Personalfragebogen

Vermögenswirksame Leistungen (VWL) im Personalfragebogen: Eintragungen richtig vornehmen

Geschäftsfrau im Büro, die bei der Arbeit einen Laptop verwendet

Kurzfassung des Artikels

Vermögenswirksame Leistungen (VWL) gehören zu den zentralen Angaben im Personalfragebogen. Der Artikel zeigt, wie Arbeitgeber diese korrekt ins Personalstammblatt eintragen, welche gesetzlichen Grundlagen gelten und welche VWL-Arten typischerweise angeboten werden. Es wird erklärt, welche Angaben Pflicht sind, wie man Fehler erkennt und Formulare richtig ausfüllt. Zudem gibt es Tipps zur Prozesssicherheit, Hinweise zur digitalen Erfassung, Unterschiede je nach Vertragsform und Handlungsempfehlungen bei Änderungen. Datenschutz und Archivierungspflichten werden ebenso behandelt wie häufige Fragen der Mitarbeitenden zur VWL.

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Einleitung und Relevanz der VWL im Personalfragebogen

Vermögenswirksame Leistungen (VWL) zählen zu den klassischen Sozialleistungen, die viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt anbieten. Ihre korrekte Erfassung im Personalfragebogen ist entscheidend für eine reibungslose Lohnabrechnung, die Weitergabe an Finanzinstitute und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Gerade weil die Angaben zu VWL freiwillig erfolgen und oft individuell gestaltet sind, schleichen sich hier häufig Fehler oder Auslassungen ein – mit potenziellen Nachteilen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Ein durchdachter Personalfragebogen sorgt dafür, dass die Angaben zu VWL vollständig, verständlich und einheitlich erfasst werden. Arbeitgeber vermeiden so unnötige Rückfragen, Nachbearbeitungen oder Verzögerungen bei der Einrichtung der Zahlungen. Zudem trägt ein klar strukturierter Fragebogen dazu bei, Missverständnisse bei neuen Mitarbeitenden zu vermeiden und die Personalabteilung zu entlasten. Der Eintrag zur VWL ist oft mit anderen Angaben im Personalstammblatt verknüpft, z. B. Bankverbindungen, Vertragsart oder Steuerklasse – ein unvollständiger oder unklarer Eintrag kann sich dadurch auf weitere administrative Prozesse auswirken. Der vorliegende Artikel bietet eine detaillierte Anleitung für Arbeitgeber und Personalverantwortliche, wie die VWL korrekt in den Personalfragebogen aufgenommen werden. Er zeigt auf, welche Arten von Leistungen typischerweise angeboten werden, worauf bei der Formulargestaltung zu achten ist, welche rechtlichen Vorgaben gelten und welche praktischen Maßnahmen die Datenqualität und den Bearbeitungsprozess verbessern.
  • VWL sind freiwillige Arbeitgeberleistungen zur Vermögensbildung
  • Sie können auf Bausparverträge, Fonds oder Versicherungen eingezahlt werden
  • Viele Mitarbeitende kennen ihre Ansprüche nicht genau
  • Eintragungen im Personalbogen beeinflussen interne Prozesse und Lohnabrechnung
  • Fehlerhafte VWL-Angaben führen zu Rückfragen oder Verzögerungen
  • Personalformulare sollten für VWL konkrete Felder vorsehen
  • Einheitliche Einträge erleichtern die Weiterverarbeitung in der Buchhaltung
  • Digitale Formulare helfen, die Fehlerquote zu reduzieren

Gesetzliche Grundlagen der vermögenswirksamen Leistungen

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Die vermögenswirksamen Leistungen sind in Deutschland durch das Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) geregelt. Dieses Gesetz soll die Vermögensbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fördern und verpflichtet den Arbeitgeber zur Überweisung der vereinbarten Beiträge an ein vom Arbeitnehmer bestimmtes Anlageinstitut. Eine gesetzliche Pflicht zur Zahlung besteht allerdings nicht – es sei denn, ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein individueller Arbeitsvertrag sieht dies vor.

Arbeitgeber, die VWL anbieten, müssen bestimmte formale Anforderungen erfüllen. Dazu gehört insbesondere die korrekte und rechtzeitige Überweisung der Leistungen, die Einhaltung der Nachweis- und Dokumentationspflichten und die eindeutige Zuordnung der Zahlung zur jeweiligen Anlageform. Wichtig ist auch die Einhaltung der Förderrichtlinien, denn nur wenn das Anlageprodukt bestimmte Voraussetzungen erfüllt, können Mitarbeitende die Arbeitnehmersparzulage beim Finanzamt beantragen.

Für die Praxis bedeutet das: Der Personalfragebogen muss Felder enthalten, die eine vollständige und gesetzeskonforme Erfassung der relevanten Daten ermöglichen. Dazu zählen neben dem Anlageinstitut auch die Vertragsnummer, die Art der Anlage und der gewünschte monatliche Beitrag. Eine lückenhafte oder fehlerhafte Dokumentation kann dazu führen, dass Mitarbeitende keine Förderung erhalten oder Arbeitgeber ihrer rechtlichen Verpflichtung nicht nachkommen. Das Risiko lässt sich durch sorgfältig konzipierte Formulare minimieren.

Welche VWL-Arten gibt es und was wird üblicherweise angeboten?

Vermögenswirksame Leistungen können in unterschiedliche Anlageformen fließen. Der Gesetzgeber gibt dabei keine einheitliche Richtung vor, sondern erlaubt den Mitarbeitenden die Auswahl aus verschiedenen förderfähigen Möglichkeiten. In der Praxis ergibt sich dadurch eine große Bandbreite. Für Arbeitgeber ist es sinnvoll, im Personalfragebogen nicht nur ein Freifeld zur Auswahl zu lassen, sondern die gängigsten Optionen aktiv vorzugeben – so werden Eintragungsfehler reduziert und die Verarbeitung vereinfacht.

Die Wahl des Anlageprodukts liegt zwar grundsätzlich beim Mitarbeitenden, doch es ist üblich, dass Unternehmen bestimmte Arten von Verträgen häufiger unterstützen oder durch Rahmenverträge vereinfachen. Manche Firmen bieten sogar eine direkte Beratung oder Informationsmaterialien zu VWL an. Je besser die Auswahl dokumentiert ist, desto klarer ist die spätere Umsetzung im Lohnabrechnungsprozess.

Ein Personalfragebogen sollte deshalb klar angeben, welche Vertragsart gewählt wurde und ggf. auch, ob ein bestehender Vertrag fortgeführt oder ein neuer abgeschlossen wurde. In Kombination mit einer exakten Benennung des Anbieters und der Vertragsnummer lässt sich das Risiko von Rückfragen oder Fehlüberweisungen reduzieren.

  • Bausparvertrag: Besonders beliebt, da er in Kombination mit der Arbeitnehmersparzulage förderfähig ist und oft von Wohnungsbaugesellschaften aktiv angeboten wird.
  • Fondsgebundene Sparpläne: Investmentfonds bieten höhere Renditechancen, bergen aber auch mehr Risiko. Förderfähig bei Anlage über spezielle VWL-Fonds.
  • Bank-Sparplan: Klassische Sparverträge mit festem Zinssatz. Sicher, aber meist geringere Verzinsung als andere VWL-Arten.
  • Betriebliche Altersvorsorge (bAV): In manchen Fällen auch über VWL finanzierbar, je nach Anbieter und Vertragsgestaltung.
  • Lebensversicherung: Selten gewählt, aber grundsätzlich möglich. Muss bestimmte Förderkriterien erfüllen.
  • Beteiligung am Unternehmen: Aktien oder Genossenschaftsanteile des eigenen Arbeitgebers. In der Praxis eher selten genutzt.
Geschäftsmann beim Ausfüllen eines Dokumentes

Bedeutung der richtigen Eintragung im Personalstammblatt

Die Eintragung der vermögenswirksamen Leistungen im Personalstammblatt ist keine Formalität, sondern ein wichtiger Schritt für die korrekte Lohnabrechnung und die Kommunikation mit dem Anlageinstitut. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben führen regelmäßig zu Rückfragen, Verzögerungen und unnötigem Verwaltungsaufwand. Darüber hinaus kann eine fehlerhafte Überweisung dazu führen, dass Mitarbeitende ihre staatlichen Förderansprüche verlieren.

Ein weiteres Risiko liegt darin, dass die VWL-Angaben nicht mit anderen Daten im Personalbogen abgestimmt sind. Insbesondere bei neuen Mitarbeitenden ist es wichtig, dass die Angaben zur Bankverbindung, zum Anlageinstitut und zur Vertragsnummer korrekt und vollständig vorliegen. Stimmen diese nicht überein oder fehlen sie, kann die Einrichtung der VWL monatelang verzögert werden.

Deshalb sollte der Personalfragebogen so gestaltet sein, dass er die relevanten Daten abfragt, strukturierte Antwortmöglichkeiten vorgibt und ausreichend Raum für spezifische Angaben lässt. Auch eine verpflichtende Prüfung durch die Personalabteilung oder ein automatisierter Validierungsschritt in einem digitalen Formular kann dazu beitragen, die Fehlerquote zu minimieren und die Effizienz zu steigern.

Pflichtfelder und freiwillige Angaben bei VWL im Formular

Im Personalfragebogen sind einige Angaben zur VWL zwingend notwendig, damit die Leistungen korrekt abgeführt und verarbeitet werden können. Andere Informationen sind optional, aber empfehlenswert – etwa für interne Dokumentationen oder zur späteren Nachvollziehbarkeit. Wer Formulare erstellt oder prüft, sollte klar zwischen Pflicht- und Kannfeldern unterscheiden und diese im Layout des Formulars eindeutig kennzeichnen.

Fehlen bestimmte Pflichtangaben, kann die VWL-Zahlung nicht korrekt eingerichtet werden. Dies betrifft insbesondere die Vertragsnummer, das gewählte Anlageprodukt sowie das Anlageinstitut. Auch der Eintrag zur Beitragshöhe darf nicht fehlen, da sonst keine Überweisung stattfinden kann. Freiwillige Felder können zusätzliche Informationen enthalten, die im Rahmen der Personalakte oder für spätere Änderungen hilfreich sind.

Ein durchdachtes Formular bietet nicht nur strukturierte Eingabefelder, sondern auch Hinweise und Hilfetexte, welche Angaben wie und warum erforderlich sind. In digitalen Formularen lassen sich Pflichtfelder technisch erzwingen – eine effektive Methode, um die Datenqualität bereits beim Ausfüllen sicherzustellen.

  • Anlageinstitut: Name der Bank, Bausparkasse oder des Fondsanbieters. Pflichtfeld für die Überweisung.
  • Vertragsnummer: Eindeutige Kennung des VWL-Vertrags. Notwendig für die Zuordnung beim Anbieter.
  • Art des Vertrags: Z. B. Bausparvertrag, Fonds oder Sparplan. Wird zur korrekten Verbuchung benötigt.
  • Monatlicher Beitrag: Höhe der VWL-Leistung in Euro. Muss klar angegeben sein.
  • Beginn der Zahlung: Ab welchem Monat soll die Zahlung starten? Relevant für die Lohnbuchhaltung.
  • Vertragsstatus: Neuabschluss oder Fortführung eines bestehenden Vertrags. Optionale, aber sinnvolle Information.

So erkennen Sie fehlerhafte oder unvollständige VWL-Angaben

Fehler bei den VWL-Angaben im Personalfragebogen sind keine Seltenheit – oft liegt es an unklaren Formulierungen im Formular, fehlendem Wissen der Mitarbeitenden oder an Unachtsamkeit beim Ausfüllen. Diese Fehler können schwerwiegende Folgen haben: Die Zahlung erfolgt nicht, das Anlageinstitut lehnt die Überweisung ab oder die Daten lassen sich nicht digital weiterverarbeiten. Deshalb ist eine systematische Prüfung unerlässlich.

Besonders fehleranfällig sind Freitextfelder, handschriftlich ausgefüllte Formulare oder veraltete Vorlagen. Auch falsche Vertragsarten, Zahlendreher in der Vertragsnummer oder fehlende Beiträge sind typische Ursachen. Mit einem standardisierten Formular und internen Prüfprozessen lassen sich solche Probleme weitgehend vermeiden.

Wer regelmäßig Personalfragebögen bearbeitet, sollte typische Fehlerquellen kennen und gezielt prüfen. Besonders bei Neueintritt, Vertragswechsel oder VWL-Änderungen sollte eine vollständige und aktuelle Angabe vorliegen.

  • Keine oder unvollständige Angabe zum Anlageinstitut
  • Vertragsnummer fehlt oder ist fehlerhaft
  • Art des VWL-Vertrags nicht eindeutig angegeben
  • Beitragshöhe fehlt oder unplausibel (z. B. 0 € oder 300 €)
  • Beginn der Zahlung nicht ausgefüllt
  • Verwechslung von Bausparvertrag und Fondsplan
  • Veraltete Vertragsdaten bei Weiterführung eines bestehenden Vertrags
  • Freitextfelder ohne Struktur führen zu unleserlichen Angaben
Stapel von Münzen mit einer Person, die im Hintergrund Notizen schreibt und Finanzen und Investitionen darstellt.

Anleitung: VWL korrekt im Personalfragebogen eintragen

Damit die vermögenswirksamen Leistungen korrekt erfasst und verarbeitet werden können, ist ein systematisches Vorgehen beim Ausfüllen des Personalfragebogens unerlässlich. Arbeitgeber sollten ein Formular verwenden, das alle relevanten Felder enthält, verständlich aufgebaut ist und durch Hinweise die Eintragung erleichtert. Diese Anleitung unterstützt Personalverantwortliche und Mitarbeitende Schritt für Schritt bei der richtigen Angabe der VWL-Daten.

Vor dem Ausfüllen sollte der Mitarbeitende seine VWL-Vertragsunterlagen bereithalten. Bei einem Neuabschluss muss die Bankverbindung des Anlageinstituts, die Vertragsnummer (sofern bereits vorhanden) und die genaue Art der Anlage bekannt sein. Auch der monatliche Beitrag, der vom Arbeitgeber gezahlt werden soll, muss vorab definiert werden. Bei Weiterführung eines bestehenden Vertrags ist zu prüfen, ob alle Angaben noch aktuell sind.

Der Personalfragebogen muss anschließend klar, vollständig und leserlich ausgefüllt werden – in digitalen Formularen erfolgt dies vorzugsweise per Eingabemaske mit Pflichtfeldvalidierung. Jede Angabe sollte abschließend nochmals auf Plausibilität geprüft werden, bevor das Formular an die Personalabteilung übergeben wird. Nur so ist gewährleistet, dass die VWL-Zahlung korrekt eingerichtet werden kann.

  • 1. Anlageinstitut benennen: Tragen Sie den Namen der Bausparkasse, Bank oder des Fondsanbieters korrekt ein.
  • 2. Vertragsart auswählen: Wählen Sie aus den vorgegebenen Optionen (z. B. Bausparvertrag, Fonds, Sparplan) die zutreffende aus.
  • 3. Vertragsnummer angeben: Falls bereits vorhanden, die vollständige Nummer des VWL-Vertrags eintragen.
  • 4. Beitrag festlegen: Geben Sie den monatlichen Beitrag an, der vom Arbeitgeber überwiesen werden soll.
  • 5. Zahlungsbeginn eintragen: Tragen Sie das Datum oder den Monat ein, ab dem die Zahlung erfolgen soll.
  • 6. Status definieren: Markieren Sie, ob es sich um einen Neuabschluss oder eine Fortführung handelt.

Häufige Fragen von Mitarbeitenden zu VWL und wie man sie beantwortet

Bei der Erfassung vermögenswirksamer Leistungen im Personalfragebogen treten regelmäßig Rückfragen auf. Viele Mitarbeitende haben keine genaue Vorstellung davon, was VWL sind, wie sie funktionieren und welche Angaben notwendig sind. Besonders bei Berufseinsteigern oder bei einem Arbeitgeberwechsel herrscht oft Unsicherheit. Eine gut vorbereitete Personalabteilung kann diese Fragen effizient beantworten und den Eintragungsprozess beschleunigen.

Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass VWL automatisch vom Arbeitgeber gezahlt werden müssen. Mitarbeitende erwarten diese Leistung teilweise als Standard, obwohl sie häufig tariflich oder individuell geregelt ist. Auch die Frage nach dem “richtigen” Vertrag oder dem besten Anlageprodukt wird häufig gestellt – hier darf die Personalabteilung zwar informieren, sollte aber keine Beratung im rechtlichen Sinne leisten.

Zur Vermeidung von Nachfragen und Irrtümern empfiehlt es sich, den Personalfragebogen mit einem kurzen Infoblatt oder Link zu einem Erklärvideo zu ergänzen. Dort können grundlegende Punkte erklärt und typische Unsicherheiten ausgeräumt werden. Das spart Zeit, reduziert Rückfragen und verbessert die Datenqualität erheblich.

Arbeitgeberpflichten und typische Versäumnisse

Auch wenn vermögenswirksame Leistungen grundsätzlich freiwillig sind, entstehen für Arbeitgeber bei deren Gewährung konkrete Pflichten. Sobald ein Mitarbeitender einen förderfähigen VWL-Vertrag einreicht und ein Anspruch besteht, muss der Arbeitgeber die vereinbarte Leistung korrekt und fristgerecht an das angegebene Anlageinstitut überweisen. Diese Zahlung ist Bestandteil des Arbeitsverhältnisses und unterliegt somit arbeits- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen.

Zu den häufigsten Versäumnissen zählen fehlende oder verspätete Überweisungen, die Nutzung veralteter Vertragsdaten oder das Unterlassen der Dokumentation im Lohnsystem. Solche Fehler können zu Nachteilen für den Mitarbeitenden führen – beispielsweise zum Verlust der staatlichen Arbeitnehmersparzulage – und rechtliche Konsequenzen für das Unternehmen nach sich ziehen.

Um diesen Risiken vorzubeugen, sollten Arbeitgeber den Prozess der VWL-Erfassung standardisieren, interne Prüfmechanismen einführen und den Personalfragebogen regelmäßig auf Aktualität und Vollständigkeit kontrollieren. Bei Unsicherheiten über die Pflichten empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Steuerberater oder der Lohnbuchhaltung.

Tipps zur internen Prozesssicherheit bei der VWL-Erfassung

Die Erfassung von vermögenswirksamen Leistungen sollte im Unternehmen nicht dem Zufall überlassen werden. Eine klare Prozessdefinition, einheitliche Vorlagen und regelmäßige Schulungen der Personalabteilung sorgen dafür, dass keine Informationen verloren gehen und alle Beteiligten wissen, was zu tun ist. Fehlerhafte VWL-Angaben sind oft keine Einzelfälle, sondern entstehen aus systemischen Schwächen – etwa bei der Dokumentation oder Kontrolle.

Gerade bei Neueinstellungen oder Änderungen während des Beschäftigungsverhältnisses ist es wichtig, dass die VWL-Daten vollständig und korrekt vorliegen. Ein Abgleich mit dem Lohnprogramm, die Validierung von Vertragsdaten und eine transparente Kommunikation mit dem Mitarbeitenden gehören zu den Pflichtaufgaben der Personalabteilung. Digitale Formulare mit Validierungsregeln sind ein probates Mittel, um die Fehlerquote deutlich zu senken.

Wichtig ist auch die Kontrolle, ob die Zahlung der VWL korrekt eingerichtet wurde und regelmäßig erfolgt. Nur wenn alle Beteiligten ihren Aufgaben nachkommen, kann der Prozess reibungslos funktionieren – zum Vorteil des Unternehmens und der Mitarbeitenden.

  • Verbindliche Checkliste zur VWL-Erfassung erstellen
  • Nur aktuelle Formularvorlagen im Umlauf lassen
  • Personalfragebogen digitalisieren und Pflichtfelder einbauen
  • Vertrag und Anlageprodukt durch Mitarbeitende gegenzeichnen lassen
  • VWL-Einträge in Lohnsystem doppelt prüfen
  • Regelmäßige Schulung der Personalabteilung
  • Rückfragen zur VWL standardisiert beantworten
  • Prozessverantwortliche benennen und kontrollieren lassen

Beispiele für digitale Formularlösungen zur VWL-Erfassung

Digitale Personalfragebögen bieten zahlreiche Vorteile bei der Erfassung von vermögenswirksamen Leistungen. Sie sorgen für strukturierte Angaben, verringern die Fehlerquote und ermöglichen eine automatisierte Weiterverarbeitung der Daten. Je nach eingesetzter Technologie lassen sich Pflichtfelder, Eingabehilfen oder Validierungsregeln einbauen, die eine lückenlose und korrekte Datenerfassung sicherstellen.

Ein intelligentes Formular kann zum Beispiel prüfen, ob eine Vertragsnummer korrekt formatiert ist, ob die Beitragshöhe im erwarteten Rahmen liegt oder ob Pflichtfelder ausgefüllt wurden. Auch Dropdown-Menüs für die Auswahl des Anlageprodukts oder vordefinierte Auswahlfelder für das Anlageinstitut vereinfachen das Ausfüllen erheblich. Bei besonders durchdachten Lösungen wird sogar ein Hinweis angezeigt, wenn ein häufig gemachter Fehler auftritt.

Die nachfolgenden Beispiele zeigen, wie Formulare zur VWL-Erfassung konkret ausgestaltet sein können. Sie lassen sich in bestehende Prozesse integrieren, sind auf individuelle Anforderungen anpassbar und bringen die VWL-Verwaltung auf ein höheres Niveau.

  • PDF-Formular mit Pflichtfeldern: Klassisches interaktives PDF mit Validierung und Druckoption – ideal für kleine Unternehmen ohne HR-Software.
  • Webbasiertes Formular mit Datenbankanbindung: Erlaubt direkte Speicherung der Angaben in einer internen Datenbank zur Weiterverarbeitung.
  • Mobile-optimiertes Formular: Ermöglicht das Ausfüllen auf Smartphones oder Tablets – ideal für Mitarbeitende ohne PC-Zugang.
  • Formular mit Echtzeitprüfung: Prüft Einträge direkt beim Tippen und gibt Rückmeldungen zur Plausibilität der Angaben.
  • Intranet-Formular mit Benutzerkonto: Verknüpft die Eingabe direkt mit dem Mitarbeitendenprofil und archiviert alle Änderungen.
  • VWL-Modul innerhalb eines HR-Portals: Integration in bestehende HR-Systeme mit Schnittstellen zur Lohnbuchhaltung und digitaler Signatur.

Unterschiede bei VWL-Angaben je nach Vertragsform und Arbeitsverhältnis

Die Eintragung vermögenswirksamer Leistungen im Personalfragebogen ist nicht bei allen Beschäftigungsverhältnissen identisch. Abhängig von der Vertragsform – etwa Vollzeit, Teilzeit, Minijob oder Ausbildungsverhältnis – können unterschiedliche Regelungen gelten. Auch Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen beeinflussen, ob und in welcher Höhe VWL gezahlt werden.

Bei Auszubildenden sind VWL häufig tariflich geregelt und werden automatisch mit der Ausbildungsvergütung berücksichtigt. In solchen Fällen sollte das Formular bereits entsprechende Hinweise enthalten und eine standardisierte Eintragung vorsehen. Bei Minijobbern dagegen werden VWL selten gezahlt, hier empfiehlt sich eine eindeutige Option wie „nicht vorgesehen“ im Formular, um unnötige Rückfragen zu vermeiden.

Freie Mitarbeitende, Werkstudenten oder Personen mit befristeten Verträgen stellen ebenfalls Sonderfälle dar. Für sie gelten je nach Status unterschiedliche Ansprüche oder auch Ausschlüsse. Der Personalfragebogen sollte diese Konstellationen berücksichtigen, um sicherzustellen, dass nur relevante Angaben abgefragt und verarbeitet werden. Eine saubere Differenzierung verhindert Missverständnisse und spart Zeit in der Personalabteilung.

Was tun bei Änderungen der VWL während des laufenden Arbeitsverhältnisses?

Im Laufe eines Arbeitsverhältnisses kann es zu Änderungen bei den vermögenswirksamen Leistungen kommen – etwa durch einen Anbieterwechsel, eine Vertragskündigung oder die Anpassung der Beitragshöhe. Solche Änderungen müssen unverzüglich in den Personalunterlagen aktualisiert werden, um fehlerhafte Überweisungen und unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden.

Arbeitgebende sollten ein separates Änderungsformular oder einen definierten Änderungsprozess bereitstellen, damit Mitarbeitende ihre neuen Daten korrekt und strukturiert mitteilen können. Der Personalfragebogen selbst kann hierfür eine Ergänzungsseite oder ein Änderungsfeld enthalten. Bei digitalen Formularlösungen lässt sich eine Änderungsfunktion integrieren, die automatisch den alten Eintrag archiviert und den neuen übernimmt.

Alle Änderungen sollten zeitnah geprüft, im Lohnprogramm umgesetzt und dokumentiert werden. Eine Kopie der neuen Vertragsdaten gehört in die Personalakte. Eine standardisierte Vorgehensweise stellt sicher, dass keine Information verloren geht und die VWL weiterhin korrekt verarbeitet werden kann.

  • Änderung des Anlageinstituts durch neue Bank oder Fonds
  • Vertragskündigung und Neuanlage durch den Mitarbeitenden
  • Erhöhung oder Reduzierung des Beitragsbetrags
  • Einmalige Zahlung anstelle monatlicher Überweisung
  • Vertragsänderung z. B. von Bausparplan zu Fondssparplan
  • Verlust des Anspruchs z. B. bei Stundenreduzierung
  • Formular für Änderungsmitteilung bereitstellen
  • Alle Änderungen durch Mitarbeitenden schriftlich bestätigen lassen

Datenschutz und Archivierungspflichten bei VWL-Angaben

Angaben zu vermögenswirksamen Leistungen im Personalfragebogen unterliegen dem Datenschutz, da sie sensible Finanzinformationen enthalten. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass diese Daten vertraulich behandelt, geschützt gespeichert und nur für die vorgesehenen Zwecke verwendet werden. Die Verarbeitung darf ausschließlich durch berechtigte Personen erfolgen – etwa in der Personalabteilung oder Lohnbuchhaltung.

Die DSGVO schreibt vor, dass personenbezogene Daten nur so lange gespeichert werden dürfen, wie es für den Zweck der Verarbeitung notwendig ist. Für VWL-Angaben bedeutet das: Sie müssen über die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie über die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen hinaus aufbewahrt werden, da sie Teil der Entgeltabrechnung sind. In der Regel beträgt die Aufbewahrungspflicht für Lohnunterlagen zehn Jahre.

Besondere Sorgfalt gilt bei digitalen Formularen: Sie müssen durch technische Maßnahmen wie Zugriffsbeschränkungen, Verschlüsselung oder revisionssichere Archivierung abgesichert sein. Auch Änderungsprotokolle und Zugriffsnachweise können sinnvoll sein, um im Streitfall die ordnungsgemäße Verarbeitung der Daten nachweisen zu können. Die Verantwortung für die Einhaltung liegt beim Arbeitgeber.

FAQ zur VWL im Personalstammblatt

Viele Fragen zur Erfassung vermögenswirksamer Leistungen im Personalfragebogen wiederholen sich regelmäßig. Hier finden Sie die häufigsten Anliegen – kompakt beantwortet für Mitarbeitende und Personalverantwortliche. Diese FAQ helfen dabei, Rückfragen zu vermeiden, Prozesse zu standardisieren und die Kommunikation zu verbessern.

Bausparen, Fonds, Banksparpläne u. a.

Nur wenn tariflich oder vertraglich geregelt.

Meist 6,65 € bis 40 €, je nach Vereinbarung.

Formular kann trotzdem eingereicht werden, Nachreichung möglich.

Ja, solange er förderfähig ist.

Jederzeit, aber mit Mitteilung an den Arbeitgeber.

VWL-Vertrag bleibt bestehen, muss neu eingetragen werden.

Nein, muss im neuen Personalbogen neu angegeben werden.