre Pakete in

Vollmacht zum Abholen eines Paketes bei der Post als Vorlage

Am bekanntesten ist hierbei die Postvollmacht. Sie wird zur einmaligen Nutzung ausgestellt. Die sogenannten Alltagsvollmachten, die zum Einmalgebrauch geeignet sind, finden sich bereits direkt auf der Abholkarte. Dort kann eine dritte Person eingetragen werden, die dann bevollmächtigt ist, die Sendung abzuholen. Die Postvollmacht erlischt jedoch, sobald die Sendung abgeholt wurde.

Eine weitere Möglichkeit, damit das Paket oder die wichtige Sendung abgeholt wird, ist es, handschriftlich selbst eine Vollmacht auszustellen. Hierfür kann natürlich auch unsere Vorlage verwendet werden. Wichtig dabei ist, dass der Vollmachtgeber genau beschreibt, wer berechtigt ist, die Zustellung abzuholen und wie lange diese gültig ist.

Inhaltsverzeichnis

Post Vollmacht digital ausfüllen und unterschreiben

Abholung durch Drittperson in der Filiale

Die Abholung durch Dritte in der Filiale berechtigt somit andere Personen, die Entgegennahme aller anvisierten Sendungen am Postschalter. Das können auch Betreibungs- und Gerichtsurkunden sein.

Es gibt Briefsendungen, die nicht von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden dürfen. Ansonsten kann jede Sendung mit einer gültigen Unterschrift von einem Dritten abgeholt werden. Sollte jedoch auf der Abholkarte eine Zusatzleistung mit “eigenhändig” vermerkt sein, dann bringt die Vollmacht nichts, denn dann muss der Adressat persönlich erscheinen.

Vollmacht Muster / Vollmacht Vorlage von Formilo

Sie möchten langfristig eine Vollmacht erstellen? Dann nutzen Sie doch unsere Vollmachtvorlage und laden diese herunter. Dort haben Sie die Möglichkeit, alle wichtigen Daten einzutragen und am Ende noch zu unterschreiben. So haben Sie ein Vollmacht Muster zur Hand, wenn Sie wieder jemanden benötigen, der für Sie die Post oder die Pakete von der Filiale abholt. Gleichzeitig können Sie auch verfügen, wie lange die Vollmacht gültig ist, so dass Sie nicht jedes Mal auf jedem Abholschein erneut eine Vollmacht an Dritte ausstellen müssen.

Was muss die Postvollmacht enthalten?

Damit die Postvollmacht auch gültig ist, müssen einige Dinge beachtet werden. Egal, ob Sie den Abholschein verwenden oder ein Vollmacht Muster von uns herunterladen, es gibt gewisse Daten, die immer dabei sein müssen. So wird als erstes nach den Angaben des Vollmachtgebers gefragt. Hier ist es wichtig, den vollständigen Namen, Adresse und Geburtsdatum anzugeben. Natürlich müssen auch die Angaben zum Bevollmächtigten ausführlich vorhanden sein. Auch hier wird der vollständige Name, Adresse und Geburtsdatum verlangt. Gleichzeitig können Sie in der Vollmacht angeben, welche Art der Vollmacht gelten soll. Gilt die Vollmacht nur für Briefsendungen, ist dies explizit zu vermerken. Das gleiche gilt, wenn das ganze nur für Pakete gelten soll. Aber auch eine Vollmacht für Brief- und Paketsendungen ist möglich. Für die Gültigkeit fehlt am Ende noch die Unterschrift vom Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten. Danach kann eine Drittperson an der Filiale die Postsendungen abholen.

Postvollmacht als digitale PDF Vorlage herunterladen
PDF Formblatt Vollmacht bei Paket

So stellen Sie eine Vollmacht aus

Eine Vollmacht auszustellen ist ganz einfach. Laden Sie dazu unsere Vollmacht Vorlage herunter und füllen Sie diese komplett aus. Zum Schluss unterschreiben Sie die Vollmacht und dann ist diese auch schon gültig. Vergessen Sie dabei nicht Ihren vollständigen Namen, die Daten des Bevollmächtigten und natürlich auch, für was die Vollmacht gelten soll. Neben einer Post Vollmacht gibt es weitere Möglichkeiten, eine Vollmacht auszustellen, beispielsweise wenn es darum geht, Behördengänge für einen zu erledigen.

Dauervollmacht Ermächtigung zur Abholung mehrerer Sendungen

Bei der Post gibt es ebenfalls die Möglichkeit, eine dauerhafte Vollmacht zu beauftragen. So ermächtigen Sie eine Drittperson dazu, dass sie mehrere Sendungen abholen kann. Eine Dauervollmacht ist nicht nur für Privatkunden sinnvoll, sondern auch Geschäftskunden nutzen diese gerne, um unkompliziert die Mitarbeiter zu schicken, damit sie verpasste Sendungen oder Pakete abholen können.

Einmalvollmacht Ermächtigung zur Abholung einer bestimmten Sendung

Neben der Dauervollmacht gibt es auch eine sogenannte einmalige Vollmacht. Sie berechtigt einen Dritten dazu, einmalig eine bestimmte Sendung abzuholen. Vor allem dann, wenn eine Abholkarte im Briefkasten liegt, kann bereits auf der Rückseite ein Bevollmächtigter eingetragen werden. Somit gilt die Vollmacht nur für die Abholkarte bzw. die dort hinterlegte Sendung. Sobald die Sendung abgeholt wurde, erlischt damit die Vollmacht und ist ungültig.

Alternativen zu Vollmachten

Sie haben niemanden, der für Sie zur Deutschen Post gehen kann? Neben einer Vollmacht Ausstellung gibt es weitere Möglichkeiten, damit Sie an Ihre Postzustellung gelangen. So haben Sie unter anderem die Möglichkeit, eine zweite Zustellung zu beauftragen. Auch diese lässt sich ganz einfach mit der Abholkarte veranlassen. Sie können dann einen freien Werktag wählen, an dem erneut versucht wird, das Paket oder den Brief zuzustellen. Dieser Service ist für Sie als Kunde kostenlos.

Sie verweilen gerade nicht in Deutschland? Auch dann haben Sie die Möglichkeit, an Ihre verpasste Post zu gelangen. Sie können direkt online eine Weiterleitung Ihrer Sendung veranlassen. Je nachdem an welche Adresse die Sendung weitergeleitet werden soll, können dabei Kosten entstehen. Trotzdem ist es möglich, die Post auch ins Ausland schicken zu lassen.

Die dritte Möglichkeit besteht darin, dass Sie die Abholfrist verlängern können. Sollten Sie innerhalb des angegebenen Zeitraums nicht in der Lage sein, selbst oder eine dritte Person Ihre Post abzuholen, können Sie die Abholzeitraum verlängern lassen. Auch hier können Sie die Abholfrist kostenlos direkt über das Internetportal verlängern.

Als vierte Möglichkeit bietet die deutsche Post Ihnen den Service an, vorab informiert zu werden, wann Ihre Sendung unterwegs ist. So können Sie Tag, Zeit oder Ort flexibel den Empfang wählen und können sich sicher sein, dass Ihre Pakete oder Briefe zugestellt werden.

UPS Vollmacht Vorlage

Wer darf grundsätzlich einen Brief oder ein Paket am Postschalter abholen?

Grundsätzlich ist jeder dazu berechtigt, einen Brief oder ein Paket am Postschalter abzuholen. Es gibt jedoch ein paar Voraussetzungen, die dabei erfüllt werden müssen.

Die abholende Person muss nicht nur die Abholungseinladung dabei haben, sondern sich auch ausweisen. Wird für eine andere Person das Paket oder der Brief abgeholt, dann muss auch eine Einmalvollmacht oder eine hinterlegte Dauervollmacht vorgelegt werden. Nur dann ist es möglich, Paket- oder Briefsendungen abzuholen.

Vollmachtvorlage für Paketabholung bei der Post

Welchen Ausweis muss die bevollmächtigte Person mitbringen, um sich am Postschalter auszuweisen?

Damit Sie sich bei der Post ausweisen können, akzeptiert diese einen persönlichen Identitätsausweis mit Foto. Das kann beispielsweise der Reisepass, der Personalausweis, eine Identitätskarte, ein schweizerischer Führerausweis oder auch ein Ausländerausweis sein. Dabei muss der Ausweis als Originaldokument vorliegen. Dokumente, wie Familienbücher, Heirats- oder Partnerschaftsurkunden reichen jedoch nicht aus, um die Identität nachzuweisen. Auch eine Aufenthaltsgenehmigung gilt nicht als Identitätsnachweis.

Brauchen Partner & Partnerinnen mit ungleichen Familiennamen und in Wohngemeinschaft lebende Personen eine Vollmacht?

Stimmt der Name des Abholers nicht mit dem Namen auf der Sendung überein, dann wird immer eine Vollmacht verlangt. Das gilt auch bei Ehepaaren, die einen ungleichen Familiennamen besitzen.

Auch bei eingetragenen Partnerschaften oder Wohngemeinschaften ist dies der Fall. Somit kann die Post bei ungleichen Familiennamen nicht auf eine Zugehörigkeit schließen, auch wenn diese auf der gleichen Adresse gemeldet sind. Um die Sicherheitsanforderungen also zu erfüllen, muss hier eine Vollmacht eingereicht werden.

Vertrauensvermerk – Wer darf welche Post entgegennehmen?

Oftmals befinden sich auf der Abholkarte unterschiedliche Vermerke, bei denen die Post einen mitteilt, wer die Sendungen abholen darf. Bei Postvermerken wie “persönlich” und “vertraulich” bedeutet dies, dass es sich hierbei um Post handelt, die nur vom eigentlichen Empfänger ausgehändigt werden darf. das bedeutet auch, dass eine Postvollmacht nicht ausreicht, um diese Schriftstücke abzuholen. Lediglich eine Vollmacht, auf der ausdrücklich festgehalten wird, dass auch Schreiben mit Vermerken wie “vertraulich” oder “persönlich” dem Bevollmächtigten ausgehändigt werden darf, wird von der Post weitergegeben.

Sollte der Postvermerk “eigenhändig” festgehalten sein, dann handelt es sich hierbei um sehr vertrauliche Mitteilungen, bei denen nur der Empfänger persönlich diese abholen oder entgegennehmen darf. Eine bevollmächtigte Person kann hierfür nicht eingesetzt werden.

Paket mit ausgefüllter Vollmachtvorlage abholen
Vollmacht für Paket und Post bei DPD

Digital oder ausgedruckt – Spielt das eine Rolle?

Eine Post- und Paket Vollmacht kann entweder ausgedruckt oder digital erfolgen. Sobald sie ausgedruckt ist, müssen beide Parteien diese unterschreiben. Bequemer und einfacher geht es, wenn Sie einmalig digital die Vollmacht sowie eine Ausweiskopie bei der Post hinterlegen. So kann der Bevollmächtigte jederzeit zur Post gehen und dort die Zustellungen für Sie abholen. Eine Vollmacht, die jedoch nur digital verfasst wurde und per WhatsApp oder anderen Nachrichtendiensten übermittelt wurde, ist nicht gültig, außer es befindet sich eine Unterschrift darauf. Das kann beispielsweise dann sein, wenn die Vollmacht zu Hause vergessen wurde und ein Familienangehöriger dies per Foto weiterschickt.

Kann ich mit einer Postvollmacht auch Pakete abholen?

Grundsätzlich gilt eine Postvollmacht für Pakete und Briefe. Es wird hierbei keinen Unterschied gemacht, denn eine Vollmacht besagt, dass die Herausgabe aller postalischen Sendungen mit einschließt. Mit einer Einzelvollmacht sind Sie daher auch in der Lage, Pakete für den Vollmachgeber entgegenzunehmen.

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