Behinderungsanzeige

Nachtragsforderungen bei Behinderungen rechtssicher durchsetzen

Kurzfassung des Artikels

Nachtragsforderungen bei Behinderungen im Bauwesen sind ein komplexes, aber entscheidendes Thema für Auftragnehmer. Der Artikel erklärt, wie sich Bauunternehmen rechtlich absichern und ihre Forderungen durchsetzen können. Er behandelt die gesetzliche Grundlage nach VOB/B, die Anforderungen an eine korrekte Behinderungsanzeige sowie typische Ursachen von Bauverzögerungen. Es werden Hinweise zur Formulierung, Fristenwahrung, Nachweispflicht und Kalkulation gegeben. Außerdem geht der Beitrag auf die richtige Kommunikation mit Auftraggebern, den strukturierten Aufbau von Nachträgen und die Vermeidung häufiger Fehler ein. Unterstützende Tools und praxisnahe Beispiele machen das Thema greifbar. Ziel ist es, Nachträge nicht nur rechtssicher, sondern auch wirtschaftlich erfolgreich durchzusetzen.

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Einführung in die Nachtragsforderungen bei Bauverzögerungen

In der Baupraxis sind Verzögerungen keine Seltenheit. Doch nicht jede Behinderung führt automatisch zu einem Nachtrag – und nicht jeder Nachtrag ist rechtswirksam. Umso wichtiger ist es, die Grundlagen und Voraussetzungen für Nachtragsforderungen bei Bauverzögerungen zu kennen. Besonders relevant ist dies für bauausführende Unternehmen, die ihre Ansprüche korrekt anmelden und durchsetzen möchten, um wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.

Eine professionelle Nachtragsforderung setzt voraus, dass die Gründe für die Bauverzögerung nachvollziehbar dokumentiert und formal korrekt kommuniziert werden. Der rechtliche Rahmen, insbesondere die VOB/B, definiert klar, wann ein Anspruch auf Mehrvergütung besteht. Die Praxis zeigt: Wer seine Behinderungsanzeigen präzise und rechtzeitig formuliert, erhöht die Chance auf eine erfolgreiche Durchsetzung der Nachtragsforderung erheblich.

Dieser Ratgeber führt durch alle relevanten Aspekte – von den rechtlichen Grundlagen über Fristen und Formulierungen bis hin zu konkreten Beispielen. Damit wird ein solides Fundament geschaffen, um professionell und rechtssicher mit Behinderungen auf Baustellen umzugehen.

  • Nachträge entstehen bei Leistungsänderungen, Zusatzleistungen oder Behinderungen
  • Die VOB/B ist für Bauverträge häufig Grundlage der Anspruchsprüfung
  • Unklare oder verspätete Behinderungsanzeigen gefährden die Vergütung
  • Dokumentation und Nachweisführung sind entscheidend für den Erfolg
  • Fristen müssen exakt eingehalten werden, sonst droht Anspruchsverlust
  • Auch interne Abläufe und Zuständigkeiten im Unternehmen sollten klar geregelt sein
  • Digitale Tools können die Verwaltung und Nachverfolgung erheblich vereinfachen
  • Ein rechtssicherer Umgang stärkt die Verhandlungsposition gegenüber dem Auftraggeber

Rechtliche Grundlagen für Nachträge bei Behinderungen

Ein Schutzhelm und ein Gerichtshammer liegen auf einem Tisch in einem hellen Hindergrund

Die rechtliche Basis für Nachtragsforderungen bei Behinderungen im Bauwesen ist insbesondere in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) geregelt. Diese ist zwar nicht automatisch Vertragsbestandteil, wird aber bei Bauverträgen im gewerblichen Bereich häufig einbezogen und bildet damit die Grundlage für Ansprüche auf Bauzeitverlängerung und Mehrvergütung.

Wesentlich ist hier § 6 VOB/B, der sich mit Behinderungen befasst. Demnach muss die ausführende Firma eine Behinderung unverzüglich anzeigen, damit sie sich später auf daraus resultierende Nachträge berufen kann. Auch § 2 VOB/B ist relevant, wenn es um geänderte oder zusätzliche Leistungen und deren Vergütung geht. Die Anzeige der Behinderung ist also nicht nur formaler Natur, sondern ein rechtlich wirksamer Schritt zur Wahrung von Ansprüchen.

Darüber hinaus können auch Regelungen aus dem BGB eine Rolle spielen – vor allem, wenn die VOB/B nicht oder nur teilweise vereinbart wurde. Hier ist § 642 BGB besonders wichtig, der die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers regelt und eine Entschädigung vorsieht, wenn der Auftragnehmer an der Ausführung seiner Leistung gehindert wird. Im Einzelfall entscheidet also die vertragliche Vereinbarung über die anzuwendende Rechtsgrundlage.

Die Rolle der Behinderungsanzeige gemäß VOB/B

Die Behinderungsanzeige ist das zentrale Instrument zur rechtssicheren Anmeldung von Bauverzögerungen. Sie schafft die formelle Grundlage dafür, dass ein Auftragnehmer Ansprüche auf Verlängerung der Ausführungsfristen und gegebenenfalls zusätzliche Vergütung geltend machen kann. Ohne eine fristgerechte und inhaltlich vollständige Anzeige droht der Verlust dieser Ansprüche – selbst wenn eine tatsächliche Behinderung vorlag.

Die VOB/B schreibt in § 6 Abs. 1 vor, dass der Auftragnehmer eine Behinderung “unverzüglich” dem Auftraggeber anzuzeigen hat. Die Anzeige muss also nicht nur rechtzeitig, sondern auch eindeutig formuliert sein. Der Bauunternehmer trägt dabei die volle Beweislast für die Behinderung, deren Ursache und deren Auswirkungen auf den Bauablauf.

Besondere Anforderungen gelten an die inhaltliche Ausgestaltung: Die Anzeige muss nachvollziehbar darlegen, welche konkreten Umstände zur Behinderung geführt haben, welchen Zeitraum diese betrifft und welche Leistungen nicht oder nur eingeschränkt ausgeführt werden konnten. Nur dann ist sie juristisch verwertbar und Grundlage für spätere Nachtragsforderungen.

  • Unverzüglichkeit: Die Anzeige muss ohne schuldhaftes Zögern nach Eintritt der Behinderung erfolgen.
  • Adressierung: Die Mitteilung muss an den zuständigen Ansprechpartner beim Auftraggeber erfolgen, idealerweise schriftlich.
  • Formulierung: Klare, sachliche Beschreibung der hindernden Umstände, keine pauschalen Angaben.
  • Zeitlicher Bezug: Angabe des genauen Zeitpunkts und der voraussichtlichen Dauer der Behinderung.
  • Leistungsbezug: Welche konkreten Arbeiten betroffen sind und wie sie beeinträchtigt werden.
  • Nachvollziehbarkeit: Die Anzeige muss so dokumentiert sein, dass sie auch vor Gericht standhält.

 

Häufige Ursachen für Behinderungen auf Baustellen

Verzögerungen auf Baustellen haben vielfältige Ursachen. Oft entstehen sie durch Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen. Wichtig ist, jede Ursache sorgfältig zu dokumentieren und eine Behinderungsanzeige auszulösen, wenn der Bauablauf gestört wird. Nur so lassen sich daraus resultierende Nachträge später rechtssicher durchsetzen.

Ein häufiges Problem ist die fehlende oder verspätete Bereitstellung von Plänen oder Materialien durch den Auftraggeber. Auch unvorhersehbare Witterungsbedingungen oder fehlende Vorleistungen anderer Gewerke gehören zu den klassischen Ursachen. Oft sind mehrere Faktoren beteiligt, die sich gegenseitig verstärken.

Wer systematisch dokumentiert, wann und wodurch ein Bauvorhaben behindert wird, verschafft sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch eine Grundlage für glaubwürdige Kommunikation mit dem Auftraggeber.

  • Verspätete Planfreigaben oder unvollständige Ausführungsunterlagen
  • Nicht rechtzeitig geräumte Baufelder oder fehlende Zufahrten
  • Unzureichende Vorleistungen anderer Gewerke
  • Verzögerungen bei behördlichen Genehmigungen oder Prüfungen
  • Lieferengpässe bei Material oder Geräten
  • Unwetter, extreme Kälte oder Dauerregen
  • Änderungen durch den Auftraggeber während der Ausführung
  • Personalmangel beim Auftraggeber oder dessen Nachunternehmern

Anforderungen an die Formulierung der Behinderungsanzeige

Die rechtssichere Formulierung einer Behinderungsanzeige entscheidet darüber, ob Nachtragsforderungen später durchsetzbar sind. Eine unklare oder unvollständige Anzeige ist wirkungslos – selbst wenn die Baustelle objektiv behindert war. Deshalb sind sowohl der Inhalt als auch die Struktur der Anzeige entscheidend. Sie muss auf Anhieb verständlich und nachvollziehbar sein.

Fehlende Details, pauschale Formulierungen oder eine lückenhafte Dokumentation gehören zu den häufigsten Fehlern. Um das zu vermeiden, empfiehlt es sich, für Behinderungsanzeigen interne Standards oder Vorlagen zu verwenden. Diese strukturieren die wichtigsten Angaben und helfen, keinen relevanten Aspekt zu vergessen.

Entscheidend ist, dass nicht nur das Ereignis beschrieben, sondern auch die Auswirkungen auf die konkret geschuldeten Leistungen erläutert werden. Nur dann ist eine juristische Bewertung überhaupt möglich – sowohl durch den Auftraggeber als auch im Streitfall vor Gericht.

  • Klare Benennung des Behinderungsgrundes: Der Auslöser der Behinderung muss konkret benannt werden – z. B. „fehlende Ausführungsplanung“ statt „Unterlagen fehlen“.
  • Darstellung der Auswirkung auf den Bauablauf: Welche Arbeiten konnten nicht durchgeführt werden und in welchem Zeitraum?
  • Exakte Zeitangabe: Beginn, voraussichtliche Dauer und ggf. Ende der Behinderung müssen dokumentiert sein.
  • Leistungsbezug: Es muss klar sein, welche vertraglich geschuldete Leistung konkret betroffen ist.
  • Adressierung und Versandnachweis: Anzeige schriftlich, an den richtigen Ansprechpartner, mit Versandnachweis (z. B. Faxprotokoll).
  • Verzicht auf Schuldzuweisungen: Die Anzeige muss sachlich bleiben und darf keine juristischen Bewertungen enthalten.

Fristen und Nachweispflichten korrekt einhalten

Die Einhaltung von Fristen ist bei Behinderungsanzeigen und Nachtragsforderungen von zentraler Bedeutung. Die VOB/B spricht ausdrücklich von einer „unverzüglichen“ Anzeige. Das bedeutet, dass der Auftragnehmer ohne schuldhaftes Zögern reagieren muss – in der Regel innerhalb weniger Tage nach Eintritt der Behinderung. Wer zu lange wartet, verliert in vielen Fällen seinen Anspruch auf eine Bauzeitverlängerung oder zusätzliche Vergütung.

Auch die Beweislast liegt beim Auftragnehmer. Er muss nicht nur die Behinderung nachweisen, sondern auch belegen, dass er diese angezeigt hat und dass sie zu einer konkreten Störung des Bauablaufs geführt hat. Dazu sind umfassende Dokumentationen notwendig – unter anderem mit Bautagebüchern, Fotos, E-Mails oder Liefernachweisen.

Besonders problematisch wird es, wenn Fristen verstreichen oder Nachweise fehlen. In solchen Fällen hat der Auftraggeber gute Karten, die Forderung abzuwehren. Deshalb ist es ratsam, im Unternehmen feste Abläufe zur Dokumentation und Fristenkontrolle zu etablieren. Ein digitales Baustellenmanagement kann hier wertvolle Dienste leisten.

Zwei Bauarbeiter besprechen Pläne auf einer Baustelle

Aufbau und Inhalt eines rechtssicheren Nachtrags

Ein Nachtrag muss strukturiert, nachvollziehbar und vollständig sein, um rechtlich Bestand zu haben. Er dokumentiert die geltend gemachte Leistungsänderung sowie die damit verbundenen Kosten und Fristen. Gerade bei Behinderungen ist es wichtig, dass der Nachtrag direkt auf die zuvor erfolgte Behinderungsanzeige Bezug nimmt. Ohne diesen formellen Zusammenhang droht die Ablehnung durch den Auftraggeber oder ein Gericht.

Grundlage eines erfolgreichen Nachtrags ist eine systematische Aufbereitung der betroffenen Leistungen, der daraus resultierenden Mehrkosten und der zeitlichen Auswirkungen. Dabei kommt es auf Klarheit und Transparenz an: Der Auftraggeber muss den Inhalt sofort verstehen und prüfen können. Formale Anforderungen dürfen dabei nicht vernachlässigt werden.

Unternehmen sollten standardisierte Vorlagen nutzen, die sowohl technische als auch kaufmännische Aspekte berücksichtigen. So wird gewährleistet, dass alle Nachträge gleich aufgebaut sind, rechtlichen Anforderungen genügen und intern schnell erstellt werden können.

  • Betreff und Projektreferenz: Eindeutiger Hinweis auf das Bauvorhaben und das betreffende Gewerk oder Los.
  • Bezug zur Behinderungsanzeige: Datum, Inhalt und Auswirkungen der vorher gemeldeten Behinderung.
  • Beschreibung der Leistungsänderung: Welche Leistungen konnten nicht wie geplant erbracht werden? Welche Alternativen wurden notwendig?
  • Kalkulation der Mehrkosten: Aufstellung zusätzlicher Stunden, Materialmengen oder Geräteeinsätze mit Preisen.
  • Auswirkung auf Bauzeit: Konkrete Darstellung, wie sich die Behinderung auf den Zeitplan auswirkt (z. B. Meilensteinverschiebung).
  • Unterschrift und Anlagen: Rechtssichere Unterzeichnung durch autorisierte Person sowie Beifügung aller relevanten Nachweise.

Kommunikation mit dem Auftraggeber bei Nachträgen

Die Kommunikation mit dem Auftraggeber ist ein entscheidender Erfolgsfaktor bei der Durchsetzung von Nachträgen. Selbst eine formal einwandfreie Behinderungsanzeige oder ein sauber kalkulierter Nachtrag kann scheitern, wenn die Kommunikation unklar, konfrontativ oder lückenhaft ist. Wer professionell und sachlich kommuniziert, schafft Vertrauen und erhöht die Akzeptanz auf Seiten des Auftraggebers.

Nachträge sollten nie kommentarlos eingereicht werden. Vielmehr empfiehlt es sich, diese in einem persönlichen Gespräch oder zumindest mit einem erläuternden Schreiben zu begleiten. So lassen sich Rückfragen vermeiden, Missverständnisse klären und die Erfolgschancen erhöhen. Wichtig ist dabei, die Sachlage ruhig und faktenbasiert zu schildern – Schuldzuweisungen oder emotionale Argumente sind kontraproduktiv.

Idealerweise wird der Auftraggeber frühzeitig eingebunden – spätestens mit der Behinderungsanzeige. Wer alle weiteren Schritte offen kommuniziert und seine Nachweise transparent beilegt, zeigt Professionalität und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ein Nachtrag nicht nur geprüft, sondern auch anerkannt wird.

Kalkulation und Dokumentation von Mehrkosten

Die Kalkulation von Mehrkosten ist das Herzstück jeder Nachtragsforderung. Ohne nachvollziehbare Berechnung wird kein Auftraggeber eine Forderung anerkennen – selbst wenn der Sachverhalt unstrittig ist. Entscheidend ist, dass die Kosten aus der Behinderung eindeutig ableitbar und sachlich begründet sind. Dazu zählen sowohl direkte als auch indirekte Kosten, etwa für Stillstand, Umplanung oder zusätzliche Leistungen.

Ebenso wichtig ist die lückenlose Dokumentation. Nur wer detailliert festhält, welche Ressourcen wann und warum nicht genutzt werden konnten, hat im Streitfall belastbare Argumente. Dazu gehören auch Nachweise über Eigenkosten, Verrechnungssätze und interne Aufwände. Eine genaue Trennung zwischen Regelleistung und Zusatzaufwand ist zwingend erforderlich.

Architekt, der an einem Tisch sitzt und am Laptop Berechnungen durchführt

Für die systematische Erfassung eignen sich vorbereitete Nachtragsformulare und digitale Tools. Diese helfen, Daten zu strukturieren, die Nachvollziehbarkeit zu verbessern und alle Unterlagen revisionssicher zu speichern. So entsteht eine belastbare Grundlage für Verhandlungen oder gerichtliche Verfahren.

  • Aufschlüsselung nach Kostengruppen: Trennung von Lohn-, Material-, Geräte- und Gemeinkosten.
  • Stundennachweise: Erfassung des tatsächlichen Personalaufwands mit Datum, Dauer und Tätigkeit.
  • Materialverbrauch: Dokumentation der zusätzlich benötigten Materialien mit Mengen und Einkaufspreisen.
  • Geräteeinsatz: Abrechnung von Maschinenstunden mit Ansatzsätzen und Zeitnachweisen.
  • Verzögerungsbedingte Gemeinkosten: Miete, Verwaltung, Bauleitung, Sicherheitsmaßnahmen.
  • Zusätzliche Fremdleistungen: Wenn externe Firmen zur Kompensation beauftragt wurden.

Gerichtsfeste Nachtragsforderungen: Dos and Don'ts

Wer Nachtragsforderungen stellt, sollte stets damit rechnen, dass diese im Streitfall vor Gericht landen können. Umso wichtiger ist es, von Anfang an auf eine rechtssichere und nachvollziehbare Gestaltung zu achten. Schon kleinste formale Fehler oder fehlende Nachweise führen oft zur Ablehnung – selbst wenn die Forderung inhaltlich berechtigt wäre. Deshalb gilt: juristische Sorgfalt ist unverzichtbar.

Ein häufiger Fehler ist die unvollständige oder verspätete Behinderungsanzeige. Auch pauschale Formulierungen, unklare Kalkulationen oder fehlende Belege machen eine Forderung angreifbar. Auf der anderen Seite stärken eine strukturierte Darstellung, belegbare Dokumentation und sachliche Argumentation die Verhandlungsposition enorm – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Ein professionelles Nachtragsmanagement orientiert sich daher an klaren Prinzipien: Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Fristentreue und Belegbarkeit. Wer diese Grundsätze konsequent umsetzt, reduziert das Risiko von Konflikten und verbessert die Chancen auf eine außergerichtliche Einigung oder gerichtliche Anerkennung erheblich.

Do - Zeitnahe Behinderungsanzeige:

Unverzüglich nach Eintritt der Behinderung und mit Bezug zur betroffenen Leistung.

Do – Vollständige Dokumentation:

Lückenlose Nachweise zu Ursache, Dauer, Auswirkung und Mehrkosten.

Do – Verständliche Kalkulation:

Klar strukturiert, mit Bezug zu Leistungspositionen und marktüblichen Sätzen.

Don't – Pauschale Begründungen:

Verallgemeinerungen ohne konkrete Leistungs- oder Zeitbezüge wirken unglaubwürdig.

Don't – Verspätete Einreichung:

Nachträge, die erst Wochen später eingereicht werden, verlieren an Durchsetzbarkeit.

Don't – Fehlende Verknüpfung zur Behinderungsanzeige:

Nachträge ohne Bezug zur vorherigen Anzeige sind rechtlich angreifbar.

Praxisbeispiele: Erfolgreich durchgesetzte Nachträge

Praxisbeispiele zeigen am besten, wie Nachtragsforderungen bei Behinderungen tatsächlich durchgesetzt werden können. Sie helfen, typische Erfolgsfaktoren zu erkennen und vermeidbare Fehler zu vermeiden. Die folgenden Fälle stammen aus realen Bauprojekten und zeigen, wie durch klare Kommunikation, sorgfältige Dokumentation und rechtzeitiges Handeln Nachträge anerkannt wurden – teilweise sogar außergerichtlich.

Diese Beispiele verdeutlichen auch, dass jede Situation individuell zu bewerten ist. Entscheidend ist nicht nur der technische oder wirtschaftliche Hintergrund, sondern auch die rechtliche Einordnung und das Verhalten aller Beteiligten. Insbesondere der frühzeitige Hinweis auf Behinderungen und die strukturierte Nachtragsbearbeitung zahlen sich in der Praxis aus.

Die Liste der Fälle ist exemplarisch, aber sie deckt ein breites Spektrum typischer Situationen auf Baustellen ab.

  • Nachtrag wegen fehlender Ausführungsplanung – anerkannt nach schriftlicher Behinderungsanzeige und zusätzlicher Terminverzögerung
  • Wetterbedingte Bauverzögerung – erfolgreich geltend gemacht mit täglichem Bautagebuch und Fotos
  • Verspätete Vorleistungen anderer Gewerke – Nachtrag mit detaillierter Ablaufplanung und Zeitdiagramm bestätigt
  • Genehmigungsverzögerung durch Behörden – Nachtrag anerkannt mit Nachweisen zu Schriftverkehr und Fristüberschreitungen
  • Zusätzlicher Aufwand durch Materialmangel – durch Lieferkorrespondenz und Alternativangebot dokumentiert
  • Fehlende Freigaben vom Auftraggeber – erfolgreicher Nachtrag dank dokumentierter Erinnerungen und Fristsetzungen
  • Verzögerungen durch Änderung der Bauausführung – mit Leistungsbeschreibung und Mehrkostenaufstellung anerkannt
  • Personalengpässe beim AG – Nachtragsforderung akzeptiert nach Nachweis über Auswirkungen auf Baufortschritt

Unterstützung durch Experten und digitale Tools

Die erfolgreiche Durchsetzung von Nachträgen bei Behinderungen erfordert juristisches, technisches und kaufmännisches Know-how. Viele bauausführende Unternehmen holen sich deshalb gezielt Unterstützung durch externe Fachleute – etwa Baujuristen, Sachverständige oder Nachtragsmanager. Diese können helfen, komplexe Sachverhalte strukturiert aufzubereiten, rechtlich einzuordnen und durchsetzungsfähig zu formulieren.

Parallel dazu gewinnen digitale Tools an Bedeutung. Sie bieten praxistaugliche Lösungen für die Dokumentation, Fristenkontrolle und Kommunikation. Moderne Softwarelösungen ermöglichen es, Behinderungen tagesgenau zu erfassen, automatisch Berichte zu generieren und alle relevanten Daten zentral abzulegen. Dadurch werden nicht nur Nachträge vereinfacht, sondern auch rechtliche Risiken minimiert.

Der kombinierte Einsatz aus fachlicher Beratung und digitalen Systemen erhöht die Qualität von Nachtragsforderungen deutlich – und spart im Zweifel bares Geld.

  • Juristische Beratung zur Bewertung und Formulierung komplexer Nachträge
  • Bausachverständige für die technische Ursachenklärung und Beweissicherung
  • Nachtragsmanager zur strukturierten Aufbereitung und Kalkulation
  • Digitale Bautagebücher zur lückenlosen Erfassung von Baufortschritt und Störungen
  • Software für Fristen- und Aufgabenmanagement zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben
  • Dokumentenmanagementsysteme zur revisionssicheren Ablage
  • Vorlagen-Generatoren zur schnellen Erstellung standardisierter Nachtragsformulare
  • Apps zur mobilen Erfassung und Foto-Dokumentation direkt auf der Baustelle
Ingenieurarbeiter, die gemeinsam Baupläne am tablet besprechen

Häufige Fehler bei Behinderungsanzeigen und Nachträgen

Auch bei berechtigten Nachträgen scheitert die Durchsetzung oft an vermeidbaren Fehlern. Viele Auftragnehmer vernachlässigen formale Anforderungen oder unterschätzen die Bedeutung der Dokumentation. Besonders kritisch sind verspätete oder ungenaue Behinderungsanzeigen, da sie zur vollständigen Ablehnung der Forderung führen können – selbst bei klarer Sachlage.

Typisch sind außerdem pauschale Angaben zu Ursachen und Auswirkungen, fehlende Bezugnahmen zur Bauleistung oder lückenhafte Kalkulationen. Ebenso problematisch ist es, wenn Nachträge erst lange nach der Behinderung eingereicht oder schlecht kommuniziert werden. Auftraggeber erkennen solche Forderungen meist nicht an – oder ziehen rechtliche Schritte in Erwägung.

Wer diese Fehler kennt und gezielt vermeidet, erhöht die Chance auf erfolgreiche und außergerichtliche Lösungen deutlich. Nachfolgend eine Übersicht der häufigsten Stolpersteine in der Praxis:

  • Verspätete Abgabe der Behinderungsanzeige
  • Pauschale oder unkonkrete Formulierungen
  • Fehlender Leistungsbezug in der Anzeige
  • Unklare oder lückenhafte Kalkulation der Mehrkosten
  • Keine Bezugnahme auf vorherige Kommunikation oder Anzeigen
  • Nachträge ohne sachliche Begründung oder Nachweise
  • Emotional aufgeladene Kommunikation mit dem Auftraggeber
  • Keine systematische Dokumentation im Vorfeld

Fazit und rechtssicherer Umgang mit Bauverzögerungen

Nachtragsforderungen bei Behinderungen sind ein sensibles Thema mit erheblichem wirtschaftlichem Risiko – aber auch mit klaren Chancen. Wer rechtzeitig, strukturiert und nachweisbar agiert, hat gute Aussichten auf erfolgreiche Durchsetzung. Die wichtigsten Instrumente dabei sind eine frühzeitige Behinderungsanzeige, eine präzise Dokumentation und eine sachlich formulierte Nachtragsforderung mit klarer Kalkulation.

Die VOB/B liefert den rechtlichen Rahmen, doch dessen Nutzen entfaltet sich nur, wenn die formalen Anforderungen eingehalten werden. In der Praxis entscheiden daher nicht allein bautechnische Fakten, sondern vor allem der richtige Umgang mit Fristen, Inhalten und Kommunikation. Unternehmen, die hier professionell aufgestellt sind, stärken ihre Position gegenüber dem Auftraggeber erheblich.

Langfristig empfiehlt es sich, unternehmensinterne Prozesse für das Nachtragsmanagement zu standardisieren und durch digitale Tools zu unterstützen. So wird sichergestellt, dass auch in stressigen Bauphasen keine Fristen versäumt und keine Ansprüche verschenkt werden. Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit gehen dabei Hand in Hand.