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Vorlage: Auto-Kaufvertrag als ausfüllbare PDF

Ein korrekt aufgesetzter Kaufvertrag fürs Auto lässt keinen Raum für Fragen und Diskussionen und sorgt dafür, dass beide Seiten nach dem Austausch von Geld und Schlüsseln beruhigt auseinander gehen können. Langwierige Debatten oder juristische Auseinandersetzungen sind so gut wie ausgeschlossen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über den Autokaufvertrag wissen müssen.

Kaufverträge für Autos

Vorlage: Kaufvertrag für ein Auto

9,90 
Die Vorlage für einen Autokaufvertrag ist ein umfassender und anpassbarer Vertrag, der den Kauf- und Verkaufsprozess eines Fahrzeugs für beide

Pkw-Kaufvertrag Checkliste: das muss drinstehen

Der Kaufvertrag für Kraftfahrzeuge muss in zwei Exemplaren vorliegen. Eine für den gewerblichen und privaten Verkäufer und eine für den Käufer, jeweils einzeln. Außerdem muss der Kunde volljährig sein, damit der Vertrag gültig ist.

Wird jedoch ein Objekt in einer Sache unentgeltlich zum Gebrauch zur Verfügung gestellt, so besteht hier kein Mietverhältnis. Es wird stattdessen von einem Leihvertrag gesprochen.

Inhaltsverzeichnis

Gelber VW Bus

Daten zum Kraftfahrzeug

  • Marke
  • Modell
  • Motorleistung
  • Erstzulassung
  • Fahrgestell- und ggf. Motornummer
  • Fahrzeugbrief-Nr. (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • amtliches Kennzeichen
  • nächste Hauptuntersuchung
  • Kaufpreis
Diese Angaben sollten auch mit dem Fahrzeugschein abgeglichen werden.

Daten der Vertragspartner:

Umfassende Informationen, einschließlich Kontaktdaten und eindeutige Kennungen des Käufers und des Händlers. Vorzugsweise sogar Fotokopien der Personalausweise. Falls der Verkäufer nicht der Eigentümer des Fahrzeugs ist, ist eine Vollmacht des Eigentümers erforderlich.

Gewährleistung:

Beim Autoverkauf von Privat zu Privat muss keine gesetzliche Garantie geleistet werden. Der Verkäufer muss dies jedoch im Vertrag festhalten. Dennoch kann er Zusicherungen machen: Er bescheinigt zum Beispiel, dass das Fahrzeug unfallfrei ist, dass der Originalmotor noch eingebaut ist oder dass der Kilometerstand exakt ist. Außerdem sollte vermerkt werden, wie viele Vorbesitzer das Fahrzeug hatte, welche Zusatzausstattung vorhanden ist und ob es sich um ein importiertes Auto handelt.

Mann nimmt Autoschlüssel entgegen
KFZ-Kaufvertrag wird unterschrieben

Erklärung zum Ummelden:

Um maximale Sicherheit zu gewährleisten, wird das Fahrzeug abgemeldet übertragen. Für den Käufer ist es kein Problem, wenn er es neu anmeldet. Das ist zu beachten: Der Käufer sollte frühzeitig gewarnt werden, damit er sich rote Kennzeichen oder einen Anhänger sichern kann.

Wenn das Auto mit einem Kennzeichen verkauft wird, sollte der Käufer zustimmen, es innerhalb eines vorher vereinbarten Zeitrahmens umzumelden. Wird kein bestimmter Tag vereinbart und der Kunde meldet das Auto nicht um, kann es sein, dass die Strafzettel im Briefkasten des Verkäufers landen. Es ist sinnvoll, eine Bescheinigung sowohl an den Fahrzeuggaranten als auch an die Dispositionsstelle zu schreiben. So kann der neue Besitzer das Auto ohne Schwierigkeiten ummelden.

KFZ-Unterlagen und Barzahlung:

Dokumente wie der Kfz-Zulassungsschein, die beiden Zulassungsbescheinigungen oder ein Stilllegungsbescheid und Gutachten (z.B. TÜV, DEKRA, ADAC) sollten angeschlossen werden. Die Anzahl der Schlüssel zum Fahrzeug sollte ebenfalls angegeben werden. Bei den Zahlungsangeboten wird der Kaufpreis aufgeführt und ob der Verkäufer diesen bereits erhalten hat. Verkäufer sollten das Auto und die Schlüssel erst nach Annahme der gesamten Summe, am besten in Bargeld, übergeben.

Bestätigung der Übergabe

Beide Parteien schließen den Vertrag durch ihre Unterschrift ab, nachdem sie die Währung und die Schlüssel gewechselt haben.

Kfz Kaufvertrag – das sollten Verkäufer und Käufer wissen

Ein Kaufvertrag regelt die Transaktion eines Gebrauchtwagens zwischen Privatpersonen. Manchmal kann es zu Komplikationen kommen, wenn Sie ein Fahrzeug von Privatperson zu Privatperson verkaufen. Im Folgenden erfahren Sie, was Verkäufer und Käufer beachten sollten.

Untersuchung des Gebrauchtwagens

Für die Beteiligten ist es von Vorteil, das Fahrzeug beim ADAC untersuchen zu lassen. Dies kann bei den ADAC-Testzentren und beauftragten Fachleuten erfolgen. Ein Untersuchungsbericht macht das Auto attraktiver, wenn es zum Verkauf angeboten wird. Denn für Laien ist es nicht unkompliziert, den Zustand des Autos selbstständig zu beurteilen.

Laptop auf Schreibtisch

Was gibt es bei Probefahrten zu beachten?

Der Händler sollte sich vergewissern, dass der Käufer vor der Probefahrt volljährig ist und den erforderlichen Führerschein besitzt - nicht erst, wenn der Vertrag besiegelt wird. Im Idealfall sollte das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Probefahrt vollständig abgedeckt sein. Sollte der Probefahrer - also der voraussichtliche Käufer - einen Schaden am Auto verursachen, muss er in diesem Fall nur für die Selbstbeteiligung und einen eventuell höheren Schaden aufkommen.

Der mögliche Käufer sollte seine Probefahrt nur in Begleitung des Verkäufers antreten. Wesentlich vor Beginn ist eine Vereinbarung über die Probefahrt, die einen Gebrauchtwagen verbindet.

Frau ist Kundin im Autohaus

Worauf Sie als Verkäufer achten sollten


Die Daten im Kaufvertrag müssen mit denen im Ausweisdokument des Käufers unter Angabe der Dokumentennummer und der ausstellenden Institution abgeglichen werden. Um Probleme mit verspäteten Zahlungen oder Ratenzahlungen zu vermeiden, sollten die Gesamtkosten des Kaufs bei der Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer vollständig in bar beglichen werden.

Dann erhält der Käufer den Teil II der Zulassungsbescheinigung, die so genannten Eigentumsdokumente. Nach Abschluss des Geschäfts fertigt der Verkäufer Duplikate der einzelnen Unterlagen an und schickt die Originale an die beiden beteiligten Stellen – Versicherung und Zulassung.

Das ist wichtig für Käufer

Der Käufer prüft die Angaben in den Fahrzeugpapieren und verlangt bei Fahrzeugen, die aus einem Land der Europäischen Union importiert werden, eine Abstammungsbestätigung. Wenn nicht der Eigentümer, sondern ein bevollmächtigter Vertreter mit dem Käufer verhandelt, muss sich letzterer durch eine zusammengestellte Verkaufsvollmacht und einen Personalausweis oder Reisepass legitimieren. Der Käufer trägt seine Adresse in seine Unterlagen ein. Die Zusatzausstattungen und das Zubehör zum Auto werden vollständig im Kaufvertrag beschrieben. Falls der Platz nicht ausreicht, wird ein Zusatzblatt hinzugefügt, das von beiden Parteien unterzeichnet wird.

Die rechtliche Verantwortung und der umfassende Schutz gehen mit dem Kauf des Autos auf den Käufer über. Er sollte prüfen, ob der Plan für die Fahrzeugabsicherung positiv ist und kann gegebenenfalls eine andere Vereinbarung treffen.

Untersuchung des Gebrauchtwagens

Gewerbliche Kraftfahrzeughändler müssen vor der Vermarktung eines Gebrauchtwagens mindestens einmal eine Sichtprüfung durchführen, um wesentliche und offensichtliche Mängel festzustellen. Die durch die Rechtsprechung geschaffenen Anforderungen an die Sichtprüfung beim Kauf eines Gebrauchtwagens stellt auch der gewerbliche Kraftfahrzeughändler im Vermittlungsgeschäft, wenn er das Fahrzeug nicht in eigenem Namen, sondern im Auftrag eines privaten Verkäufers vermarktet.

Die Sichtprüfung beinhaltet einen Blick auf die Unterseite des Fahrzeugs, das zu diesem Zweck auf eine Hebebühne gehoben werden muss. Wird diese Sichtprüfung nicht durchgeführt, kann der Kfz-Händler nach § 311 Abs. 3 BGB in Anspruch genommen werden.

Automotor
Bronzener Wagen steht auf Hebebühne in Werkstatt

Verkauf gebrauchter E-Autos – Das gilt es zu beachten

Alle spezifischen Gefahren, die mit dem Kauf eines gebrauchten Elektrofahrzeugs verbunden sind, sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden. In erster Linie geht es um die Kapazität der Batterien und die Entwicklung des potenziellen Eintauschwerts. Beides lässt sich vor einer Kaufentscheidung nur schwer abschätzen.

Persönliche Anforderungen analysieren

Bevor man sich für das richtige Elektroauto entscheidet, sollten die privaten Wünsche an die Art des Fahrzeugs, einschließlich Platzangebot und Zubehör, ermittelt werden. Bei E-Autos müssen Käufer berücksichtigen, welche Reichweite und Ladetechnik das Auto haben sollte. Liegt der tägliche Arbeitsweg zum Beispiel bei 50 Kilometern, reicht ein Elektroauto der ersten Generation aus. Übersteigen die Transportwege 100 Kilometer oder mehr, kann es für ältere Modelle mit einer betagten Batterie schwierig werden.

Reichweitenangaben sind kritisch zu betrachten

Im Allgemeinen ist die tatsächliche Reichweite von E-Autos deutlich geringer als angegeben und hängt von der Größe der Betriebsbatterie (kWh) und der Leistungsnutzung ab. Diese hängt stark von der Fahrweise, der Außentemperatur und den Witterungsbedingungen sowie von der Nutzung der Heizung oder Klimaanlage ab. Unter bestimmten Bedingungen und Nutzungen kann eine Winterreichweite von 200 Kilometern unter ungewöhnlichen Bedingungen nur 100 Kilometer betragen. Vergessen Sie nicht, dass die Reichweite auch mit zunehmender Akkulaufzeit sinkt.

Akku prüfen lassen

Die Antriebsbatterie ist das kostspieligste Element in einem Elektrofahrzeug und nutzt sich mit der Zeit unweigerlich ab. Je mehr Ladezyklen, desto stärker ist die Alterung. Daher ist es für den Verkäufer wichtig, sich über den Zustand der Batterie so genau wie möglich zu vergewissern. Der Zustand der Antriebsbatterien wird im Rahmen der normalen Servicekontrollen und Inspektionen in der Werkstatt des Herstellers überprüft.

Wer bekommt beim Verkauf den Original-Kaufvertrag des Gebrauchtwagens?

Der echte Kaufvertrag für ein Motorrad oder Auto wird dem Käufer des Fahrzeugs ausgehändigt. Das Duplikat ist für den Verkäufer bestimmt.

Mann mit Tablet in der Hand

Was gibt es bei einer Ummeldung zu beachten?

Wenn der Käufer es versäumt, das Auto umzumelden, besteht die Möglichkeit, dass der Verkäufer weiterhin für die Kfz-Steuer und den Versicherungsschutz haftet. Daher ist es ratsam, dass beide am Kaufvertrag Beteiligten direkt zur Zulassungsstelle fahren und das Auto ummelden.

Eine andere empfehlenswerte Lösung ist es, das Auto vor der Übergabe an den neuen Besitzer abzumelden. Dies empfiehlt sich vor allem bei Käufern, die sich außerhalb Deutschlands niederlassen. Nach der Deaktivierung darf es nicht mehr auf öffentlichen Straßen betrieben werden. Der Käufer benötigt ein Kurzzeit- oder Auslandskennzeichen oder einen Anhänger.

Der mögliche Käufer sollte seine Probefahrt nur in Begleitung des Verkäufers antreten. Wesentlich vor Beginn ist eine Vereinbarung über die Probefahrt, die einen Gebrauchtwagen verbindet.

Rotes Auto von Hyundai im Park

Überführung und Anmeldung eines ausländischen Fahrzeugs

Um ein Auto aus einem anderen EU-Land nach Deutschland überführen zu können, benötigen Sie die Ausfuhrkennzeichen des Kaufortes. Um eine reibungslose Zulassung in Deutschland zu gewährleisten, ist es wichtig, alle notwendigen Papiere vom Verkäufer zu erhalten.

Bei der Einfuhr eines Fahrzeugs aus einem EU-Staat, das sich bereits im Besitz eines neuen Fahrzeugs befindet oder frisch aus der Plastikverpackung kommt, müssen bestimmte zusätzliche Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden.

– Ausländische Fahrzeugpapiere

– EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier)

– Bestätigung über die reguläre Hauptuntersuchung (falls das Fahrzeug älter als drei Jahre sein sollte)

– Mitteilung über den innergemeinschaftlichen Erwerb (bei Neufahrzeugen)

Ein Problem entsteht in der Regel, wenn ein Fahrzeug nicht für den europäischen Markt konzipiert wurde, aber nun in Deutschland erstmals zugelassen werden soll.

Dies gilt beispielsweise, wenn ein Fahrzeug aus Nordamerika importiert oder als “Umzugsgut” aus einem anderen Land wie Ägypten oder Russland gekauft wird. In diesen Fällen wird es keine EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) geben.

 

Übergabe des Fahrzeugs und des Kaufpreises

Nach der Übereinkunft zur Kaufvereinbarung händigt der Händler das Fahrzeug, die Schlüssel und die Fahrzeugpapiere an den Käufer aus. Es ist wichtig, dass der Händler den Fahrzeugbrief erst dann aushändigt, wenn er die Kaufsumme erhalten hat.

Sachmängelhaftung ausschließen

Als persönlicher Händler brauchen Sie das Fahrzeug nicht auf äußerlich nicht erkennbare Mängel zu prüfen.

  • Wenn der Kunde sein Interesse bekundet und Ihre Erklärung in den Kaufvertrag aufnimmt, garantieren Sie eine Eigenschaft des Fahrzeugs wie Kilometerstand, Einbau von Ersatzteilen, Motorfunktion und andere Funktionen. Dies kann unter bestimmten Umständen sogar eine Garantie beinhalten.
  • Der Käufer eines Gebrauchtwagens muss mit Abnutzungserscheinungen rechnen, die auf Materialverschleiß zurückzuführen sind, sowie mit einer möglichen Anfälligkeit für Reparaturen und Verletzungen, die noch nicht aufgedeckt wurden, was höchstwahrscheinlich dazu führen wird, dass das Fahrzeug bei fortgesetzter Nutzung nicht mehr funktionsfähig ist, es sei denn, das defekte Teil wird ersetzt.
Formularbögen mit Haftmarkern
Häufig gestellte Fragen zum Mietvertrag

FAQ

In Deutschland existiert kein umfassendes Rückgaberecht für gebrauchte Kraftfahrzeuge. Nach § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können Sie als Kunde Artikel, die Sie online, telefonisch oder vor Ort gekauft haben, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben und Sie erhalten Ihr Geld zurück. Diese Regelung gilt auch beim Online-Kauf eines Autos. In allen anderen Fällen besteht das umfassende Widerrufsrecht nicht.

Das bedeutet konkret: Wer ein Auto bei einem stationären Händler gekauft hat, kann danach nicht mehr ohne weiteres vom Kaufvertrag für das Auto zurücktreten. Dies ist nur in ganz bestimmten Fällen möglich.

Die Formulierung “gekauft wie besichtigt” bedeutet, dass der Käufer ein Fahrzeug erwirbt, bei dem er sich über bestimmte Mängel im Klaren ist.

Man muss kein Fachmann sein, denn es handelt sich um Mängel, die für jeden Ungeübten mit bloßem Auge erkennbar sind und bei denen es nicht notwendig ist, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, oder die bei einer normalen Begutachtung oder Probefahrt überprüft werden. Solche auffälligen Mängel sind zum Beispiel:

  • Kaputte Fenster, z. B. infolge eines Steinschlags
  • Kratzer, Schrammen, Dellen oder Beulen an Stoßstange oder Karosserie
  • Defekte Elektroteile, z. B. Klimaanlage, Blinker oder Radio

Der Widerruf oder Rücktritt vom Kaufvertrag beim Kauf eines Gebrauchtwagens oder eines Neuwagens ist nur möglich, wenn ein wesentlicher Mangel des Fahrzeugs nachgewiesen wird.

Ein Mangel liegt vor, wenn das Auto nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Der Schaden muss so erheblich sein, dass es unvernünftig ist, ihn einfach hinzunehmen.

Dies gilt nicht, wenn z.B. die Verwendbarkeit des Fahrzeugs nur geringfügig beeinträchtigt ist oder der Mangel vom Käufer ohne unzumutbaren Aufwand selbst behoben werden kann. Eine solche Beeinträchtigung ist unerheblich.

Ist ein Mangel als unerhebliche geringfügige Beeinträchtigung einzustufen, kommt es häufig zu Auseinandersetzungen, die dann oft in einem Gerichtsverfahren mit einem Sachverständigengutachten geklärt werden.

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