Reisekostenabrechnung

Reisekostenabrechnung Vorlage für das Homeoffice: Was bei Remote-Arbeit gilt

Geschäftsmann, der vom Homeoffice aus arbeitet und Finanzunterlagen überprüft

Die Reisekostenabrechnung im Homeoffice stellt viele Personalabteilungen vor neue Herausforderungen. Während klassische Abrechnungsmodelle für Außendienste gelten, müssen bei Remote-Arbeit andere Regeln beachtet werden. Der Artikel erklärt die Unterschiede, steuerliche Grundlagen und Abrechnungsmöglichkeiten für hybride Arbeitsmodelle. Zudem wird erläutert, welche Reisekosten im Homeoffice-Kontext erstattungsfähig sind und welche Nachweise nötig sind. Eine anpassbare Vorlage erleichtert die Abrechnung. Weiterhin werden Fehlerquellen benannt und digitale Tools vorgestellt, die remote Teams die Abrechnung vereinfachen. Die Informationen sind besonders nützlich für Unternehmen, die Homeoffice professionell organisieren wollen. FAQs und Fakten am Ende des Artikels runden den Praxisratgeber ab.

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Einführung in die Reisekostenabrechnung im Homeoffice

Seitdem sich das Homeoffice in vielen Unternehmen als Standard etabliert hat, steht auch das Thema Reisekostenabrechnung in einem neuen Licht. Klassische Regelungen zur Erstattung von Fahrtkosten, Übernachtungen und Verpflegungsmehraufwand reichen für die Bewertung mobiler Arbeit nicht mehr aus. Denn wer aus dem Homeoffice agiert, arbeitet nicht zwangsläufig an einem festen Ort – und genau das wirkt sich auf die steuerliche und administrative Beurteilung von Reisekosten aus.

Viele Arbeitgeber und Personalabteilungen fragen sich daher: Wann liegt eine dienstlich veranlasste Auswärtstätigkeit vor? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Fahrt zwischen Homeoffice und Kundenort als Reise gilt? Und wie lässt sich das Ganze nachvollziehbar dokumentieren?

Dieser Artikel schafft Klarheit. Er zeigt, wie die Reisekostenabrechnung bei mobiler Arbeit funktioniert, was steuerlich beachtet werden muss und wie eine geeignete Vorlage die tägliche Arbeit erleichtert. Denn nur eine einheitliche und transparente Lösung schützt vor Unsicherheiten bei der Lohnabrechnung und möglichen Konflikten mit dem Finanzamt.

  • Homeoffice verändert die Definition von „Reise“
  • Fahrtkosten können auch vom Wohnort aus entstehen
  • Verpflegungspauschalen gelten unter bestimmten Bedingungen
  • Der erste Tätigkeitsort spielt eine entscheidende Rolle
  • Hybride Modelle machen die Abrechnung komplexer
  • Steuerliche Regelungen müssen individuell geprüft werden
  • Eine saubere Vorlage hilft bei der Standardisierung
  • Digitale Tools sind für Remote-Abrechnung besonders nützlich

Unterschiede zwischen klassischer und remotebasierter Reisekostenabrechnung

Bei klassischer Büroarbeit ist der erste Tätigkeitsort in der Regel das Büro des Arbeitgebers. Reisekosten entstehen nur dann, wenn Arbeitnehmer außerhalb dieses festen Ortes tätig werden. Beim Homeoffice und insbesondere bei vollständig remote arbeitenden Personen ändert sich dieses Grundprinzip. Denn der Wohnort wird nicht automatisch zum steuerlich anerkannten Arbeitsplatz.

Für die Abrechnung bedeutet das: Arbeitgeber müssen prüfen, ob eine Tätigkeit außerhalb der Wohnung tatsächlich eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit darstellt. Nur dann sind Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen erstattungsfähig und steuerfrei.

Auch die Nachweispflicht verändert sich. Während bei klassischen Dienstreisen die Abfahrts- und Ankunftszeiten im betrieblichen Kontext meist leicht nachvollziehbar sind, müssen bei Remotearbeit detailliertere Angaben gemacht werden, um die betriebliche Veranlassung zu dokumentieren.

  • Erster Tätigkeitsort: Bei klassischer Arbeit meist das Büro, bei Remote-Arbeit selten klar definiert.
  • Fahrtkosten: Vom Homeoffice zum Kunden gelten nur dann als Reisekosten, wenn der Wohnsitz nicht als dauerhafte Tätigkeitsstätte eingestuft ist.
  • Verpflegungspauschale: Im Homeoffice in der Regel nicht möglich, bei Dienstreisen ab acht Stunden Dauer anwendbar.
  • Übernachtungskosten: Nur bei tatsächlicher Auswärtstätigkeit erstattbar – und das muss dokumentiert werden.
  • Steuerliche Bewertung: Finanzämter prüfen bei Homeoffice-Einsätzen genau, ob die Abrechnung rechtmäßig ist.
  • Formularanforderungen: Die Vorlage muss Angaben wie Reisedatum, Ort, Zweck, Uhrzeit und Reisemittel eindeutig erfassen.
  • Hybridmodelle: Wenn zwischen Homeoffice und Büro gewechselt wird, ist eine konsistente Zuordnung unerlässlich.
  • Haftungsrisiko: Bei unklaren Regelungen kann es im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung zu Rückforderungen kommen.

Gesetzliche Grundlagen und steuerliche Aspekte bei Remote-Arbeit

Die Reisekostenabrechnung im Kontext von Homeoffice und Remote-Tätigkeiten basiert auf den allgemeinen Vorgaben des Einkommensteuergesetzes (EStG), insbesondere den Paragraphen § 9 EStG (Werbungskosten) und § 4 Abs. 5 EStG (Betriebsausgaben). Ergänzend gelten die Lohnsteuerrichtlinien (LStR) sowie einschlägige BMF-Schreiben. Entscheidend für die steuerliche Anerkennung ist die Frage, ob es sich bei einer Tätigkeit um eine sogenannte Auswärtstätigkeit handelt. Denn nur in diesem Fall sind Reisekosten steuerfrei erstattungsfähig.

Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Im Homeoffice-Kontext wird häufig angenommen, dass die Wohnung selbst erste Tätigkeitsstätte ist – was aber nur zutrifft, wenn vertraglich und organisatorisch eine dauerhafte Zuordnung zum Homeoffice vorliegt. Fehlt diese, kann auch eine Tätigkeit von der Wohnung zum Kunden als Reise gelten.

Für Unternehmen bedeutet das, dass sie klare vertragliche Regelungen treffen und die betriebliche Veranlassung jeder Reise dokumentieren müssen. Auch aus Sicht des Arbeitnehmers ist Transparenz wichtig: Ohne korrekte Reisekostenabrechnungen drohen steuerliche Nachteile, etwa durch lohnsteuerpflichtige Erstattungen. Die Kombination aus rechtlicher Einordnung und praktischer Vorlage sorgt dafür, dass Remote-Arbeit auch bei der Abrechnung rechtssicher abgebildet werden kann.

Abrechnungsfähige Reisekostenarten im Homeoffice-Kontext

Auch im Homeoffice können Reisekosten entstehen – etwa wenn Remote-Mitarbeiter Kundentermine wahrnehmen, Seminare besuchen oder Projektbesprechungen außerhalb der eigenen Wohnung stattfinden. Wichtig ist, dass es sich hierbei um Auswärtstätigkeiten handelt, die weder am Wohnort noch an einer ersten Tätigkeitsstätte stattfinden. Nur dann sind bestimmte Kosten steuerfrei erstattungsfähig oder als Werbungskosten abziehbar.

Welche Kosten konkret abgerechnet werden können, hängt von der Dauer, dem Anlass und dem Ort der Tätigkeit ab. Arbeitgeber sollten dabei auf eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation achten. Eine standardisierte Vorlage hilft, die relevanten Angaben korrekt zu erfassen und sorgt für Klarheit bei der Prüfung durch die Lohnbuchhaltung oder das Finanzamt.

Die folgende Übersicht zeigt, welche Kostenarten auch im Kontext von Remote-Arbeit typischerweise abrechnungsfähig sind und was dabei jeweils zu beachten ist.

  • Fahrtkosten: Erstattungsfähig sind Kosten für Fahrten zu Kunden, Meetings oder Dienstreisen, sofern die Strecke nicht zum regelmäßigen Arbeitsweg gehört.
  • Übernachtungskosten: Bei mehrtägigen Dienstreisen können Hotelkosten abgerechnet werden, wenn der Aufenthalt betrieblich veranlasst und belegt ist.
  • Verpflegungspauschalen: Diese gelten ab einer Abwesenheit von über 8 Stunden, auch bei Reisen vom Homeoffice aus.
  • Parkgebühren und Maut: Diese Nebenkosten können geltend gemacht werden, wenn sie nachgewiesen und beruflich notwendig sind.
  • Flug- und Bahntickets: Reisekosten im Fernverkehr sind erstattbar, wenn sie dienstlich veranlasst wurden.
  • Taxikosten: Nur bei nachvollziehbarem betrieblichem Grund (z. B. Nachtarbeit, Terminengpässe) abzurechnen.

Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit bei Remote-Tätigkeit

Damit Reisekosten bei Remote-Arbeit steuerfrei erstattet werden können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zentrale Bedingung ist das Vorliegen einer sogenannten Auswärtstätigkeit. Diese ist nur dann gegeben, wenn die berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung und außerhalb einer ersten Tätigkeitsstätte erfolgt. Das Homeoffice gilt nicht automatisch als erste Tätigkeitsstätte – es kommt auf vertragliche und organisatorische Aspekte an.

Wird eine Tätigkeit regelmäßig vom selben Ort ausgeübt, etwa durch eine feste Zuweisung im Arbeitsvertrag oder eine betriebliche Einordnung, gilt dieser Ort als erste Tätigkeitsstätte. Fahrten von dort zu einem anderen Ort zählen dann als Reisekosten. Fehlt eine solche Festlegung, kann jeder dienstlich veranlasste Weg vom Homeoffice aus eine Reise darstellen – mit entsprechenden steuerlichen Folgen.

Darüber hinaus ist die betriebliche Veranlassung zu dokumentieren. Der Zweck der Reise, das Datum, Ziel und die Dauer müssen nachvollziehbar aufgeführt werden. Nur dann ist eine steuerfreie Erstattung rechtssicher möglich. Unternehmen sollten daher für Remote-Mitarbeiter eine standardisierte Abrechnungslogik etablieren, die diese Besonderheiten berücksichtigt.

Frau mit Taschenrechner, sitzt an ihrem Arbeitsplatz im Heim und erstellt Berichte am Laptop

Reisekostenabrechnung bei hybrider Arbeitsweise: Mischmodelle korrekt abbilden

Viele Beschäftigte arbeiten heute nicht ausschließlich im Büro oder im Homeoffice, sondern flexibel – etwa an drei Tagen zuhause und an zwei Tagen im Unternehmen. Diese Mischmodelle machen die Reisekostenabrechnung deutlich komplexer. Denn steuerlich muss geklärt werden, ob ein Büro, ein Co-Working-Space oder das Homeoffice als erste Tätigkeitsstätte gilt. Die Art der täglichen Wege entscheidet darüber, ob Fahrtkosten einfach oder nur anteilig abzugsfähig sind.

Wichtig ist, dass jede einzelne Fahrt hinsichtlich Ziel, Anlass und Dauer erfasst wird. Zudem sollte die Einordnung als erste Tätigkeitsstätte explizit in den Arbeitsverträgen geregelt sein, um späteren Unklarheiten vorzubeugen. Auch die Kommunikation innerhalb der Personalabteilung muss angepasst werden – eine hybride Arbeitsweise darf nicht zu einer hybriden Regelanwendung führen.

Um die Anforderungen zu erfüllen, ist es empfehlenswert, eine Vorlage zu verwenden, die sowohl klassische als auch remote-typische Angaben erlaubt. Damit lassen sich hybride Arbeitsrealitäten korrekt und steuerlich sicher abbilden.

  • Klare Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte im Arbeitsvertrag notwendig
  • Fahrten vom Homeoffice ins Büro sind ggf. keine Reisekosten
  • Besuche bei Kunden gelten als Auswärtstätigkeit – auch bei Hybridarbeit
  • Unterschiedliche Abrechnungslogik je nach Ausgangsort erforderlich
  • Jeder Abrechnungsfall muss einzeln bewertet und dokumentiert werden
  • Einheitliche Formulare erleichtern die Prüfung und Zuordnung
  • Steuerlich sichere Abrechnung schützt vor Rückforderungen
  • Digitalisierung hilft bei der Verwaltung flexibler Arbeitsmodelle

Erforderliche Belege und Nachweispflichten

Die Erstattung von Reisekosten bei Remote-Arbeit setzt eine lückenlose Dokumentation voraus. Da bei Homeoffice-Tätigkeiten der betriebliche Zusammenhang nicht so offensichtlich ist wie bei stationärer Arbeit, wird von den Finanzbehörden eine besonders genaue Nachweispflicht verlangt. Jede einzelne Reise muss mit Belegen und Angaben begründet werden – andernfalls droht die steuerliche Aberkennung.

Die Personalabteilung sollte sicherstellen, dass standardisierte Formulare verwendet werden, in denen alle relevanten Informationen enthalten sind. Dies erleichtert sowohl die interne Prüfung als auch eine mögliche spätere Kontrolle durch das Finanzamt. Vorlagen sollten verpflichtend für alle Mitarbeitenden sein, die regelmäßig im Homeoffice arbeiten und Reisekosten abrechnen.

Ohne strukturierte Nachweise ist eine steuerfreie Erstattung kaum haltbar. Daher ist es unerlässlich, den Fokus nicht nur auf die Kosten selbst, sondern auch auf die formale Korrektheit der Angaben zu legen.

  • Reisezweck mit klarer betrieblicher Veranlassung
  • Datum und Uhrzeit von Abfahrt und Rückkehr
  • Besuchte Orte und Stationen
  • Entfernung und Reisedauer
  • Verwendetes Verkehrsmittel
  • Originalbelege wie Tickets, Quittungen oder Hotelrechnungen
  • Unterschrift des Mitarbeiters zur Richtigkeit der Angaben
  • Optionale Bestätigung durch Vorgesetzte oder Projektverantwortliche

Vorlage: Reisekostenabrechnung für Homeoffice-Arbeitsplätze

Eine praxistaugliche Vorlage ist das Herzstück jeder standardisierten Reisekostenabrechnung – besonders bei Homeoffice- oder Remote-Arbeit. Sie hilft, alle notwendigen Angaben vollständig zu erfassen und sorgt für eine einheitliche Bearbeitung in der Personalabteilung. Die ideale Vorlage berücksichtigt die Besonderheiten des mobilen Arbeitens und ist flexibel genug für verschiedene Szenarien: von Tagesreisen bis zu mehrtägigen Außenterminen, von Bahnfahrten bis zum privaten Pkw.

Die Vorlage sollte als digitales Formular vorliegen und beschreibbar sein – idealerweise als ausfüllbare PDF-Datei. Sie muss Pflichtfelder enthalten, mit denen alle steuerlich relevanten Daten abgefragt werden. Idealerweise unterstützt die Vorlage automatische Berechnungen, etwa von Verpflegungspauschalen oder Kilometergeld, sowie Dropdown-Menüs zur Auswahl von Reisezwecken oder Verkehrsmitteln.

Nachfolgend eine Auflistung der Elemente, die in keiner Vorlage fehlen dürfen, wenn sie für Remote-Arbeit geeignet sein soll:

  • Reisedatum: Start- und Enddatum der beruflichen Abwesenheit vom Homeoffice
  • Abfahrts- und Ankunftszeiten: Für die Berechnung von Verpflegungspauschalen
  • Reiseziel(e): Ort(e), an dem die Tätigkeit ausgeübt wurde
  • Zweck der Reise: Klare Beschreibung der betrieblichen Veranlassung
  • Verkehrsmittel: Auswahlfeld für Auto, Bahn, Flug, etc.
  • Kilometernachweis: Angabe der gefahrenen Strecke bei privatem Fahrzeug
  • Belegupload: Möglichkeit zum Anhängen von digitalen Quittungen
  • Unterschrift & Freigabe: Felder für Mitarbeitende und Führungskraft

Digitale Tools und Formulare für die Abrechnung bei Remote-Teams

Daten und Grafiken in Tabellenkalkulationsdokumenten für Online-Analysen

Die zunehmende Remote-Arbeit hat die Anforderungen an die Abrechnungssysteme grundlegend verändert. Papierbasierte Prozesse stoßen hier schnell an ihre Grenzen – insbesondere, wenn Mitarbeitende von verschiedenen Orten aus operieren. Digitale Tools bieten eine effiziente Lösung, um Reisekosten mobil, korrekt und nachvollziehbar zu erfassen. Sie ermöglichen eine durchgängige Dokumentation und reduzieren den manuellen Aufwand erheblich.

Viele moderne Lösungen bieten webbasierte Oberflächen, mobile Apps und Schnittstellen zu Lohn- und Buchhaltungssoftware. Für Unternehmen mit Remote-Teams sind das entscheidende Vorteile: Die Mitarbeitenden können ihre Reisen direkt unterwegs erfassen, Belege fotografieren und hochladen sowie automatische Berechnungen nutzen. Führungskräfte wiederum profitieren von klaren Workflows, Erinnerungsfunktionen und revisionssicherer Archivierung.

Digitale Vorlagen im PDF-Format sind besonders praktisch, wenn sie interaktiv ausfüllbar, logisch aufgebaut und bereits mit Formeln ausgestattet sind. Anbieter wie Formilo setzen dabei auf professionelle PDF-Technologien, die keine zusätzlichen Programme erfordern und auch offline funktionieren. Für viele Unternehmen sind solche Tools der Schlüssel, um Abrechnungsprozesse bei Remote-Arbeit effizient zu digitalisieren.

Tipps für Personalabteilungen: Fehlerquellen vermeiden

Die Reisekostenabrechnung bei Homeoffice- und Remote-Arbeit ist fehleranfällig – vor allem, wenn alte Abrechnungslogiken ungeprüft übernommen werden. Personalabteilungen sollten daher klare Standards setzen und gezielt typische Fehler vermeiden. Das spart nicht nur Zeit bei der Bearbeitung, sondern reduziert auch das Risiko steuerlicher Rückforderungen im Rahmen von Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfungen.

Besonders häufig sind Fehler bei der Definition der ersten Tätigkeitsstätte, der Bewertung von Fahrtkosten sowie der Verpflegungspauschale. Auch unvollständige Angaben, fehlende Belege oder veraltete Formulare führen oft zu Ablehnungen oder Nachfragen. Ein verbindlicher Prozessablauf und eine regelmäßig aktualisierte Vorlage helfen, das Fehlerpotenzial deutlich zu senken.

Mit den folgenden Maßnahmen stellen Personalabteilungen sicher, dass Reisekostenabrechnungen im Remote-Kontext rechtssicher, effizient und transparent ablaufen:

Vertragliche Regelung der ersten Tätigkeitsstätte:

Muss schriftlich und eindeutig festgelegt sein

Vertragliche Regelung der ersten Tätigkeitsstätte:

Muss schriftlich und eindeutig festgelegt sein

Aktuelle Vorlagen verwenden:

Regelmäßig auf neue gesetzliche Vorgaben prüfen

Belege konsequent einfordern:

Nur vollständige Unterlagen bearbeiten

Verpflegungspauschale korrekt anwenden:

Nur bei über 8 Stunden Abwesenheit berücksichtigen

Fahrtkosten genau prüfen:

Differenzieren zwischen Arbeitsweg und Auswärtstätigkeit

Formular digitalisieren:

Durch ausfüllbare PDF oder Tools Fehlerquote reduzieren

Rückfragen vermeiden:

Pflichtfelder und Plausibilitätsprüfungen integrieren

Fazit: So gelingt die transparente Reisekostenabrechnung im Homeoffice

Die zunehmende Verbreitung von Homeoffice und Remote-Arbeit verändert nicht nur Arbeitsprozesse, sondern stellt auch neue Anforderungen an die Verwaltung – insbesondere an die Reisekostenabrechnung. Unternehmen müssen klare Regelungen treffen, steuerliche Vorgaben beachten und für Transparenz in der Umsetzung sorgen. Eine rechtssichere Reisekostenpraxis beginnt bei der Definition der ersten Tätigkeitsstätte und endet bei der strukturierten Erfassung aller relevanten Reisedaten.

Mit einer standardisierten Vorlage, digitalen Tools und internen Richtlinien lassen sich auch komplexe Abrechnungsfälle zuverlässig abbilden. Dabei gilt es, hybride Arbeitsmodelle nicht als Ausnahme zu behandeln, sondern als Bestandteil der Unternehmensrealität einzuplanen. Nur so entsteht ein rechtssicherer und effizienter Prozess, der für Mitarbeitende wie Verwaltung gleichermaßen verständlich und nachvollziehbar ist.

Die Umsetzung einer transparenten Reisekostenabrechnung für Remote-Tätigkeiten ist keine einmalige Maßnahme, sondern ein kontinuierlicher Anpassungsprozess. Mit klaren Vorgaben, technischer Unterstützung und einem durchdachten Formularkonzept gelingt die Umstellung nachhaltig – ganz gleich, wie individuell die Arbeitsmodelle gestaltet sind.

FAQ zur Reisekostenabrechnung bei Remote-Arbeit

Im Zusammenhang mit der Reisekostenabrechnung bei Homeoffice entstehen viele praxisrelevante Fragen. Die folgenden Antworten helfen Personalabteilungen und Mitarbeitenden dabei, typische Unsicherheiten auszuräumen und steuerlich korrekt zu handeln.

Nur wenn die Wohnung im Arbeitsvertrag ausdrücklich als dauerhafter Arbeitsort festgelegt ist, kann sie als erste Tätigkeitsstätte gelten. Ansonsten bleibt es bei der Unternehmensadresse oder einem externen Büro.

Ja, sofern keine erste Tätigkeitsstätte definiert ist und es sich um eine betrieblich veranlasste Auswärtstätigkeit handelt. Die Strecke muss dokumentiert werden.

Nur, wenn die Zentrale nicht als erste Tätigkeitsstätte definiert ist. Ist sie es, zählen Fahrten dorthin als normale Pendlerstrecke.

Wenn Sie länger als 8 Stunden abwesend sind und die Tätigkeit außerhalb von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte stattfindet.

Reisezweck, Datum, Uhrzeiten, besuchte Orte, verwendetes Verkehrsmittel und – wenn möglich – alle Belege. Unvollständige Angaben können zur Ablehnung führen.

Ja, bei ordnungsgemäßer Archivierung. Wichtig ist, dass sie lesbar und nachweislich echt sind.

Viele Unternehmen haben interne Fristen. Bei Überschreitung kann die steuerfreie Erstattung verwehrt werden.

Mindestens 10 Jahre in elektronischer oder physischer Form – abhängig von den Vorgaben der Finanzverwaltung.

Ja. Ohne Genehmigung durch eine Führungskraft kann keine steuerlich sichere Erstattung erfolgen.

Hier kommt es auf den Ausgangspunkt der Reise an. Fahrten vom Büro gelten ggf. als Dienstreise, vom Homeoffice aus nur, wenn dieses nicht erste Tätigkeitsstätte ist.

Ja, sofern eine digitale Vorlage oder ein Tool verwendet wird. Empfehlenswert sind beschreibbare PDF-Dateien oder mobile Apps.

Formilo bietet etwa interaktive PDF-Vorlagen. Alternativ gibt es HR-Software mit integrierter Reisekostenfunktion.

Falsche Einordnung der ersten Tätigkeitsstätte, fehlende Belege, unklare Angaben zum Reisezweck oder falsche Verpflegungspauschalen.

Kommt es zu steuerlichen Nachforderungen, kann das Unternehmen belangt werden. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit haftet ggf. auch der Mitarbeitende mit.

Ja, sofern es sich um externe Schulungen handelt, die außerhalb des Homeoffice oder der ersten Tätigkeitsstätte stattfinden.

Relevante Fakten zur Reisekostenabrechnung im Homeoffice

Die Reisekostenabrechnung bei Remote-Arbeit unterscheidet sich in vielen Punkten von klassischen Modellen. Personalabteilungen und Unternehmen profitieren von einem kompakten Überblick über die wichtigsten Fakten. Diese helfen, die Abrechnung rechtssicher zu gestalten und typische Fehler zu vermeiden.

  • Das Homeoffice gilt nicht automatisch als erste Tätigkeitsstätte
  • Auswärtstätigkeit ist Voraussetzung für steuerfreie Reisekostenerstattung
  • Fahrtkosten sind nur dann erstattungsfähig, wenn keine regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt
  • Verpflegungspauschalen gelten ab 8 Stunden Abwesenheit
  • Übernachtungskosten müssen belegbar und dienstlich veranlasst sein
  • Belege können auch digital eingereicht werden, wenn revisionssicher archiviert
  • Fehlende oder unvollständige Angaben führen oft zur Ablehnung der Abrechnung
  • Hybride Arbeitsmodelle erfordern eine klare Regelung der Arbeitsorte
  • Veraltete Formulare erhöhen das Risiko steuerlicher Fehler
  • Digitale Tools vereinfachen die Einreichung und Prüfung der Unterlagen
  • Jede Reise muss einzeln geprüft und dokumentiert werden
  • Eine standardisierte Vorlage sorgt für klare Abläufe in der HR-Abteilung
  • Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Steuerberater